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E Prüfzeichen Auspuff - Eintragung automatisch möglich?


Rob Himself
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Moin,

habe mir einen, naja mehr oder weniger, universalen Sportauspuff gekauft da die Auswahl für den 318is echt beschissen ist. Es handelt sich im einen Magnaflow Auspuff. Jaja ich weiß, voll assi mit dem Endrohr und sieht nich aus blabla, aber ganz ruhig, das Endrohr kommt ab und er bekommt ein ganz schlichtes 70mm Endrohr ;-)

 

Auf dem Auspuff ist ja nun ein E Prüfzeichen drauf und auch eine ABE dazu, aber der einzige BMW der drinsteht ist der Z3 mit einigen Motoren. Der TÜV und die Rennleitung meinte auf Anfrage von uns, dass solange ein E Prüfzeichen drauf ist und er nicht zu laut ist, reicht dies völlig aus und die ABE interessiert nicht wirklich. Somit müsste es doch theoretisch möglich sein, das ich den Auspuff ohne Probleme bei mir eintragen lassen kann oder nicht? Warum will ich das machen wenn das E Prüfzeichen eigentlich reicht? Ganz einfach, es gibt immer wieder Polizisten die sich querstellen etc, ich will einfach unnötigen Ärger aus dem Weg gehen!

 

mfG


Bearbeitet: von Rob Himself
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Ist ein passender Motor angegeben?

 

Ich nehme an das der 1,9 M43 drin ist.

 

Frag doch mal bei der Dekra an ob die dir den nicht Eintrage können..

 

Bei euch darfs ja nur die Dekra.

 

Gruß

Gruß Dennis

:winken:

Das Cabrio kommt nun weg........:cry:

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E prüfzeichen hin oder her. solange der pott nicht für deutschland geprüft und für zulässig befunden ist kannste E zeichen haben wie du willst.

 

Habe vor ein paar tagen noch son komisches angel-eyes gelumpe an einem Clio in der werkstatt gehabt, ist zwar ein E-zeichen drauf, allerdings nicht zulässig. hatte zuviele standlicher in scheinwerfer, die beiden angeleyes gelten als ein, dann darf noch eine zweite leuchte standlicht sein, allerdings waren noch 3 LED leuchten im scheinwerfer.

Bei den Nebels war es noch geiler, zwar ein E-zeichen drauf, aber blaue standlichringe am nebelscheinwerfer sind nicht erlaubt in Deutschland.

Der besitzer war natürlich nicht gerade erfreut das sein auto vom prüfer keine plakette bekommen hat.

Apfelstrudel sind selbst für nichtschwimmer ungefährlich

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Sehr gut, danke!

 

Ich denke nicht das ich mir undeutlich ausgedrückt habe!...

 

Dann mach das Ding doch drauf und vermeide, wenn möglich, Fahrten am Sonntag zwischen 2 und 10 Uhr!

Ob die Rennleitung einen Unterschied zwischen einem M42 und M43 entdecken kann, ist eher unwahrscheinlich.

Der TÜV bzw. Dekra dann aber schon.

Auf deren Bescheinigung würde ich mich verlassen.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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@Edition1979 ja beim Z3 stehen 3 verschiedene 1,9l Motoren drin. 116, 118 und 140PS wobei letzterer ja auch ein IS Motor ist. Werde dann mal versuchen das dem Herrn von der Dekra zu erklären, ist ja fast der gleiche Motor.

 

@FZRatte, Teile mit E Prüfzeichen sind theoretisch immer Erlaub, EU machts möglich. ;-)

Die Sache ist nur, ob es einem jemand einträgt. E Prüfzeichen heißt ja nicht gleich "Freischein" für alle Autos, deshalb meine Frage.Aber da die Scheinwerfer vermutlich nur bei dem von dir erwähnten Clio passen und bei keinem anderen Auto, sind die völlig legal. Das ist bei Teilen die NUR für ein Auto passen nen bissl anders.

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@FZRatte, Teile mit E Prüfzeichen sind theoretisch immer Erlaub, EU machts möglich. ;-)

Die Sache ist nur, ob es einem jemand einträgt. E Prüfzeichen heißt ja nicht gleich "Freischein" für alle Autos, deshalb meine Frage.Aber da die Scheinwerfer vermutlich nur bei dem von dir erwähnten Clio passen und bei keinem anderen Auto, sind die völlig legal. Das ist bei Teilen die NUR für ein Auto passen nen bissl anders.

 

Falsch! E-Geprüfte Sachen sind:

 

1. Garnicht zwingend eintragungspflichtig

2. Nur dann zulässig wenn das Europarecht nicht gegen Länderrecht verstößt / Beispiel hierfür: gelbe Scheinwerfer, besitzen E1 Prüfzeichen (sogar in D abgenommen) jedoch nicht in D zulässg weil §51 Abs. 1 Stvo vorschreibt das das Licht weiß sein muss. Bei FZRatte ist genau dies auch eingetreten und Länderrecht steht über Europarecht.

3. Kann in so einem Falle selbst wenn es möglich ist E-Geprüfte Bauteile einzutragen nicht möglich Gesetzeswiedrige Dinge einzutragen, tut ein Prüfer es trotzdem ist die Eintragung ungültig.

 

Gruß,

Alex

Ich würde die Trollwiese ... äh ... das Ebay-Forum nicht überbewerten. Sowas gibt es in jedem Automobil-Forum, wo sämtliche Glaskugelbesitzer anhand von 2 schlechten Bildern sofort eine messerscharfe Analyse des Autos samt Besitzers inkl. Stammbaum bis 1789 machen können...

:freak:

 

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