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Verkehrsunfall..was tun?


Corwin
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hallo.. ich kenn mich bezüglich unfällen mal null aus.. mir is ne junge dame am freitag hinten rechts reingefahren wie ich links abbiegen wollte.. polizei gerufen und die haben das aufgenommen und auch gesagt, dass sie da nichtmehr rauskommt.. so ab hier weis ich nimmer weiter, ich hab ihre daten also name, adresse und telefonnummer auf dem "personalaustausch bei verkehrsunfällen".. die polizei meinte damit muss ich zu meiner versicherung und die klären dass untereinander..

dann muss ich doch noch zu ner werkstatt und nen kostenvoranschlag machen und den auch der versicherung mitteilen?!?!?! hab aber auch was von gutachter und anwalt gelesen..

 

ich möchte mein auto (soweit der rahmen nix hat) selbst herrichten und das geld kassieren.. geht das überhaupt noch??

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Ganz einfach !

 

du fährst mit deinem Auto zu nem Gutachter & der schickt das Gutachten zur gegnerischen Versicherung !

 

Das Gutachten muß auch die Versicherung des Unfallgegner bezahlen , also keine Kosten für Dich !

 

So bekommst du auf jeden Fall mehr Geld für den Schaden !

 

Dann kannst du entscheiden ob du den Wagen richtest usw. !

 

Mfg

 

Elias

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ich würde aber vorher mit der dame klären, ob sie das über ihre versicherung abwickeln möchte. evtl will sie lieber selber für den schaden aufkommen, dann sparst du dir die bürokratie.

dazu reicht es ja, wenn du dir nen kostenvoranschlag von ner werkstatt holst den du ihr vorlegen kannst. ist ihr das zu teuer, gehts immer noch über die versicherung.

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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du hast auch generell einen anspruch auf einen rechtsanwalt ,der für dich den schifftwechsel etc. mit der gegnerischen versicherung übernimmt...

ob du das in anspruch nimmst ist deine sache ,bei kleineren sachen wo dein fahrzeug noch fahrbereit und kein personenschaden vorliegt muß das nicht unbedingt sein...

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ich möchte mein auto (soweit der rahmen nix hat) selbst herrichten und das geld kassieren.. geht das überhaupt noch??

 

Geht, Du fährst zur BMW Niederlassung und lässt einen Kostenvoranschlag erstellen. Den schickst Du oder die Werkstatt den an die Versicherung. ( ein Abzug seitens der Versicherung auf Region-übliche Löhne einer freien Werkstatt ist möglich )

Wenn Du den Kostenvoranschlag selbst einreichst, fertige paar Fotos davon und leg die bei (CD oder per-Email ... )

Im Totalschaden-Fall wird sich möglicherweise ein Sachverständiger bei DIr melden...

 

Den Schaden lässt Du Dir dann nach Kostenvoranschlag/Gutachten auszahlen.

 

Ein Anwalt ist (meist) nicht nötig, abhängig der Versicherung.

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Bastelbert

 

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Wenn man sich auf KV Basis auszahlen lässt bekommt man die MwSt nicht.

 

Außerdem solltest Du zuerst mal über den Zentralruf der Versicherer (s.o.) oder über den Unfallgegner selbst die andere Versicherung ausfindig machen und dort mal anrufen.

Die haben meist nen Schadenschnelldienst der dann ne Schadensnummer vergibt etc.

Ohne das kanns nämlich länger dauern wenn man einfach was einschickt, weil das dann sonstwo landet.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Wenn man sich auf KV Basis auszahlen lässt bekommt man die MwSt nicht.

 

Die Mwst fällt bei fiktiver auszahlung nicht an. Aus gleichem Grund wird auch die Fahrzeugverbringung und Kosten für Ersatzteil beschaffung und entsorgung nicht erstattet.

 

Im Totalschadenfall kann durch vorlage des kaufvertrag eines neuen fahrzeug nutzungsaufall für die wiederbeschaffungsdauer (laut gutachten) gefordert werden.

 

Wir der wagen nach auszahlung des kostenvoranschlag doch rep., kann die Mwst. Durch vorlage der rep.rechnung erstattet werden.

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Bastelbert

 

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hi.. danke für die vielen antworten.. ich war heut beim ADAC weil ich dachte die haben bestimmt n gutachter.. da meinte n sachbearbeiter, es kann sein dass ein "freier" gutachter nicht anerkannt wird und die versicherung selbst einen schicken will.. ich soll nur meiner versicherung alles melden und der rest geht von selber..

 

warum is das so kompliziert????

 

@WolfManE30 ich habs ihr nicht angeboten, weil sie is ja recht jung und ihr auto zu richten kostet bestimmt auch einiges..

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Gibt einen Zentralruf der Autoversicherer: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

 

Da kannst du die Versicherung erfahren mit dem Kennzeichen

 

 

vielen dank!! das hat mal geholfen.. hab gerade angerufen und war super kompetent, wurde auch gleich weiter geleitet.. die sagen ich darf nen gutachter nehmen und nur im schlimmsten fall würde ein zweiter noch hinzugezogen.. dann schau ich mal nach nem gutachter in nürnberg..

 

nochmal danke!

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wenn du keinen gutachter kennst, frag doch mal beim örtlichen karosseriebauer nach, ob er nicht einen kennt der ältere fahrzeuge zu schätzen wisse, und diese nicht nur als schrott auf rädern beurteilt.

vllt kennen die jemanden, der den wiederbeschaffungswert deines autos optimistisch einschätzt. da gehn die meinungen der gutachter auch stark auseinander.

Gruß Wolfgang

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warum is das so kompliziert????

 

Wie heißt die gegnerische Versicherung ?

 

Einen eigenen Gutachter kannst du wählen, wenn es ein geschöntes Gutachten ist wird auch einer von der Versicherung raus kommen....

 

Ersteinmal ein Gutachten durch eine fachwerkstatt fertigen lassen und abwarten.

Beim Totalschadenfall kannst Du dann den Gutachter von der Versicherung erstmal kommen lassen. Er wird ein Gutachten und ggf. halt gleich einen Scheck ausstellen.

 

Annehmen kannst Du den Scheck, erst mit Einlösen hast Du ihn akzeptiert.

 

Ein freies Gegengutachten kannst Du immernoch fertigen lassen....

... aber es soll Versicherungen geben, die erkannt haben das Fremd-Gutachten und Anwälte Geld kosten und dann gerne bereit sind ohne die beiden genannten Personen etwas kulanter zu regulieren....

(Davon außgeschlossen ist in jedem Fall die HUK und wohl die meisten Direct-Versicherer...)

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Bastelbert

 

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Ein Bekannter hatte den Fall, das SEIN Gutachter einen Wert festgestellt hatte, mit dem die Versicherung nicht einverstanden war.

Die haben ein Gegengutachten machen lassen: 400 Euro höher :-D

Nichts ist für die Ewigkeit !

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....sieht es sehr schlimm aus ???

 

wenn du Glück hast hat sie mit dem Wagen nur den Pralldämpfer erwischt und bei geringer Geschwindigkeit hast Du hoffentlich Glück & das Blechkleid hat nix abbekommen...

 

genau das ist mir ähnlich vor ca 4 Wochen pasiert...Auffahrunfall ....etc - hat genau eine Woche gedauert und das Geld der Vericherung war auf dem Konto....Der Schaden ist äußerlich nicht zu sehen, aber der Scheck hat sich schon verdient gemacht ....:-D

dream as if you´ll live forever

live as if you´ll die today

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servus..

ich war nun beim gutachter und das gutachten hab ich heute bekommen..

-1926€ instandsetzungskosten

-1500€ wiederbeschaffungswert

-150€ restwert (was mich wundert aber in dem fall gut is)

 

somit totalschaden

 

pralldämpfer schätze ich is kaputt, abschleppöse is total verbogen, im heckblech is ne delle und der rahmen hinter dem ganzen is verbogen

so wies aussieht werd ich den E30 nicht richten lassen

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servus..

ich war nun beim gutachter und das gutachten hab ich heute bekommen..

-1926€ instandsetzungskosten

-1500€ wiederbeschaffungswert

-150€ restwert (was mich wundert aber in dem fall gut is)

 

1500 - 150 = 1350,- ist der Betrag den Du aus dem Gutachten bekommst.

 

Den "Restwert" kannst Du jetzt weiter fahren, ggf. grob wieder raus ziehen ( wenn der Träger was hat ) oder verkaufen, anzünden etc.

 

Bei der Abrechnung gibst Du noch 30,- € Kostenpauschale (Telefon, Aufwandspauschale ) an.

 

Wenn dann ein neues Fahrzeug gekauft wird, kannst Du eine Kopie des Kaufvertrag und Zulassung an die Versicherung schicken und den Nutzungsausfall laut Gutachten fordern. X Tage mal ~30,- €.

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