hoerschbing Geschrieben: 22. Oktober 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Hallo, letzte Woche ist mir ein kleines MIssgeschick passiert. Ich war am Wochenende bei der Werstoffanlage und dann ist mir ein älterer Herr hinten in die Türe gefahren. Jetzt war ich bei der Gemeinde und wollte mich mal nach der Verkehrslage erkundigen, da 1. kein Schild von "StVO" auf dem Hof steht und 2. ich auf einer Einbahnstraße war und er von RECHTS kam, also er kam von einem kleineren Abschnitt von der Wertstoffanlage. Mein Problem ist nun das ich den Unfall nicht meiner Versicherung melden will. Wir haben natürich auch die Polizei gerufen und die meinte das es nicht klar wäre wer dort Vorfahrt hat. Wenns noch weiter hilft, die Straße vor dem Hof ist eine reine Vorfahrtsstraße und geht dann im Hof in Form der Einbahnstraße weiter, auf der ich mich befand. Leider wusste die Gemeinde auch nicht wer dort Vorfahrt hätte auf dem Hof. Jetzt will der ältere Herr Geld von mir und ich weiß nicht weiter. Ich wollte mal nachfragen ob jemand von euch evtl. Erfahrung mit sowas hat. Wenn ich nachher mal Zeit hab stell ich noch ne kleine Skizze rein, damit man den Unfall besser nachvollziehen kann. Danke schonmal im Voraus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 22. Oktober 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Auf solchen Flächen gilt immer die Stvo, selbst wenn kein Schild steht, dass auf die Stvo hinweist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 22. Oktober 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Da wirst Du Pech haben, je nachdem, wie streitsüchtig der gute Mann ist bzw. ob er Rechtsschutzversichert ist. Ohne Beschilderung gilt Rechts vor Links. Die Ausnahmen solltest du ja in der Fahrschule gelernt haben:- Sichtbare Abgrenzung der Fahrbahnen (Gehweg, Bordstein etc.)- Spielstraßen Warum seit ihr denn überhaupt ineinander gefahren? Hast Du nicht hingeschaut, wollte jeder von euch auf sein "Recht" bestehen? Trotzdem habt Ihr auf so einem Gelände eine besondere Pflicht zur Sorgfalt und Verständigung.Ich schätze, damit könnte es vielleicht 50:50 oder jeder trägt seinen eigenen Schaden rauslaufen. Wenn Dich ein Richter nett findet. Genaueres wirst Du erst beim Urteilsspruch erfahren. Nett von Martins Kollegen, das Sie Dir nicht gleich die 30€ reingewürgt haben. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 22. Oktober 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Wieso will der alte Mann von dir Geld ? Er ist dir doch reingefahren & nicht umgekehrt ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoerschbing Geschrieben: 22. Oktober 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 http://img405.imageshack.us/img405/5781/unfall.jpg hier ist nen bild zur Lage. der Rote bin ich und der grüne der andere Mann. Naja ich bin halt auf einer einbahnstraße die aus einer Vorfahrtsstraße mündet. Und die Polizei meinte ja auch das es nicht eindeutig ist da man das so auslegen könnte das der Mann wiederrum aus einem weiteren grundstück in die straße von mir eingebogen ist usw. die schwarzen Banden Links auf den Bild sind verschließbare Tore und die blau umrandete Straße zeigt den Verlauf der Vorfahrtsstraße. Ich hoffe es gibt noch mehere Meinungen. Vielen Dank an euch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 22. Oktober 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 (bearbeitet) Bevor man hier überhaupt IRGENDWAS sagen kann musst Du um einiges genauer werden. 1. Bist Du auch gefahren? Ich gehe davon aus.2. Wo kam der her? Aus ner Parklücke oder was?3. Wie ist er Dir rein? Ist er rück- oder vorwärts gefahren4. Hinten was? Rechts oder Links? Kannste evtl. mal ne Skizze machen? Das Problem ist, dass hier die Supermarktparkplatzsituation greift, sprich wie schon erwähnt r.v.l. und gegenseitige Rücksichtname. Du hast aber ggf. insofern gute Karten dass er Dir HINTEN reingefahren ist, Du also bereits weiter warst und er Dich daher hätte sehen müssen.Wie sollst Du noch reagieren wenn jemand aus ne4r Lücke fährt an der Du bereits vorbei bist? Ich sags Dir aber ganz ehrlich: Wenn der jetzt meint, er müsse Geld von Dir wollen, dann gebe ich Dir den guten Tipp, zu nem Anwalt zu gehen weil sonst zahlst Du in der Situation am Ende wahrscheinlich drauf und es geht nicht mal mit nem Vergleich ab. *Ergänz nach Sichtung der Skizze*Ich sehe hier rechts vor links - es gibt keine Vorfahrtstraße in so einem Gelände.Aber wie schon geschrieben - Er ist Dir hinten rein und wenn Du nicht da durchgeschossen bist war er noch weit genug weg wie Du den Einmündungsschnittpunkt überfahren hast.Aber ich denke trotzdem, dass der scharfe Geschütze auffahren will und daher -> ab zum Anwalt! Georg Bearbeitet: 22. Oktober 2009 von Georg-M3 Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoerschbing Geschrieben: 22. Oktober 2009 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 @ Georg-M3 Zu deinen Fragen:1. Ja, ich bin gefahren.2. Wie du aus der Skizze sehen kannst, ist er von so einer Fläche gekommen wo mehere Container stehen wo man seinen MÜll reinwirft. Die Polizei war der Meinung, dass wir uns wahrscheinlich selber mit dem eigenen Schaden befassen müssten, da die Verkehrslage einfach nicht einzuschätzen ist. Zu deiner Vermutung das er mir hinten reingefahren ist. Ich habe auch Zeugen die gehört haben wie der Mann während wir auf die Polizei gewartet haben, gesagt hat das er mich nicht gesehen hättte, ich weiß zwar nicht ob mir das jetzt einen "Vorteil" verschafft, aber evtl. hilfreich oder? Und ich denke auch das ich schon recht weit durch war, da er mir in den hinteren rechten Kotflügel gefahren ist und nicht in den vorderen oder sonst wo. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Luminous Geschrieben: 22. Oktober 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Ich würde darauf tendieren das dies gehandhabt wird wie eine Ausfahrt aus einem Grundstück. UNd dort zählt auch kein rechts vor links. Eh du anfängst dich mit dem rumzustreiten, geh zum Rechtsanwalt. Zumal man auf so einem Gelände eh so zu fahren hat das nichts passiert. Hab aber schon oft erlebt das es Leute dann regelrecht darauf anlegen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 22. Oktober 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Grafschafter, weil der Mann von Rechts kam. Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Timo_79 Geschrieben: 22. Oktober 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 §1 StVO(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Ich denke da wird 50:50 rauskommen. Objektiv gesehen ist folgendes merkwwürdig:Wenn Du mit geringer Geschwindigkeit gefahren bist, wie er es schafft dennoch deine hintere Tür zu treffen. Und nicht Front/Vordere Tür. Vorstellbar ist in dem Szenario für mich, daß Du davon ausgegangen bist daß er wartet (Wenn Du ihn [selbstverständlich] vorher gesehen hast). Er dich aber übersehen hat und zu gefahren ist. Also wieder 50:50...Mein Tipp: Du brauchst Zeugen!Ganz wichtig die Aussage vom Unfallgegner, daß er dich nicht gesehen hat. Wenn die Aussage von einer neutralen Person bestätigt wird, sollte dein Anwalt leichtes Spiel haben. Zitieren In der Ruhe liegt die Kraft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
RoadrunnerM5t Geschrieben: 22. Oktober 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 22. Oktober 2009 Jedes Gelände hat eine Beschilderung auf der steht bestimmt AUF EIGENES RISIKO oder Stvo,ist wie auf Parkplätzen,schrittgeschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtsnahme.Ich denke hier geht das Ding 50/50 vor Gericht aus.Rentner haben immer RECHT:freak:DENKEN SIE,hier würde ich abwarten,und nicht bezahlen!Geschweigeden die Schuld angeben.Hier hilft nur diesen Vorfall mit der Gemeinde die das Grundstück verwaltet zubesprechen... Zitieren Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30Dan Geschrieben: 23. Oktober 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 PAINT rockt!!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoerschbing Geschrieben: 23. Oktober 2009 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 @roadrunner Mit der Beschilderung müsste ich dir eigentlich recht geben, jedoch hab ich dass komplette Grundstück nach so einem Schild abgesucht und auch die Aufseher gefragt. Ergebnis: es gibt so etwas nicht. Die Gemeinde kann mir auch nicht weiterhelfen da diese der Meinung sind das man das selber regeln soll oder das die Polizei das wissen müsse. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Prophet Geschrieben: 23. Oktober 2009 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 auf parkplätzen gilt nicht mal rechts vor links, selbst wenn vorne ein schild steht "Hier gilt die STVO" oder sonst was. auch hier nachzulesen http://www.fahrtipps.de/frage/parkplatz-vorfahrt.php da die lage bei dir auch nicht eindeutig ist würde ich auch sagen 50:50 mfg Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bobber Geschrieben: 23. Oktober 2009 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 23. Oktober 2009 zeig ihn an und melde es deiner versicherung, ist immer gut wenn man handelt und nicht reagiert.kannst dabei auch erwähnen dass der alte herr verwirrt erschien Zitieren Gruß Bobber - Sold - Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. Oktober 2009 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 ich würd den ganzen quatsch deiner versicherung melden und nem anwalt übergeben. warum sollste dir den kopp zerbrechen? und selbst wenns so drauf rausläuft das du schuld bist (was ich ehrlich gesagt nicht glaube) dann haste immer noch genug zeit den schaden bei deiner versicherung auszulösen ohne das du hochgestuft wirst. wer 3minuten nach dem unfall schon kohle sehn will.......... und wenn nicht mal die rennleitung sich im klaren ist über die rechtslage..... Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoerschbing Geschrieben: 24. Oktober 2009 Autor #17 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 So vielen Dank an alle erstmal, werde mich mal beraten lassen und dann weiter gucken. Ich berichte dann wie es ausgegangen ist :) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast martin7980 Geschrieben: 24. Oktober 2009 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 24. Oktober 2009 50 - 50 auf Parkplatz muss nicht sein. Mir hat letztens eine Olle die Vorfahrt genommen und meine alte Winterhure in Schrott verwandelt. Sie kam von links, ich von rechts. Hab dann erstmal die Kollegen gerufen, nachdem sie anfing nervig zu werden ("sie hätten mich doch sehen müssen, sie sind schuld").Alles lieb bei der Versicherung angegeben und siehe da: Ich keine Schuld, sie 100%. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bobber Geschrieben: 26. Oktober 2009 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Oktober 2009 ich würd den ganzen quatsch deiner versicherung melden und nem anwalt übergeben. warum sollste dir den kopp zerbrechen? und selbst wenns so drauf rausläuft das du schuld bist (was ich ehrlich gesagt nicht glaube) dann haste immer noch genug zeit den schaden bei deiner versicherung auszulösen ohne das du hochgestuft wirst. wer 3minuten nach dem unfall schon kohle sehn will.......... und wenn nicht mal die rennleitung sich im klaren ist über die rechtslage..... genau:e30: Zitieren Gruß Bobber - Sold - Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Bobber Geschrieben: 20. November 2009 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 20. November 2009 vielleicht hilf dir das weiter.... http://ww2.autoscout24.de/magazine/mz_home.aspx?article=134062&intcidm=mrb-mz_home Zitieren Gruß Bobber - Sold - Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kantholz Geschrieben: 22. November 2009 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 22. November 2009 (bearbeitet) Also Rechts vor Links muss nicht. Wenn es ein Privatgelände ist, wie Supermarkt oder Firmengelädne tritt die StVO nicht in Kraft, wenn es nicht ausgeschildert ist. Auf deinem Grundstück kannst du ja machen was du willst, auch Auto fahren ohne Führerschein....Wenn es jedoch ein Recyclinghof von der Gemeinde und somit eine Öffentliche Einrichtung ist, gilt automatisch die StVO, da genauso Staatseigentum wie die öffentlichen Straßen. Deswegen stehen da auch keine Schilder. So hat der Herr sich an die StVO zu halten und die Augen aufzumachen. Und so wie es da aussieht ist es Rechts vor Links. Und zu den Herren in Grün: Die sind auch nur Menschen und keine wandelnde Lexika. Meinen Arbeitskollegen konnten 4 Beamte nicht sagen ob er den Hänger in Kombination mit dem Führerschein und dem Zugfahrzeug nun ziehen darf oder nicht. Bearbeitet: 22. November 2009 von Kantholz Zitieren Gruß Joschka Der zieht nicht! -Der schiebt! Gegen Diskriminierung von Heckantrieb. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
hoerschbing Geschrieben: 1. Dezember 2009 Autor #22 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Dezember 2009 Hallo,danke für die zahlreichen Antworten.Ergebnis der Geschichte ist mittlerweile das ich meiner Versicherung nichts gemeldet hab und vom Unfallgegener bzw. dessen Versicherung auch nichts mehr gekommen ist. Für mich ist das Thema nun abgehackt, da ich ne neue Tür vom Schrotti hab und den Kotflügel herrichten lassen hab. MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.