emrahino_e30 Geschrieben: 3. Januar 2010 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 hi, leider bin letzten Mittwoch einer Dame reingefahren. Situationsbeschreibung: Die Dame fuhr ungefär mit 15 km/h halbrechts vor mir. Ich wollte links in die Tiefgarage reinfahren. Plötzlich zog die Dame ohne zu Blinken nach links und wollte ebenfalls in die Tiefgarage reinfahren. So kam es natürlich zum zusammenstoß, da wir beide in die Tiefgarage reinfahren wollten. Es kam natürlich ein Streifenwagen, die Polizisten haben gemeint das ich Schuld wäre da ich angeblich die Dame überholt hätte. Nach ner halben Stunde Diskussion meinten die Polizisten das Sie es nicht entscheiden können, weil kein Vorfahrtsrecht herrscht und das die ganze Sache durch die Versicherung geklärt werden muss. Nun habe ich ein paar Bilder und möchte eure Meinung dazu hören, wer Recht hat??Und was würdet ihr mir Raten falls ich Recht habe?? (Meiner meinung nach habe ich Recht) Dankeschön im Voraus MFG Emrahino:-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 3. Januar 2010 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 Die Versicherungen kannst Du das auf keinen Fall klären lassen. Die haben kein Interesse dran, das "aufzuklären".Dann habt Ihr beide Schuld, beide werden hochgestuft und das wars. Wenn Du Rechtschutz versichert bist, geh zum Anwalt. Wenn nicht, musst Du gut überlegen, was für Dich teurer ist. Sofern das abzuschätzen ist Ohne ordentliche Zeugenaussagen wird aber auch kein Gericht aus dieser Situation klären können, wer Schuld war.Wird also immer ein Glücksspiel. Für beide Seiten. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
choppa Geschrieben: 3. Januar 2010 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 Also so wie daß aussieht kann man doch recht gut erkennen daß die Dame schon recht weitvorsteht - eigentlich schon zu weit um dann noch vernünftig in die Tiefgarage einzubiegen.Macht auf mich den Eindruck als wenn ihr der Gedanke spontan kam, sie dann rüberzog - ohneerst mal einen Blick nach hinten zu werfen. Daß DU angeblich an dieser Stelle überholen wolltest kann dir keiner beweisen - auf solchesGelaber würde ich mich nicht einlassen.Selbst wenn es so wäre, die gute Frau kann nicht einfach rüberziehen, sie muß in die Spiegel gucken.Man muß immer damit rechnen daß jemand neben einem fährt, zum Überholen ansetzt oder sonst was vorhat.Zu geringer Abstand und ein von dir verursachter Auffahrunfall passt auch nicht so recht ins Bild,dann wäre der Schaden ja an der ganzen Vorderfront und nicht auf einer Ecke, wie beieinem versetzten Aufprall. Falls Rechtschutzversichert auf jeden Fall zum Anwalt. Die Polizei hat übrigens auch keine Schuldzuweisung auszusprechen - sie soll nur die Fakten aufnehmen.Auf keinen Fall diese Unfallpauschale zahlen, die sie einem immer abknöpfen.Es käme einem Eingeständnis nahe. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ölfuss Geschrieben: 3. Januar 2010 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 recht haben und recht bekommen sind zwei paar Stiefel. geh zum Anwalt. Zitieren Markus-GarageMotoreninstandsetzung-Motorsportzubehör0171 - 4870075SCHRICK - SPAX - EIBACH - BILSTEIN - WILWOOD - Webermarkus-garage@gmx.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
choppa Geschrieben: 3. Januar 2010 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 Das stimmt, es könnte ja auch anders herum heissen "Sie müssen als hinterherfahrender mit Fahrfehlern anderer Teilnehmer rechnen" ! Könnte auf 50/50 hinauslaufen ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 3. Januar 2010 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 Wird auf Teilschuld für beide rauslaufen denke ich. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 3. Januar 2010 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Januar 2010 recht haben und recht bekommen sind zwei paar Stiefel. geh zum Anwalt. Und auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand! Vermute mal auch, dass die Frau schuld ist. Allerdings würde ich auch einen Anwalt nehmen. Hat die Polizei dir schon ein Aktenzeichen gegeben? Wenn ja, kannst du mal anrufen und nach dem Stand fragen. Gibt es Zeugen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
emrahino_e30 Geschrieben: 4. Januar 2010 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 recht haben und recht bekommen sind zwei paar Stiefel. geh zum Anwalt. Und auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand! Vermute mal auch, dass die Frau schuld ist. Allerdings würde ich auch einen Anwalt nehmen. Hat die Polizei dir schon ein Aktenzeichen gegeben? Wenn ja, kannst du mal anrufen und nach dem Stand fragen. Gibt es Zeugen? Aktenzeichen habe ich leider keins bekommen, Zeugen gibt es leider auch nicht :( Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 4. Januar 2010 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 Die Versicherungen kannst Du das auf keinen Fall klären lassen. Die haben kein Interesse dran, das "aufzuklären".Dann habt Ihr beide Schuld, beide werden hochgestuft und das wars. Wenn Du Rechtschutz versichert bist, geh zum Anwalt. Wenn nicht, musst Du gut überlegen, was für Dich teurer ist. Sofern das abzuschätzen ist Ohne ordentliche Zeugenaussagen wird aber auch kein Gericht aus dieser Situation klären können, wer Schuld war.Wird also immer ein Glücksspiel. Für beide Seiten. Oli, lass uns noch ein wenig diskutieren ;) Mein Kenntnisstand:1. Versicherungen sind nicht nur dazu da zu bezahlen, sondern unberechtige Forderungen abzuweisen. Folglich müssen die da was machen, wenn der Versicherungsnehmer sagt, dass die Schuldfrage nicht geklärt ist und er nicht die Schuld bei sich sieht ;) 2. Mein Kenntnisstand vom Hörensagen: Bei Aufteilung der Schuld darf es keine Hochstufung geben, weil eine eindeutige Zuweisung der Schuld nicht gegeben ist. Bei Punkt 1 bin ich mir sicher. Punkt 2 halt nur Hörensagen ;) Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 4. Januar 2010 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 (bearbeitet) Oli, lass uns noch ein wenig diskutieren ;) Mein Kenntnisstand:1. Versicherungen sind nicht nur dazu da zu bezahlen, sondern unberechtigte Forderungen abzuweisen. Folglich müssen die da was machen, wenn der Versicherungsnehmer sagt, dass die Schuldfrage nicht geklärt ist und er nicht die Schuld bei sich sieht ;) Das ist richtig, mit Abschluss des Versicherungsvertrages hast Du der Versicherung eine Regulierungsvollmacht gegeben. Das ist ja auch im Interesse der Versicherung. Genauso ist es im Interesse der Versicherung bei so einem Bagatellunfall, eine möglichst einfache Regulierung herbeizuführen. Die Schäden hier werden sicher im kleinen 4stelligen Bereich sein. Einigen sich die Versicherungen auf 50/50, haben sie den Vorteil, dass die Kosten wahrscheinlich so hoch sind, das der Versicherungsnehmer das nicht selbst übernehmen will. Andererseits ist der Schaden so gering, dass es sich auf die Zeit (mehrere Jahre) für die Versicherung rechnet, wenn der Versicherungsnehmer im nächsten Jahr hochgestuft wird.So haben dann beide Versicherungen etwas davon. das Versicherungen (eigennützig) so handeln, kann man auch mal in der Zeitung lesen Sie verkaufen einem ja auch eine Insassen-Unfallversicherung Im Bekanntenkreis hat jemand nach einigem hin und her mit Schiedsstellen am Schluss gegen seine Versicherung geklagt (und gewonnen), weil die Schadensregulierung nicht zu seinem Vorteil abgelaufen ist. Wenn ich mich richtig erinnern kann, war auch mal eine der größten Deutschen Versicherungen aufgefallen, weil bei einem Unfall die Gegner beide bei der selben versichert waren. Die Schadenregulierung war auch nicht zum Kundenvorteil. Ich traue einer Versicherung nicht. Oder nur dann, wenn mein Interesse auch das ihrige ist. 2. Mein Kenntnisstand vom Hörensagen: Bei Aufteilung der Schuld darf es keine Hochstufung geben, weil eine eindeutige Zuweisung der Schuld nicht gegeben ist. Bei Punkt 1 bin ich mir sicher. Punkt 2 halt nur Hörensagen ;) Gruß Meines Wissens wirst Du hochgestuft, wenn eine Versicherung für einen Schaden eintreten muss. Unabhängig von Höhe oder Schuldanteil. Bei niedrigen Schäden kannst Du entscheiden, ob Du die Versicherung wieder schadensfrei stellst Wenn das stimmt, was du sagst, wäre dem Versicherungsbetrug ja Tür und Tor geöffnet. Bearbeitet: 4. Januar 2010 von Oli* Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Corwin Geschrieben: 4. Januar 2010 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 (bearbeitet) gelöscht Bearbeitet: 4. Januar 2010 von Corwin eintrag nach zurücksetzen der page nicht gesehen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Corwin Geschrieben: 4. Januar 2010 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 falls du keinen rechtschutz hast, frag einfach mal beim ADAC nach wenn du da mitglied bist. die klären auch rechtsfragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 4. Januar 2010 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 Jau Oli, hast mal wieder recht....das fiese Hörensagen *ggg* Versicherungen vertrauen ist natürlich nicht besonders prickelnd.... Aber man kann ja kontrollieren, was die machen ;) Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 4. Januar 2010 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Januar 2010 Ohne Zeugen ist das Mist, so steht zunächst mal Aussage gegen Aussage. Wahrscheinlich werden die Versicherungen Teilschuld annehmen. Dann kannst du das Ganze nur abwehren, wenn du vor Gericht gehst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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