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Versicherungprozente weitergeben!


Eddy_E30
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Hallo

 

Ich wollte euch fragen ob es denn möglich ist seine Versicherungs-Prozente an jemand aussherhalb der Familie weiterzugeben.

Hintergrund meiner Frage ist,das mir eine Bekannte erzählt hatte,Sie könnte die Prozente von Ihrem Vermieter übernehmen,

diese waren von seinem Zweit-Motorrad und würden 30% betragen. Sie möchte diese so komplett auf Ihren PKW übernehmen.

Nun habe Ich mal etwas gegoogelt,es steht aber überall nur dabei das man ´nur´ SF-Rabatt übernehmen kann,alledings nur so viel wie man eben tatsächlich selber ´erfahren´ haben kann.

 

So,was stimmt denn nun?

Wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

 

DANKE

Geht ned...............gibt´s ned!!!

 

M.F.G.

 

Eddy

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Das selber erfahren haben können ist imho richtig. Wenn die Versicherung sich quer stellen will eventuell noch die Forderung, das man tatsächlich das zum Vertrag gehörende Fahrzeug mitgenutzt hat und damit auch aktiv zur Einstufung beigetragen hat.

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Hmmm,

wie gesagt es geht hier um Prozente von nem Mottorad,meine Freundin besitzt ned mal einen Führerschein für ein solches.

Sie erzählte nur das es angeblich dreißig Prozente sind die Sie auf Ihr neu angemeldete Auto übernehmen könnte!

Geht ned...............gibt´s ned!!!

 

M.F.G.

 

Eddy

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Normalerweise geht so was nur in der Verwandschaft und man solte ggf. glaubhaft darlegen dass man das Fahrzeug eh genutzt hat.

 

Außerdem geht grundsätzlich - und das ohne Ausnahme - nur, dass man so viele schadensfreien Jahre übernehmen kann, wie man selber erfahren hat.

Wenn also jemand z.B. 23 ist, dann kann er maximal 5 Jahre übernehmen, was dann der SF4 oder SF5 entspricht, mit dem entsprechenden Beitrag.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Es gibt Versicherer, die einen SFR anerkennen, der höher ist als die maximal möglichen selbst "erfahrenen" schadenfreien Jahre. Allerdings läuft das dann als interne Sondereinstufung und geht bei einem Versichererwechsel dann auch wieder verloren... Die Variante ist aber eher selten und der gute Schadenfreiheitsrabatt (supi, ich hab 30%) wird i.d.R. durch einen hohen Tarifbeitrag relativiert.

 

Offiziell funktioniert die Rabattübertragung aber tatsächlich nur für die Verhältnisse Ehepartner, Eltern-Kinder, häusliche Gemeinschaft und/oder bei Überlassung des Fahrzeuges während eines Beschäftigungsverhältnisses.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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