benii Geschrieben: 8. März 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 8. März 2010 Hi Leute, hab da mal wieder ne - immerhin für mich - interessante Frage. Und zwar informiere ich mich derzeit etwas über Gas-Lieferer / Preise, etc.. da meine bessere Hälfte und ich demnächst umziehen werden und da ggf. auch Wohnungen in Häusern mit Gasversorgung in Frage kommen könnten, mach ich mich halt ein wenig im Voraus schlau. Prinzipiell rechne ich zur Zeit für eine 70m² Wohnung (kein direkter Altbau, aber auch kein Neubau / aber z.B. isolierte Fenster) für den Verbrauch mit 11500 kWh/Jahr (Warmwasser & Heizung / 2 Personen). Das sind Durchschnittwerte, die ich von mehreren Internetseiten ermitteln konnte. Wenn diesbezüglich schon Jemand andere Erfahrungen hat, raus damit.. Teilweise wird von den Anbietern zum berechnen ja auch die Anschlusskapazität in kW gefordert. Da fällts mir recht schwer, was passendes zu finden und ich rechne da - auch nach Recherche auf genannten Seiten - mit 7 kW. Einwände!? Mich würde interessieren, ob Jemand ähnliche Wohnverhältnisse hat und meine Angaben hinkommen könnten, bzw. ob Jemand evtl. sogar eine größere Fläche bewohnt und weniger kWh/Jahr beziffert. Ich kann halt keinen Vormieter fragen, o.Ä. und über das Expose wird man nicht schlau. Ich würde halt gern ungeschönte Erfahrungswerte hören, was sowas betrifft - und das am besten selbst von Gas-Kunden. Zu guter letzt würde mich noch interessieren, ob Jemand eine Anbieter-Empfehlung hätte. In unserem Fall ist enercity (Stadtwerke) der örtliche Hauptanbieter - was ja nicht bedeutet, dass man den auch nehmen muss. Vielleicht kann ja Jemand was dazu sagen! Besten Dank. Zitieren [CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years. [SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. März 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 9. März 2010 Der Vermieter muss Dir einen Energiepass für die Wohnung vorlegen.Der Endenergiebedarf zeigt Dir an, wieviel Du vorraussichtlich an kWh pro qm und Jahr benötigst. Da gibt es zwei Formen. Den Verbrauchspass und die andere. Der Name fällt mir grad nicht ein ;) Aber dieser Pass macht Wohnungen vergleichbar.Legt der Vermieter diesen Pass nicht vor, bist Du nachher berechtigt die Miete zu kürzen. Gilt ab Mietverhältnissen Juli 2009 glaub ich. Aber das wirst Du ja durch Googlerecherche auch schnell rausfinden ;) Gaspreise lassen sich im Internet auch schnell vergleichen. Inkl Tarif und Versorger. Die Anschlusskapazität ist viel zu niedrig. Wenn noch Warmwasseraufbereitung dazukommt, und Du ne eigene Heiztherme hast, dann dürften so 13 bis 18 kW drin sein. Achte möglichst darauf, dass Du eine Brennwerttherme bekommst. Das spart ein paar m³ Gas im Jahr. Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
benii Geschrieben: 9. März 2010 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 9. März 2010 Das hilft mir sehr, besten Dank! Das mit den Energieausweis ist super, habe ich überhaupt nicht dran gedacht, obwohl der Lebensgefährte meiner Mum selber sowas für seine Kunden anbietet. Ich habe auch schon mit den Vermieter telefoniert und die kümmern sich darum. Ich habe dazu auch ne super aufschlussreiche PDF vom Verbraucherschutz gefunden. Falls die Jemanden sonst noch interessieren könnte, häng ich die mal mit an. Da steht auch:Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss der Eigentümer auf Nachfrage einen Energieausweis vorlegen, der den energetischen Zustand des Gebäudes aufzeigt. Die Vorlagepflicht gilt seit dem 1. Januar 2009 für Wohngebäude aller Altersklassen. Wenn der Gebäudeeigentümer den Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht, gilt dies gemäß als Ordnungswidrigkeit. Der Kauf- oder Mietinteressent kann den Verstoß bei der zuständigen Behörde anzeigen; die ist verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen, und kann ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro verhängen. Als Verkäufer bzw. Vermieter sollten Sie also Ihre gesetzlichen Pflichten ernst nehmen. Die behördliche Zuständigkeit für diese Ordnungswidrigkeiten ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; meistens liegt sie bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kommunen oder der Kreise, in dem sich das Gebäude befindet.Mit der Therme muss ich nochmal klären, was das für eine ist.. Danke schonmal, für die super Antwort! Der_Energieausweis.pdf Zitieren [CENTER]And in the end, it's not the years in your life that count. It's the life in your years. [SIZE="1"][COLOR="Gray"]Abraham Lincoln[/COLOR][/SIZE][/CENTER] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 9. März 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 9. März 2010 Ich danke Dir ;)Befasse mich halt auch Grad mit dem Thema. Ziemlich ätzend und vielfältig. Zumindest für Vermieter, die auch noch sanieren *ggg* Aber Dein Link ist auch schon mal wieder praktisch *gg* Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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