Mani1 Geschrieben: 28. April 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2010 Hi.Bei mir ist seit Februar die AU fällig.Tüv aber erst im August.Tüv und AU wird doch aber seit neuestem zusammen gemacht,und die Plakette für AU entfällt.Muss ich dann jetzt auch den Tüv neu machen weil AU fällig istoder wie oder was??Danke für Info.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 28. April 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2010 du darfst weiterfahren bis zur HU. siehe: http://www.berlin.de/polizei/verkehr/liste/archiv/148761/ Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast e30-dennis Geschrieben: 28. April 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2010 Weiterfahren, kannst dir die AU Plakette vorn abkratzen! Dann im August wie schon Daggett sagte einfach normal zur AU und dann HU! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 28. April 2010 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2010 Alles klar. Danke!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Thomas316i Geschrieben: 28. April 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2010 also zusammengefasst: - läuft AU vor HU ab, wie bei dir, ist es egal, wird bei nächster HU wieder mitgemacht- läuft AU länger als HU, wird AU automatisch mit neugemacht bei nächster HU... Somit haben die "Glück" deren AU eher abläuft und die "Pech" deren AU noch über HU Termin gültig wäre. ...eigentlich ganz logisch, anders bekommt man beide nicht unter einen Hut gepackt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 28. April 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 28. April 2010 soooo isset! Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 29. April 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2010 Aber AU Plakette abkratzen würde ich tunlichst lassen! Ohne Plakette vorne wird normal nur bei HU 2012 akzeptiert und auch in dem Link steht dass eine ungültige Plakette akzeptiert wird. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Percy Geschrieben: 29. April 2010 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2010 Ich habe vor 14 Tagen bei der an/ummeldung auf mich , keine vordere Plakette mehr bekommen trotz gültiger AU . Und mein TÜV läuft im Nov diesen Jahres ab . gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Baur_TC2 Geschrieben: 29. April 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 29. April 2010 Nix abkratzen das ist Urkundenfälschung !Weiterfahren bis zur nä HU - Wichtig.Info im Link befolgen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 30. April 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 30. April 2010 Ich habe vor 14 Tagen bei der an/ummeldung auf mich , keine vordere Plakette mehr bekommen trotz gültiger AU . Und mein TÜV läuft im Nov diesen Jahres ab . Das ist richtig - liegt aber daran dass bei Umschreibungen oder Wiederzulassungen auch keine AU Plaketten mehr vergeben werden.Aber das hat dann die Behörde veranlasst und lässt sich anhand des Datums der Zulassung nachweisen.Selber abkratzen geht Richtung Urkundenfälschung. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Cygnus Geschrieben: 2. Mai 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 So´n quatsch Urkundenfälschung... (Soll kein Angriff sein:watch:)Kannst die vorne ruhig abmachen!Da kann dir keiner was, da es ab dem 01.01. definitiv keine AU Plakette mehr gibt. Es gibt kein Gesetz/Verordnung welches überhaupt noch eine AU Plakette beschreibt. Gibt da keine Übergangsfristen oder ähnliches! Falls trotzdem noch Zweifel bestehen ist sie dir halt beim Dampfstrahlen abgefallen... Gruß Andi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Urlauber Geschrieben: 2. Mai 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 Das Kennzeichen ist eine Urkunde. Der Fahrzeughalter ist nicht Eigentümer dieses Blechschildes und hat daher auch nichts daran zu verändern.Und offensichtlich liegt schon wieder eine Verwechslung zwischen Dampfstrahlen und Hochdruckreinigen vor Zitieren "There`s a straight six engine at the front, a manual gearbox in the middle and drive goes to the back - that`s page one, chapter one from the petrosexual handbook" - Jermey Clarkson V8 und Vegetarier - meine CO2-Bilanz ist sauber ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
newstyle Geschrieben: 2. Mai 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 SO nicht ganz richtig Urlauber: Ich bin sehr wohl Eigentümer des Blechschildes...Aber tut hier ja auch nichts zur Sache.Ich würde die AU Plakette auch lieber dranlassen... Zitieren Nichts ist für die Ewigkeit ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mlei Geschrieben: 2. Mai 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 Warum sollte man die auch abkratzen?? Man ist doch faul.. Zitieren http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jj.77 Geschrieben: 2. Mai 2010 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Urkundenfälschung ist die Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr. § 267 StGB:(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei. Zitieren Mit Gruss aus HaanJoachim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 2. Mai 2010 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei. da aber dein fahrzeug noch nicht in 2010 zur HU war sondern die plakette vorher erteilt wurde ist deine plakette (bis zur HU nach den 1.1. 2010) noch gültig. denn du könntest ja bei solch einer aktion den rechtsverkehr täuschen und 6monate (beispielsweise) ohnn gültige AU unterwegs sein. also nix mit straffreiheit. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 2. Mai 2010 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 So´n quatsch Urkundenfälschung... (Soll kein Angriff sein:watch:)Kannst die vorne ruhig abmachen!Da kann dir keiner was, da es ab dem 01.01. definitiv keine AU Plakette mehr gibt. Es gibt kein Gesetz/Verordnung welches überhaupt noch eine AU Plakette beschreibt. Gibt da keine Übergangsfristen oder ähnliches! Falls trotzdem noch Zweifel bestehen ist sie dir halt beim Dampfstrahlen abgefallen... Gruß Andi Ich finds immer wieder klasse, wenn Leute was behaupten, ohne das belegen zu können (außer durch ihre eigene Meinung) und anscheinend nicht mal lesen was vorher bereits verlinkt wurde. Da es durchaus Fälle gibt, wo die AU kürzer gültig ist wie die HU muß das auch nachgewiesen werden können. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jj.77 Geschrieben: 2. Mai 2010 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 2. Mai 2010 ... da aber dein fahrzeug noch nicht in 2010 zur HU war sondern die plakette vorher erteilt wurde ist deine plakette (bis zur HU nach den 1.1. 2010) noch gültig. denn du könntest ja bei solch einer aktion den rechtsverkehr täuschen und 6monate (beispielsweise) ohnn gültige AU unterwegs sein. also nix mit straffreiheit. So wie Du das hier schreibst, hast Du Recht. Die Plakette bleibt gültig bis zu dem Monat, in dem die AU fällig ist. Die darf man natürlich nicht abknibbeln. Ich habe mich jedoch auf den Eingangsthread bezogen (AU im Februar fällig gewesen, HU erst im August). Somit ist die AU-Plakette ungültig. Zum Thema "Wegfall der AU-Plakette ab 1. Januar 2010" schreibt der ADAC folgendes:...Beispiel 2: HU bereits im November 2009 durchgeführt, AU erst im April 2010 fälligDa noch eine gültige AU zum Zeitpunkt der HU-Durchführung vorlag, wurde die HU im November2009 vom HU-Prüfer mit positivem Ergebnis durchgeführt. Eine AU-Durchführung ist auf Grund derfehlenden Rechtsgrundlage – Aufhebung von §47 StVZO – und der Tatsache, dass ab 2010 dieAU eine Teiluntersuchung der HU ist, im April 2010 nicht mehr erforderlich. Die nächste HU inkl.AU ist auf Grund der Angleichung der Fristen daher erst im November 2011 durchzuführen. Quelle: http://www1.adac.de/images/26133_tcm8-274943.pdf Zitieren Mit Gruss aus HaanJoachim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Herausforderung Geschrieben: 3. Mai 2010 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2010 Als ich letztes Mal beim TÜV war. Habe ich ein Telefonat mitbekommen. Wo der TÜVer sagte, dass der die AU-Plakette abmachen dürfe. DIe AU war abgelaufen und HU hatte er noch bis 12/2010. Zitieren Under construction. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Daggett Geschrieben: 3. Mai 2010 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Mai 2010 ich würd se dranlassen, frisst doch kein brot. Zitieren mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer! Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813) "In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Cygnus Geschrieben: 4. Mai 2010 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2010 @Georg: Zitat aus §72 STVZO welcher Übergangsfristen regelt: § 47 a (Abgasuntersuchung (AU) – Untersuchung der Abgase von imVerkehr befindlichen Kraftfahrzeugen –)ist anzuwenden vom 1. April 2006 bis zum 31. Dezember 2009. Biszum 31. März 2006 gilt § 47 a in der vor dem 1. April 2006 geltendenFassung. Da der §47a nur bis Ende 2009 anzuwenden war, gibt es definitiv keine AU (und auch keine Plaketten) mehr. Die alte AU heisst seit dem 01.01.2010 UMA(Untersuchung des Motormanagement und Abgasreinigungssystems) und ist seitdem in der Anlage VIII zum §29 STVZO geregelt. Da es mir fern lag euch mit Details zu langweilen habe ich euch diese Infos verschwiegen. (Sorry dafür) Noch als Nachweis der nicht mehr gültige Absatz aus dem §47a: (3) 1 Als Nachweis über die Untersuchung der Abgase hat der für dieUntersuchung Verantwortliche eine vom Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung mit Zustimmung der zuständigenobersten Landesbehörden festgelegte Prüfbescheinigung nach einem imVerkehrsblatt bekannt gegebenen Muster auszuhändigen und bei positivemErgebnis eine Plakette nach Anlage IX a zuzuteilen und am vorderenamtlichen Kennzeichen nach Maßgabe der Anlage IX a dauerhaftund gegen Missbrauch gesichert anzubringen Hoffe ich konnte alle Unklarheiten beseitigen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 4. Mai 2010 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2010 Wesentliches Tatbestandsmerkmal der Urkundenfälschung ist die Täuschungsabsicht im Rechtsverkehr. § 267 StGB:(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn ich also eine ungültige Plakette vom Schild entferne, kann das nicht der Täuschung im Rechtsverkehr dienen, das eigene Abkratzen bleibt also straffrei. gilt diese rechtssprechung dann nicht in ländern mit linksverkehr? ps: sorry, der clown hat sich auf mein frühstücksbrot geschlichen Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jj.77 Geschrieben: 4. Mai 2010 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Mai 2010 ...gilt diese rechtssprechung dann nicht in ländern mit linksverkehr? ... Eine tatsächlich interessante Frage, die hier im Inland ja auch Geisterfahrer von der AU-Pflicht befreien könnte, es sei denn, sie fahren rückwärts. Warten wir die ersten Gerichtsurteile ab. Zitieren Mit Gruss aus HaanJoachim Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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