Laafer Geschrieben: 23. Dezember 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 ... oder mittlerweile auch Dekra und GTÜ/KÜS? Ich denke die Frage erklärt schon alles. Muss ich deswegen immer noch NUR zum TÜV oder können es mittlerweile auch die anderen machen? Für alle diejenigen die jetzt wieder kommen, mit bla bla bla den §21 gibt es nicht mehr, es gibt nur noch den §29, denen sei gesagt, das ist nicht ganz korrekt! Richtig ist das der §21 weggefallen, ist bei Autos die länger als 18 Monate stillgelegt waren, die mussten früher auch eine Vollabnahme machen, heute reicht eine normale HU/AU also §29 um den Wagen wieder in Betrieb zu nehmen! Autos aus dem Ausland jedoch, die eine Deutsche Zulassung benötigen und ggf. umgebaut werden müssen, brauchen nach wie vor einen §21! (In meinem Fall geht es auch darum) Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Silversurfer Geschrieben: 23. Dezember 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 soviel ich weiss machen alles diese untersuchung. Zitieren Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
todi Geschrieben: 23. Dezember 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 In den alten Bundesländer nur der TÜV . Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HinterachseMaxe Geschrieben: 23. Dezember 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 In den alten Bundesländer nur der TÜV . ... in den neuen bundesländern kannst du zu jeder prüfstelle. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 23. Dezember 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 Soweit ich das weiß ist es in den alten Bundesländern der TÜV in den neuen die Dekra und in Berlin beides Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
todi Geschrieben: 23. Dezember 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 Hier mal ein Zitat: KFZ Vollabnahmen beim TÜV KFZ Vollabnahmen gem. § 21 StVZO: Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Bei welchen Fahrzeugen muss eine Vollabnahme durchgeführt werden? Zum Beispiel Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist oder Fahrzeuge die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer eine Vollabnahme erforderlich! Wer kann eine Vollabnahme durchführen? Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt. Was und nach welchen Kriterien wird geprüft? Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten. Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt. Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie.Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung. Hatte es auch mal so gehöhrt neue Bundesländer Dekra Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Laafer Geschrieben: 23. Dezember 2009 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Dezember 2009 mh OK scheisse, ich lebe leider in einem alten Bundesland^^ Ich kenne halt jemanden gut von GTÜ. Naja egal kann man nix machen. Zitieren http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic3900_7.gifMFGHannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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