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Lebensversicherung ohne Schein


Greenfreak
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Empfohlene Beiträge

Hallo,

anscheinend ist das hier meine Lieblingsspalte :freak:

Ich wurde gestern von einer mir fremden Versicherung angeschrieben , es kommt zu einer Auszahlung

die mein verstorbener Vater für mich und meinen Bruder vorgesehen hat ... und zwar nur für uns beide !

Nun wollen die den originalen Versicherungsschein und ich wusste gar nicht das eine LV existiert ... Ich weiss noch nichtmal die Höhe der Auszahlung :frage:

Nun meine Frage : Können Die die Auszahlung verweigern , nur wegen dem fehlen eines Dokuments ??? Denn das werde ich nicht mehr besorgen können !

 

 

Danke ...

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Das ist mit der LV so ne Sache. Die Police ist ein Besitzdokument. Wer die hat, dem gehört auch das Geld. Also auch wenn die jemand anderes hat, dann müssten die theoretisch auszahlen, auch wenn du es nicht bist.

 

Hat die Versicherung denn eine Niederlassung in deiner nähe? Dann kannst du da hingehen und mit denen sprechen, weil keine Police da ist und viele sind da kulant. Habe da als Mehrfachversicherungsvermittler vom AWD mit vielen Gesellschaften Kontakt. Welche Gesellschaft ist das denn? Kannst bei Fragen auch gerne per PN schreiben.

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Verlusterklärung anfordern, unterschreiben, zurückschicken, Sterbeurkunde beilegen.

Thema erledigt.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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@ Mr. Marx

Ok , danke Markus ! Das mach ich und dann wart ich ;-)

 

@ Ehrengarde

Ob der Name der Vers. wichtig ist glaub ich zwar nicht . Ich denke die werden alle einheitlich opperieren ..

Im schreiben stand das eine Auszahlung nur an uns möglich ist .

 

->> Victoria ! ...

 

Danke erstmal , Euch beiden :daumen::rauchen:

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Hallo,

 

ich hatte das erst im vergangenen Jahr. Mir war auch nicht klar, dass meine verstorbene Mutter eine LV für meinen Bruder und mich abgeschlossen hatte. Diese war mittlerweile beitragsfrei geworden, so dass ich auch in den Kontoauszügen nichts sehen konnte.

Durch Zufall hat der Hausmeister noch die Post meiner Mutter gesammelt und mir einmal übergeben. Da war dann ein Schreiben über eine Änderung der Versicherungsbedingungen drin. Erst so bin ich darauf gekommen.

Ich musste allerdings einen Erbschein haben, da die LV so alt war, dass dort noch kein Berechtigter eingetragen war (das war früher nicht üblich).

Ansonsten hat MrMarx alles geschrieben. Die Urkunde ist zur Auszahlung nicht notwendig.

 

Gruß

 

Harro

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Hab heute früh gleich angerufen und alles gefragt was ich wissen wollte ... Die besagte Verlusterklärung brauch ich nichtmal , da eh alles nur auf uns steht ... die sind echt hilfsbereit gewesen !

Mit der Frage , wie Sie uns denn gefunden haben ?? " Ihr Vater hat alles mit Adresse hinterlegt , da wir Briefrückläufer hatten , haben Wir uns erkundigt und vom Verlust erfahren ... "

 

Ich fand das natürlich super , ohne wissen .... kann sowas ja vllt sogar im Sand verlaufen .

Das ist nach 14 Monaten schon noch ein kunterbuntes Osterei , meinen Grossen wirds freuen ...

 

Supi Beiträge hier :daumen:

 

:-UU +

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Und wieviel Kohle gibts ?:-UU

mfg Lippi

 

Oh Gott, bin ich froh, dass ich weg vom Fenster bin ! Ubuntu 10.04 / AmigaOS 3.9

sudo dpkg --reconfigure -a world

http://www.infokanal-tv.de/bmw/myBMW.gif

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Manche Leute kommen auf Ideen :konfus:

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

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Manfred Rommel

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Hmmm.... nicht dass das mit dem ausgeschlagenen Erbe kollidiert ;)

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Hmmm.... nicht dass das mit dem ausgeschlagenen Erbe kollidiert ;)

 

Nach meinem Kenntnisstand kollidiert da nichts, WENN ein Bezugsrecht im Vertrag vereinbart wurde.

Das scheint hier der Fall zu sein.

Aber bitte nicht auf mich verlassen und nochmals rechtlichen Rat einholen, Jurist bin ich nicht!

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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er ERBT die versicherungssumme ja nicht, er ist nutzniesser.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

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Ja ! Der Markus hat da wieder recht .

Direkt aus dem Brief : " Nach Eintritt des Versicherungsfalles stehen die Leistungen den Bezugsberechtigten ausserhalb des Nachlasses unmittelbar zu ."

 

Zum alten Thema Erbausschlagung :

Da hat sich auch einiges getan ...

Es gibt noch einen minderjährigen Halbbruder , dessen Mutter hat als Vormund das Erbe angetreten ...

Sie hat da unten schon viel bewegt um an alle Werte + Geldwerte zu kommen ... Ob Sie jetzt mit dem grösseren Problem ( Haus ) auch zurecht kommt , ist mir nun egal ! Ist dann doch noch gut gelaufen fur uns , find ich ... Einen Vorteil hat Sie : Entfernung zur Baustelle nur 15 km !:daumen:

 

Die Problemchen scheinen also weniger zu werden ... Mein Leben ist wirklich ne sch ... Achterbahn 8-/

Und nebenbei will vllt einer n Hyundai ???:wall:

:winken:

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