Parkettleger Geschrieben: 17. Juni 2004 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2004 HalloIch fahre einen E30 Cabrio mit einem Radsatz 9x16 215 40 16 und einer Tieferlegung 75/40 mit Konis vom Vorbesitzer eingetragen und vom Tüv abgenommen.Heute habe Ich eine Mängelkarte bekommen das mein Auto zu Tief sei, meine Bodenfreiheit muss 11cm haben und meine Hauptscheinwerfer unterkannte 50cm, mir fehlen 5cm, ads gibt es doch nicht oder wenn ich mein Wagen 5cm höher lege brauch ich Ihn nicht mehr tiefer zu legen.Obwoll der Tüv es eingetragen hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Poppy2 Geschrieben: 17. Juni 2004 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2004 Was is nu denn los? Eingetragen ist Eingetragen oder???????http://www.e30-talk.com/images/smilies/Eeeeeek.gif Zitieren Und tut mir mal die Seele weh,dann fahr ich offen BMW. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 17. Juni 2004 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2004 hallo! grundsätzlich gibt es diese maße schon. versuch beim tüv drauf zu pochen dass das so eingetragen wurde! wie es ja scheinbar auch ist. wenn die dir bescheinigen dass das so ok ist können dir die hundsdämlichen ..... garnix! grüßle jannis und willkommen hier im board! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 17. Juni 2004 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 17. Juni 2004 Heute habe Ich eine Mängelkarte bekommen das mein Auto zu Tief sei, meine Bodenfreiheit muss 11cm haben und meine Hauptscheinwerfer unterkannte 50cm, mir fehlen 5cm, ads gibt es doch nicht oder wenn ich mein Wagen 5cm höher lege brauch ich Ihn nicht mehr tiefer zu legen.Obwoll der Tüv es eingetragen hat. Zu tief gibt es nicht, also das Klötzchen was unter dem Auto durchgezogen wird ist Quatsch (irgendwer postete auch mal nen link dazu). Scheinwerferhöhe gibt es (Lichtaustritt! Nicht Scheinwerferunterkante). Eingetragen ist eben nicht gleich eingetragen. Manche Prüfer tragen halt ein weil denen die Nase des Gegenübers oder die Geldbörse gefällt. Bsp. sind Xenon (das Dauerthema), schwarze gelackte Rülis nach Muschwitz Gutachten etc. Das die Jungs mit ihrem Job spielen ist ne andere Geschichte. Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
der den Hebel nicht zieht Geschrieben: 18. Juni 2004 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2004 da kommst Du wohl nicht um eine Neuabnahme rum. Das kommt wohl unter anderem von den Sachen mit der Wurst und dem Schnäpschen beim TÜV. Da wurde halt schon zuviel Mist bei Abnahmen gemacht und daher sind die Freunde und Helfer halt manchmal skeptisch. vorallem wenn du an jemanden kommst, der mit so sachen vertaut ist. Hatte mal ein ähnliches Problem mit ner Supersprint Anlage unterm Polo... war auch eingetragen und wurde bemängelt. das Ergebnis war, zum TÜV und neu abnehmen lassen. ( und da ging der Ärger los... ) Die andere sache ist, 75 vorn und 16 zöller dürften eigentlich kein problem geben. Wünsch dir viel Glück. mike Zitieren der, der auf denjenigen neidisch ist, der weiß wie man den Hebel zieht.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Micha Geschrieben: 18. Juni 2004 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 18. Juni 2004 Hi, also um es noch mal genau zu sagen mit der Mindesttiefe: Das ist ein Gummipara- denn darin steht " .... das Fahrzeug sollte eine Mindestbodenfreiheit haben und durch die tieferlegung allgemein darf der Verkehrsfluß nicht grob behindert werden...." So in etwa aus dem Kopf...Die Betonung liegt auf "sollte" und nicht " muss".....Mein Tüvmann hat mir aufgrund der Gespräche über dieses heikle Thema noch zusätzlich in die Papiere eingetragen ( Cabrio ) "besondere Tieferlegung des Fahrzeugs beachten".......... Micha Zitieren Suche immer noch Literatur/Teile/Fahrzeuge von GS Tuning Freiburg. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sotto Geschrieben: 20. Juni 2004 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2004 Morgen, fakt ist das Fahrzeuge nach den 01.01.1988 nicht mehr so Tief sein dürfen wie Fahrzeuge vor 1988. Wenn du das Fahrwerk mit der Tieferlegung Eingetragen hast,kann die Polizei dich sogar zum Gutachter bringen und wenn du zu Tief bist,hast du ein Problem. Die Reflektorunterkante muss mindestens 50cm vom Boden entfernt sein. Da kann man leider nix machen. Mit meinen kurzzeitigen Winter Auto hatte ich die gleichen Probleme und das Fahrwerk wurde sogar durch einen anderen Tüv wieder Ausgetragen:wall: Also wenn dein E30 vor 88 gebaut worden ist hast du Glück :-Q Zitieren Gruss Sascha Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan-E30 Geschrieben: 20. Juni 2004 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 20. Juni 2004 also ich hab n gewinde fahrwerk drin und bei mir is keine hoehe eingetragen oder n schweispunkt am gewinde........ bei meinem kollegen is die hoehe genau eingetragen worden (golf1) naja und mich hat noch keiner angemacht......... meiner schaut optisch auch nich so tief aus, aber unten hab ich vielleicht noch 5cm........... Zitieren Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.Cum diabolus regit, omnia licent Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Andi Geschrieben: 24. Juni 2004 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2004 Was ist denn das mit deinen Scheinwerfern??Dir fehlen 5 cm????Ich habe heute mein Koni-Sandtler Kit eintragen lassen (60/40), der TÜV Mensch hat nachgemessen und meinte, ich solle doch besser aus dem Auto kommen, damit der Wagen nicht noch tiefer ist als nötig, Also, der leere Wagen hatte mit der Tieferlegung genau 49 cm. ABER,: er hat ein Auge zugedrückt und mir das trotzdem eingetragen, nachdem er den Lichtmesser davorgehalten hat. Aber wenn Du vorne 75 hast, warum fehlen Dir denn 5 cm?? Die rechnung versteh ich nicht.Ist das von Fahrzeug zu Fahrzeug so verschieden?Und meine Bodenfreiheit mit meinem Frontspoiler hat er auch nicht bemängelt. Da hab ich 12 cm. Aber um eine neue abnahme kommst Du denk ich nicht herum. Zitieren Ich fahr nicht schnell, ich flieg nur tief. Da Fotos von meiner Karre ---> http://www.garage-inc-tuning.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Azev-M Geschrieben: 24. Juni 2004 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2004 müssen die 50 cm jetzt vorne oder hinten sein?reflektor hinten macht sinn, aber unterkannte hauptscheinwerfer macht für mich keinen sinn, kann doch die scheinwerfer nachstellen lassen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
320iCologne Geschrieben: 24. Juni 2004 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2004 Nein, geht um das Abblendlicht vorne mit den 50cm....wegen Ausleuchtung der Fahrbahn und so nen Kram. Hab neulich beim TÜV meine Felgen abnehmen lassen und mit 60/40 hat hier keiner nachgemessen wie tief er ist oder ob das von den Scheinwerfern okay ist, vielleicht wirkt meiner aber auch nicht so tief. Ohnehin, 75 vorne ist schon krass!!! Wenn ich mit meinen 60mm über die Autobahn pese und durch eine Unebenheit donner hüpft das Auto schon, also nicht wegen schlechten Dämpfern sondern weil es einfach zu hart ist an der Vorderachse... Dennoch, viel Glück beim erneuten eintragen, hoffentlich klappet irgendwo!!!! Zitieren You can fool some people sometimes, but you cannot fool all the people all the time, fuck you BUSH!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 24. Juni 2004 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Juni 2004 Wenn die Prüfer oder die Polizei es schon soooo genau nimmt, gemessen müsste bei DE- Scheinwerfern nicht bei der Unterkante werden, sondern bei der Unterkante der Linse, das ist nämlich die Lichtaustrittsfläche Gruß Oliver Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Abbakus Geschrieben: 6. Juli 2004 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2004 und meine Hauptscheinwerfer unterkannte 50cm, mir fehlen 5cm, ads gibt es doch nicht oder wenn ich mein Wagen 5cm höher lege brauch ich Ihn nicht mehr tiefer zu legen.Obwoll der Tüv es eingetragen hat. Meines Wissens heisst es so ähnlich wie "Unterkante Lichtaustrittsfläche Fahrlicht", und die liegt durch die DE-Technik deutlich höher.* Zitieren Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer faul bin: Was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken! Ciao, Peter Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Azev-M Geschrieben: 6. Juli 2004 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 6. Juli 2004 also meiner ist 75/40 tiefer, und ich habe 53cm bis zur linsenunterkantebei 215/40 16 reifen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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