Zum Inhalt springen

§21 Vollabnahme immer noch nur der TÜV...


Laafer
 Teilen

Empfohlene Beiträge

... oder mittlerweile auch Dekra und GTÜ/KÜS? Ich denke die Frage erklärt schon alles. Muss ich deswegen immer noch NUR zum TÜV oder können es mittlerweile auch die anderen machen?

 

 

Für alle diejenigen die jetzt wieder kommen, mit bla bla bla den §21 gibt es nicht mehr, es gibt nur noch den §29, denen sei gesagt, das ist nicht ganz korrekt! Richtig ist das der §21 weggefallen, ist bei Autos die länger als 18 Monate stillgelegt waren, die mussten früher auch eine Vollabnahme machen, heute reicht eine normale HU/AU also §29 um den Wagen wieder in Betrieb zu nehmen!

 

Autos aus dem Ausland jedoch, die eine Deutsche Zulassung benötigen und ggf. umgebaut werden müssen, brauchen nach wie vor einen §21! (In meinem Fall geht es auch darum)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


soviel ich weiss machen alles diese untersuchung. :idee:

Codieren und Fehlerspeicher auslesen Raum BOCHUM

 

Posting © [silversurfer] 2004. Alle Rechte vorbehalten. Kein Verwenden, Zitieren und Kritisieren ohne Erlaubnis

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier mal ein Zitat:

 

KFZ Vollabnahmen beim TÜV

KFZ Vollabnahmen gem. § 21 StVZO:

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

 

Bei welchen Fahrzeugen muss eine Vollabnahme durchgeführt werden?

Zum Beispiel Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist oder Fahrzeuge die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

 

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer eine Vollabnahme erforderlich!

 

Wer kann eine Vollabnahme durchführen?

Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.

 

 

 

Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?

 

  • Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.
  • Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.
     
    Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.
     
    Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie.
  • Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.
  • Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.

Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.

 

 

 

Hatte es auch mal so gehöhrt neue Bundesländer Dekra

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mh OK scheisse, ich lebe leider in einem alten Bundesland^^ Ich kenne halt jemanden gut von GTÜ. Naja egal kann man nix machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...