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Kfz Stilllegung


Gast 88erFloW
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Hi Leute,

 

der Touring, welchen ich kürzlich mit einem Forumskollegen gegen mein altes Winterauto getauscht habe, wurde stillgelegt...

 

es ist so ein neongelber wisch auf die Windschutzscheibe geklebt und die Plakette ist angekranzt...

 

so jetzt kommt's der Forumskollege hat nie meine Adresse weitergegeben, lediglich der Versicherung mit geteilt, dass das auto an einen gewissen Herrn xy (mein name) abgegeben wurde!

 

wichtig ist noch, das auto steht aufgebockt teif (10-15 Meter) in der privaten abschüssigen Einfahrt vor der Garage (aufgebockt) von der straße, welche eine unbefahrene Sackgasse ist, kann man nur gezielt sehen, dass der TÜV abgelaufen ist...[wurde ja mit mängelliste wieder nach hause geschickt]

 

nun meine Fragen:

 

wer ist berechtigt auf privates Gelände zu gehen und auch noch Sachbeschädigung (denn das ist es ja) zu begehen?

wie kommen "die" auf meine Person?

 

Grüße

Flo

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lass mich raten, du hast das auto nicht umgemeldet oder abgemeldet nach dem kauf? dazu bist du innerhalb von 3 werktagen verpflichtet.

 

hat der "verkäufer" eventuell die veräußerung auch der zulassungstelle gemeldet, damit er für zukünftige kfz-steuer nicht zur kasse gebeten wird?

oder die versicherung hat vergeblich auf eine abmelde-bestätigung der zulassungsstelle gewartet (sie haftet ja weiterhin für das verkaufte auto, bis dieser es überführt und abgemeldet hat) und daher die stilllegung veranlasst?

 

wie das ist mit privatgrundstück (öffentlich zugänglich oder nicht) und was da höhere priorität hat kann ich dir auch nicht sagen.

ruf die rechtsberatung beim adac an, die sollten das wissen.

wäre mir neu, dass ein überzogener tüv zur sofortigen stilllegung führt, wenn das fzg sich ohnehin nicht auf öffentlicher verkehrsfläche befindet. glaube eher, dass das mit steuer und/oder versicherung zu tun hat.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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Gast martin7980

Hört sich an, als hättest du entweder von der Polizei oder dem Ordnungsamt Besuch bekommen.

 

Fahrzeuge werden entstempelt wenn Versicherung oder Steuer nicht gezahlt wurde. Wende dich mal an deinen Vorbesitzer.

Und zum Thema "Sachbeschädigung" wurde das Fahrzeug beschädigt? Das Abkratzen der Plakette ist zwar eine Unbrauchbarmachung des Kennzeichens, aber wenn die Beiträge ausstehen ist das rechtens. Also keine Sachbeschädigung.

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ich war ja schon selbst bei der zulassung und wollte das auto ummelden...aber TÜV muss neu...also war ich beim TÜV- muss zur nach Kontrolle

und deshalb ist das auto noch nicht umgemeldet...

 

warum sagt mir eine Zulassungstelle nicht, dassman das auto stilllegen kann und dann trotzdem zum TÜV fahren darf...?

 

der "Verkäufer" hat lediglich seiner Versicherung gesagt, dass er das auto abgegeben hat...aber keinerlei Adresse o.ä. wie können die mich dann überhaupt finden...?

 

also die Polizei wars nicht genauso wenig das Ordnungsamt... die Polizei meinte, dass es wohl ein Außendienstmitarbeiter der Zulassung war...

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Wende dich an den Vorbesitzer. Wird das einfachste sein. Ich hätte es abgemeldet nachdem ich beim TÜV vorgefahren bin. Dann zur wiedervorführung Kurzzeitkennzeichen genommen und über den TÜV dann angemeldet. Da gibt es keine Probleme mit so etwas.

Under construction.

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Wende dich an den Vorbesitzer. Wird das einfachste sein. Ich hätte es abgemeldet nachdem ich beim TÜV vorgefahren bin. Dann zur wiedervorführung Kurzzeitkennzeichen genommen und über den TÜV dann angemeldet. Da gibt es keine Probleme mit so etwas.

 

Kurzkennzeichen brauchts da nicht mal dafür.

Habe mir bei meiner alten Suzuki damals bei der Zulassungsstelle neue Schilder geholt und ein Schreiben das ich damit noch zum Reifenhändler und zum TÜV fahren darf.

Ich bin nicht dumm, ich habe nur Pech beim Denken.

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Mein erster Gedanke war, dass sich da jemand einen Scherz erlaubt und einen Aufkleber von einem anderen Auto abgeknibbelt und auf Deinen gepappt hat. Die Siegel abzukratzen, ist allerdings schon kein Scherz mehr.

 

 

Um das aber beurteilen zu können, müsste man folgendes wissen:

 

- wann fand der Eigentumswechsel des BMW statt bzw. wann hat der Vorbesitzer seiner Versicherung Deinen Namen weitergegeben? Hintergrund: die Zwangsstillegung (Abkratzen der Siegel) muss unter Einhaltung einer Frist angedroht werden, damit der Verantwortliche die Möglichkeit hat, sie durch Behebung der Mängel zu verhindern. Vielleicht liegt Deinem Vorbesitzer schon solch eine Androhung vor, von der er Dir nichts gesagt hat, und man hat das Auto dann nach Fristablauf bei Dir ermittelt.

 

- welche Frist steht auf dem Aufkleber?

 

- hast Du bei Deiner versuchten Ummeldung vielleicht schon Deine Daten angeben müssen? Die Verpflichtung des Verkäufers, den Eigentumswechsel anzuzeigen, kann ja auch der Käufer erfüllen.

 

- wer benutzt die Garagenzufahrt tatsächlich? Hintergrund: ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist nicht von den Besitzverhältnissen abhängig, sondern von der tatsächlichen Benutzung durch jedermann. Deshalb ist es ja beispielsweise auch strafbar, jemanden ohne Führerschein auf einem nicht abgesperrten Kaufhausparkplatz üben zu lassen, obwohl das Gelände in Privatbesitz ist.

Wenn nun Deine Garagenzufahrt nicht von mehreren Personen genutzt wird, die sich untereinander fremd sind, liegt privater Verkehrsraum vor. Dann kann das Amt zwar die Kennzeichen entsiegeln, aber die Aufforderung mit dem gelben Aufkleber wäre sinnlos.

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Ich denke auch das das Problem darin bestanden hat das der Vorbesitzer Versicherung oder Steuern nicht bezahlt hat und das Auto "ausgeschrieben war". Das das Auto jetzt dir gehört konnte keiner wissen, da es noch nicht umgemeldet ist.

 

Wegen ´nem überzogenen TÜV kommt keiner auf´s Grundstück und kratzt Plaketten ab....

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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man kann nur für den Vorbesitzer hoffen, dass er das ordnungsgemäß gemeldet hat.

 

Ist möglich, das es der Versicherung zu dumm war, für jemanden gerade zu stehen, den der keinen Vertrag hat und von dem sie nichts wissen. Das merkst Du dann, wenn Du von LRA einen Schreiben mit der Zahlungsaufforderung bekommst, wegen dem Betrieb eines nicht versicherten Fahrzeugs und der Zwangsstilllegung. Kostet 50€, oder so.

 

Lustig, wie empfindlich Du bist, wenns um dein Eigentum geht und wie wenig, wenn Du auf anderer Leute kosten lebst.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Lustig, wie empfindlich Du bist, wenns um dein Eigentum geht und wie wenig, wenn Du auf anderer Leute kosten lebst.
ich habe doch mit dem Vorbesitzer kontakt...und ihm auch alles mitgeteilt...und ich habe ihm schon vorher gesagt bevor ich es ummelden kann muss ich erst TÜV machen ;)

 

 

- wer benutzt die Garagenzufahrt tatsächlich? Hintergrund: ob es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt, ist nicht von den Besitzverhältnissen abhängig, sondern von der tatsächlichen Benutzung durch jedermann. Deshalb ist es ja beispielsweise auch strafbar, jemanden ohne Führerschein auf einem nicht abgesperrten Kaufhausparkplatz üben zu lassen, obwohl das Gelände in Privatbesitz ist.

Wenn nun Deine Garagenzufahrt nicht von mehreren Personen genutzt wird, die sich untereinander fremd sind, liegt privater Verkehrsraum vor. Dann kann das Amt zwar die Kennzeichen entsiegeln, aber die Aufforderung mit dem gelben Aufkleber wäre sinnlos.

wohne noch bei meinen Eltern ;) und es ist ihr Haus+Einfahrt ;)

 

 

- welche Frist steht auf dem Aufkleber?
gar keine Frist, ich soll mich lediglich bei der Zulassung melden...nur dumm, dass da ständig besetzt ist heute morgen und jetzt auch...

 

 

 

Zitat von Herausforderung viewpost.gif

Wende dich an den Vorbesitzer. Wird das einfachste sein. Ich hätte es abgemeldet nachdem ich beim TÜV vorgefahren bin.
Dann zur wiedervorführung Kurzzeitkennzeichen genommen und über den TÜV dann angemeldet
. Da gibt es keine Probleme mit so etwas.

Kurzkennzeichen brauchts da nicht mal dafür.

Habe mir bei meiner alten Suzuki damals bei der Zulassungsstelle neue Schilder geholt und ein Schreiben das ich damit noch zum Reifenhändler und zum TÜV fahren darf.

 

so etwas wurde mir nicht mal vorgeschlagen...ich weiß seitdem ich mich informiert habe, dass ich trotz stilllegung zum TÜV darf...

Warum sagt mir eine Zulassungsstelle: "Tut mir leid, sie benötigen TÜV um das Auto umzumelden" auf die Frage was könnte man tun um das auto abzumelden und dennoch TÜV zumachen? da kam nichts davon, dass ich ein Auto stilllegen könnte oder ich es mit Kzk machen könne (ich bin davon ausgegangen für Kzk benötigt man auch TÜV o.ä. weil sonst könnte man ja jedes Kfz auch ohne bremsen auf die Straße bewegen)

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Also Privatgrundstück. Was steht denn genau auf dem Zettel? Wenn´s was wichtiges wäre, würde das Amt Dir eine Frist setzen. Sonst könntest Du ja nächsten Monat oder nächstes Jahr mal anrufen, ohne dass man Dir ein Versäumnis vorwerfen könnte. Und hast Du mal überprüft, ob die angegebene Nummer wirklich zur Zulassungsstelle gehört?

Mit Gruss aus Haan

Joachim :winken:

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Servus,

 

was verstehst du unter "........................ ich kürzlich mit einem Forumskollegen gegen mein altes Winterauto getauscht......................."

 

Kommt dein Forumskollege aus dem selben Ort bzw. Landkreis?

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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Servus,

 

was verstehst du unter "........................ ich kürzlich mit einem Forumskollegen gegen mein altes Winterauto getauscht......................."

 

Kommt dein Forumskollege aus dem selben Ort bzw. Landkreis?

 

 

nein er kommt sogar aus einem anderen Bundesland ;)

 

ich warte seit 14.30 auf den Rückruf der Fallbearbeiterin -.-"

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Denke das so ein Auto nicht kurzfristig zwangsweise stillgelegt wird.

Vielleicht hat der Vorbesitzer die Versicherung/KFTZ Steuer nicht oder nicht mehr bezahlt.

Wäre mir neu das der abglaufene Tüv auf einem Privatgründstück ein Problem ist. Bin mal gespannt was die Sachbearbeiterin sagt, hat sie sich noch nicht gemeldet?

 

Man sollte ein Auto GRUNDSÄTZLICH nicht angemeldet übergeben.

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