nordstern_318iT Geschrieben: 23. Oktober 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 (bearbeitet) . Bearbeitet: 19. April 2014 von nordstern_318iT Zitieren ...FUCK ME....I´m Famous!!!! ----------------------------------------------- nordstern:"...guck ma....der fährt mit ohne scheinwerfer an..." ----------------------------------------------- "Das ist so, das weil das Licht sich so ausbreiten tut!" Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 23. Oktober 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 Hi, zu Zoll & Co. kann ich nix sagen, aber aufpassen wg. dem Markenrecht! Vor einiger Zeit wurde ne Frau zu ner derben Geldstrafe verurteilt weil sie ein Fred-Perry-Shirt bei Ebay D angeboten hat welches sie sich ausm US-Urlaub mitgebracht hat...die Kollektion gab's nie auf dem europäischen Markt, und dürfe auch nicht für den Privatgebrauch eingeführt werden:klatsch: Waren glaub ich schmale 15k€ Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
KLCAB Geschrieben: 23. Oktober 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 Hi, zu Zoll & Co. kann ich nix sagen, aber aufpassen wg. dem Markenrecht! Vor einiger Zeit wurde ne Frau zu ner derben Geldstrafe verurteilt weil sie ein Fred-Perry-Shirt bei Ebay D angeboten hat welches sie sich ausm US-Urlaub mitgebracht hat...die Kollektion gab's nie auf dem europäischen Markt, und dürfe auch nicht für den Privatgebrauch eingeführt werden:klatsch: Waren glaub ich schmale 15k€ Sorry,.... aber diese Storie halte ich für einen Hoax,.... bin der Meinung, dass ich alles was ich ( solange es sich nicht um gesetzlich verbotene Sachen ( Waffen/Drogen) oder um Dinge welche durch Verbrechen erworben wurden) gekauft und bezahlt habe, auch wieder verkaufen kann, wann und vor allen Dingen auch WO (!) immer ich will ! Es sei denn, die Dame hat bei Erwerb des Hemdchens einen schriftlichen Vertrag unterzeichnet, welcher beinhaltete, dass es ihr verboten ist, den Fummel in Europa zu verticken.............. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 23. Oktober 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 Lieferzeiten sind von-bis. Hatte schon was nach 3 Tagen (!!!) und andere Sachen nach 3 Wochen. Wenn man Luftpost wählt, wird es schneller, aber auch teurer. Das wird da nicht anders sein wie hier: manche arbeiten schneller, andere langsamer. Bezahlen per Kreditkarte oder Paypal. Da kann man die Knete auch mal retour buchen lassen im Fall der Fälle. Zollfreibetrag ist seit 1.12.08 150 Euro. Ansonsten sind 26% vom Warenwert fällig. Märchensteuer und Zoll. Die Geschichte mit den Perry Teilen ist mit Sicherheit nicht richtig. Wenn man A&F z.B. nimmt, die nicht in Europa verkaufen- die können auch nix machen, wenn jemand seine Kleider aus dem USA Urlaub hier verkauft. Gewerblich mag das anders sein, aber das ist ja nicht von Relevanz. Bei Fakes wäre ich auch vorsichtig- wenn auch die meisten Zöllner das nicht unbedingt erkennen, bleibt doch das Risiko, das man auffällt damit. Ich kaufe öfters was. Wenn Du noch was wissen willst, schreib mir ne PN. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta4life Geschrieben: 23. Oktober 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 Naja die Sachen einführen iss ja nicht das Problem, wo es problematisch wird ist in dem Moment in dem es auf Egay auftaucht! Prinzipiell ist es erlaubt für den privaten Gebrauch auch Plagiate einzuführen, ohne das irgendein Zöllner meckert, allerdings ist es verboten diese zu verkaufen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 24. Oktober 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta4life Geschrieben: 24. Oktober 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0_marken_piraterie/b0_grenzbeschlagnahme/e0_private_einfuhren/index.html Im Postverkehr gibt es keine Ausnahmeregelung. Sollte die Sendung auch nur einen gefälschten Artikel beinhalten, wird die Zollbehörde tätig. Okay, dass da Unterschiede zwischen Post- und normalem Reiseverkehr gemacht werden wusste ich nicht! Imho ist es jedoch so, dass man aus seinem Urlaub auch Plagiate mitbringen darf für den privaten Gebrauch in einem gewissen Rahmen ohne das einem der Zöllner auf die Finger klopft, oder bin ich auch da falsch informiert? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 24. Oktober 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Das ist korrekt. Hängt aber auch von der Art des Einkaufs ab. Wenn Du mit 300 Armani T-Shirts in durchsortierten Größen an der tschechischen Grenze erwischt wirst, könnte das unangenehm werden. Ansonsten siehe meinen Link- da steht alles offiziel. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta4life Geschrieben: 24. Oktober 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Das ist korrekt. Hängt aber auch von der Art des Einkaufs ab. Wenn Du mit 300 Armani T-Shirts in durchsortierten Größen an der tschechischen Grenze erwischt wirst, könnte das unangenehm werden. Und wenn ich ne große Verwandtschaft hab, denen ich allen was mitbringen muss??? Deswegen hatte ich ja auch geschrieben: "in gewissem Rahmen" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
steff_muc Geschrieben: 24. Oktober 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Sorry,.... aber diese Storie halte ich für einen Hoax,.... Muss mich korrigieren...Ed Hardy war's, und nicht Fred Perry... Und es waren 50.000, nicht 15.000;-) http://www.jurablogs.com/de/ed-hardy-t-shirts-abmahnung-bei-verkauf-von-nur-einem-t-shirt-auf-ebay-berechtigt Zitieren Die Tatsache, dass ich paranoid bin, heißt noch lange nicht, sie seien nicht hinter mir her! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 24. Oktober 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 Sorry,.... aber diese Storie halte ich für einen Hoax,.... Muss mich korrigieren...Ed Hardy war's, und nicht Fred Perry... Und es waren 50.000, nicht 15.000;-) http://www.jurablogs.com/de/ed-hardy-t-shirts-abmahnung-bei-verkauf-von-nur-einem-t-shirt-auf-ebay-berechtigt Es handelt sich um ein Plagiat. Die Betonung liegt nicht auf europäischem Wirtschaftsraum sondern hier: Dem Beklagten, welcher das T-Shirt auf eBay angeboten hat, ist durchaus zuzumuten, zur Herkunft des T-Shirts und dessen Kaufpreis durch Befragen seiner Bekannten als Schenker oder den sonstigen -Umständen genauer vorzutragen, die ihn zu der Erkenntnis bringen, es handele sich beim dem T-Shirt um ein Original. Außerdem ist es dem Beklagten möglich, sich im Handel oder im Internet zu erkundigen, ob das streitgegenständliche T-Shirt auch mit V-Ausschnitt angeboten wird. Auf das Erfordernis eines qualifizierten Bestreitens hat das Gericht den Beklagten hingewiesen. Da gibt es schon mehrere einschlägige Urteile dazu. Du hast es, Du willst es verkaufen, Du bist dran. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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