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Tüv/ AU Frage


Mani1
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Hi.

Bei mir ist seit Februar die AU fällig.

Tüv aber erst im August.

Tüv und AU wird doch aber seit neuestem zusammen gemacht,

und die Plakette für AU entfällt.

Muss ich dann jetzt auch den Tüv neu machen weil AU fällig ist

oder wie oder was??

Danke für Info.

Gruß Mani

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du darfst weiterfahren bis zur HU. siehe: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/148761/

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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also zusammengefasst:

 

- läuft AU vor HU ab, wie bei dir, ist es egal, wird bei nächster HU wieder mitgemacht

- läuft AU länger als HU, wird AU automatisch mit neugemacht bei nächster HU...

 

Somit haben die "Glück" deren AU eher abläuft und die "Pech" deren AU noch über HU Termin gültig wäre. :freak:...eigentlich ganz logisch, anders bekommt man beide nicht unter einen Hut gepackt.

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soooo isset!

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Aber AU Plakette abkratzen würde ich tunlichst lassen!

 

Ohne Plakette vorne wird normal nur bei HU 2012 akzeptiert und auch in dem Link steht dass eine ungültige Plakette akzeptiert wird.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Ich habe vor 14 Tagen bei der an/ummeldung auf mich , keine vordere Plakette mehr bekommen trotz gültiger AU . Und mein TÜV läuft im Nov diesen Jahres ab .
Das ist richtig - liegt aber daran dass bei Umschreibungen oder Wiederzulassungen auch keine AU Plaketten mehr vergeben werden.

Aber das hat dann die Behörde veranlasst und lässt sich anhand des Datums der Zulassung nachweisen.

Selber abkratzen geht Richtung Urkundenfälschung.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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So´n quatsch Urkundenfälschung... (Soll kein Angriff sein:watch:)

Kannst die vorne ruhig abmachen!

Da kann dir keiner was, da es ab dem 01.01. definitiv keine AU Plakette mehr gibt. Es gibt kein Gesetz/Verordnung welches überhaupt noch eine AU Plakette beschreibt. Gibt da keine Übergangsfristen oder ähnliches! Falls trotzdem noch Zweifel bestehen ist sie dir halt beim Dampfstrahlen abgefallen...

 

Gruß Andi

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Das Kennzeichen ist eine Urkunde. Der Fahrzeughalter ist nicht Eigentümer dieses Blechschildes und hat daher auch nichts daran zu verändern.

Und offensichtlich liegt schon wieder eine Verwechslung zwischen Dampfstrahlen und Hochdruckreinigen vor :D

"There`s a straight six engine at the front, a manual gearbox in the middle and drive goes to the back - that`s page one, chapter one from the petrosexual handbook" - Jermey Clarkson

 

V8 und Vegetarier - meine CO2-Bilanz ist sauber !

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SO nicht ganz richtig Urlauber: Ich bin sehr wohl Eigentümer des Blechschildes...

Aber tut hier ja auch nichts zur Sache.

Ich würde die AU Plakette auch lieber dranlassen...

Nichts ist für die Ewigkeit !

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Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Urkundenfälschung ist die Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr.

 

§ 267 StGB:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei.

 

da aber dein fahrzeug noch nicht in 2010 zur HU war sondern die plakette vorher erteilt wurde ist deine plakette (bis zur HU nach den 1.1. 2010) noch gültig.

denn du könntest ja bei solch einer aktion den rechtsverkehr täuschen und 6monate (beispielsweise) ohnn gültige AU unterwegs sein.

 

also nix mit straffreiheit.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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So´n quatsch Urkundenfälschung... (Soll kein Angriff sein:watch:)

Kannst die vorne ruhig abmachen!

Da kann dir keiner was, da es ab dem 01.01. definitiv keine AU Plakette mehr gibt. Es gibt kein Gesetz/Verordnung welches überhaupt noch eine AU Plakette beschreibt. Gibt da keine Übergangsfristen oder ähnliches! Falls trotzdem noch Zweifel bestehen ist sie dir halt beim Dampfstrahlen abgefallen...

 

Gruß Andi

Ich finds immer wieder klasse, wenn Leute was behaupten, ohne das belegen zu können (außer durch ihre eigene Meinung) und anscheinend nicht mal lesen was vorher bereits verlinkt wurde.

 

Da es durchaus Fälle gibt, wo die AU kürzer gültig ist wie die HU muß das auch nachgewiesen werden können.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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...

da aber dein fahrzeug noch nicht in 2010 zur HU war sondern die plakette vorher erteilt wurde ist deine plakette (bis zur HU nach den 1.1. 2010) noch gültig.

denn du könntest ja bei solch einer aktion den rechtsverkehr täuschen und 6monate (beispielsweise) ohnn gültige AU unterwegs sein.

 

also nix mit straffreiheit.

 

So wie Du das hier schreibst, hast Du Recht. Die Plakette bleibt gültig bis zu dem Monat, in dem die AU fällig ist. Die darf man natürlich nicht abknibbeln.

 

 

Ich habe mich jedoch auf den Eingangsthread bezogen (AU im Februar fällig gewesen, HU erst im August). Somit ist die AU-Plakette ungültig.

 

Zum Thema "Wegfall der AU-Plakette ab 1. Januar 2010" schreibt der ADAC folgendes:

...

Beispiel 2: HU bereits im November 2009 durchgeführt, AU erst im April 2010 fällig

Da noch eine gültige AU zum Zeitpunkt der HU-Durchführung vorlag, wurde die HU im November



2009 vom HU-Prüfer mit positivem Ergebnis durchgeführt. Eine AU-Durchführung ist auf Grund der

fehlenden Rechtsgrundlage – Aufhebung von §47 StVZO – und der Tatsache, dass ab 2010 die

AU eine Teiluntersuchung der HU ist, im April 2010 nicht mehr erforderlich. Die nächste HU inkl.

AU ist auf Grund der Angleichung der Fristen daher erst im November 2011 durchzuführen.

 

Quelle: http://www1.adac.de/images/26133_tcm8-274943.pdf

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Als ich letztes Mal beim TÜV war. Habe ich ein Telefonat mitbekommen. Wo der TÜVer sagte, dass der die AU-Plakette abmachen dürfe. DIe AU war abgelaufen und HU hatte er noch bis 12/2010.

Under construction.

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ich würd se dranlassen, frisst doch kein brot.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

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@Georg:

 

Zitat aus §72 STVZO welcher Übergangsfristen regelt:

 

§ 47 a (Abgasuntersuchung (AU) – Untersuchung der Abgase von im

Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen –)

ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009. Bis

zum 31. März 2006 gilt § 47 a in der vor dem 1. April 2006 geltenden

Fassung.

 

Da der §47a nur bis Ende 2009 anzuwenden war, gibt es definitiv keine AU (und auch keine Plaketten) mehr. Die alte AU heisst seit dem 01.01.2010 UMA(Untersuchung des Motormanagement und Abgasreinigungssystems) und ist seitdem in der Anlage VIII zum §29 STVZO geregelt.

 

Da es mir fern lag euch mit Details zu langweilen habe ich euch diese Infos verschwiegen. (Sorry dafür)

 

Noch als Nachweis der nicht mehr gültige Absatz aus dem §47a:

 

(3) 1 Als Nachweis über die Untersuchung der Abgase hat der für die

Untersuchung Verantwortliche eine vom Bundesministerium für Verkehr,

Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der zuständigen

obersten Landesbehörden festgelegte Prüfbescheinigung nach einem im

Verkehrsblatt bekannt gegebenen Muster auszuhändigen und bei positivem

Ergebnis eine Plakette nach Anlage IX a zuzuteilen und am vorderen

amtlichen Kennzeichen nach Maßgabe der Anlage IX a dauerhaft

und gegen Missbrauch gesichert anzubringen

 

Hoffe ich konnte alle Unklarheiten beseitigen

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Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Urkundenfälschung ist die Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr.

 

§ 267 StGB:

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei.

 

gilt diese rechtssprechung dann nicht in ländern mit linksverkehr? :klatsch:

 

ps: sorry, der clown hat sich auf mein frühstücksbrot geschlichen :popo:

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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...

gilt diese rechtssprechung dann nicht in ländern mit linksverkehr? :klatsch:

...

 

Eine tatsächlich interessante Frage, die hier im Inland ja auch Geisterfahrer von der AU-Pflicht befreien könnte, es sei denn, sie fahren rückwärts. Warten wir die ersten Gerichtsurteile ab.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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