MarcHH Geschrieben: 24. August 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2009 brauch ich wenn mein opa besitzer (brief) und versicherungsnehmer is, ICH aber halter werde eine vollmacht um das fahrzeug auf mich anzumelden wenn ich alle unterlagen dabei hab?? oder ist das reine in-der-hand-halten des briefs ausreichend? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 24. August 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2009 streng genommen brauchst du ne vollmacht (runterladen und ausdrucken von der adac-seite, zumdindest die für die fremd-anmeldung gibts da. sonst eben formlos, geht auch.).dazu noch ne kopie von seinem perso. dann sollte die ummeldung kein problem sein. je nach zulassungstelle wollen die keins von beidem sehn... so wars bei mir schon 2 mal. Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 24. August 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2009 Oder dein Opa unterschreibt so einen Wisch "Ich fahre niewieder Auto" und du sackst seine Prozente ein ! So hab ich das Damals gemacht ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 24. August 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2009 Oder dein Opa unterschreibt so einen Wisch "Ich fahre niewieder Auto" und du sackst seine Prozente ein ! So hab ich das Damals gemacht ! ja die betonung liegt auf "damals". im rhein-erft-kreis ist das nimmer möglich. da gehn nur noch verwandte 1.grades. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. August 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2009 brauch ich wenn mein opa besitzer (brief) und versicherungsnehmer is, ICH aber halter werde eine vollmacht um das fahrzeug auf mich anzumelden wenn ich alle unterlagen dabei hab?? Das ist die Frage nach einer Unmöglichkeit.Oder Du hast Dich unglücklich ausgedrückt. Wenn Du das Fahrzeug auf Deinen Namen zulassen willst und der Vorbesitzer ist Dein Großvater reicht der Brief zum um- oder anmelden.Das ist das selbe wie wenn Du ein Auto gekauft hast.Und dazu natürlich ne Doppelkarte auf Deinen Namen. Wenn Du das Auto auf Deinen Opa zulassen willst und der auch VN ist brauchst Du eine formnlose Vollmacht "Hiermit bevollmächtige ich Herrn MarcHH, wohnghaft Abcstr.123, 45678 Mustedorf, das Fahrzeug mit dem bisherigen Kennzeichen X-YZ 123, für mich auf meinen Namen zuzulassen."Und dazu Deinen und den BPA vom Opa im ORIGINAL. Oder was willst DU wirklich?Du Halter und der Opa VN?Das mußt DU mit der Versicherung klären. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MarcHH Geschrieben: 24. August 2009 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. August 2009 also. 1. prozente überschreiben geht nicht, da man nur so viele prozente übernehmen kann, wie man selber erfahren hätte können. da ich erst 3 jahre mein führerschein hab, mein opa aber 25 jahre unfallfrei ist, wird das ncihts. 2. opa bleibt besitzer, bleibt versicherungsnehmer, ich werde halter! da soll nichts im brief gemacht werden, sondern nur eine anmeldung (der wagen ist abgemeldet) auf mich als halter. mehr nciht. aber auf der seite der lbv steht, dass man ne vollmacht brauch, wenn der HALTER nicht anwesend is. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
WolfManE30 Geschrieben: 25. August 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2009 wenn du halter wirst, wirst du rechtlich gesehen auch besitzer. der halter steht im fahrzeugbrief!wenn du das fzg auf dich anmelden willst, und den brief dabei hast ist alles geritzt. das hab ich oben wohl falsch verstanden, oder nen denkfehler eingebaut. wie das mit deiner versicherung läuft musst du mit dieser klären.einfacher wäre es sicherlich, das fzg auf deinen opa zuzulassen und über ihn zu versichern. im ensteht dadurch kein nachteil, außer, er will die günstige versicherung für ein eigenes auto verwenden. Zitieren Gruß Wolfgang"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick -- Suche: > Cabrio Kotflügel Beifahrerseite> Außenspiegel mauritiusblau oder schwarz> Lederbezug Rückenlehne Cabrio Rücksitz, schwarz.> Stellmotoren und Schalter für LWR aus e34 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 25. August 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2009 2. opa bleibt besitzer, bleibt versicherungsnehmer, ich werde halter! da soll nichts im brief gemacht werden, sondern nur eine anmeldung (der wagen ist abgemeldet) auf mich als halter. mehr nciht.Der Halter IST der Besitzer.Damit kannst Du das Auto nicht auf Deinen Namen anmelden. Du kannst höchstens wie ich geschrieben habe das Auto mit ner Vollmacht auf Deinen Opa zulassen. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mlei Geschrieben: 25. August 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2009 Besitz und Eigentum sind verschiedene Sachen, und Besitz hat mit Eigentum nix zu tun. Besitzer ist der, der direkt drüber verfügt (der es im wahrsten Sinne des Wortes mit seinem Arßch "besitzt"). Eigentümer ist der, der drüber bestimmen darf. (Wenn du ein Auto stiehlst, bist du der Besitzer. Der Eigentümer wird da aber wohl was dagegen haben.) Der Halter ist der "offizielle Ansprechpartner". Für das Amt ist nur wichtig, wer der Halter ist, also der Name, der im Brief steht. Um ein Auto für jemanden anzumelden (wenn also der Halter nicht selbst aufs Amt kommt) brauchst du eine Vollmacht. Persokopie oder Persooriginal vorher am besten beim Amt erfragen und zur Sicherheit trotzdem das Original mitnehmen :) Zitieren http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 25. August 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. August 2009 Du hast natürlich völlig recht - aber noch mehr in Detail zu gehen hab ich mir verkniffen weil mir immer noch nicht völlig klar is was jetzt wirklich Fakt ist. GH Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MarcHH Geschrieben: 26. August 2009 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2009 ja mensch leute. das hab ich bei der zulassungsstelle auch gemerkt... naja egalich dachte immer man kann im brief den eigentümer vermerken und dann wär die karre noch 1. hand aber egal. wird wahrscheinlich sowieso nur inner familie weitergereicht, bis er nicht mehr fährt^^ und wenn mein opa halter is is schlecht,weil der dann die vergehen ins haus bekommt.... ja alles klar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kartal Geschrieben: 26. August 2009 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 26. August 2009 ja mensch leute. das hab ich bei der zulassungsstelle auch gemerkt... naja egalich dachte immer man kann im brief den eigentümer vermerken und dann wär die karre noch 1. hand aber egal. wird wahrscheinlich sowieso nur inner familie weitergereicht, bis er nicht mehr fährt^^ und wenn mein opa halter is is schlecht,weil der dann die vergehen ins haus bekommt.... ja alles klar. Also Folgendes.Habe nen Clio für Frau gekauft und das hat der versicherungs fritze mir epfohlen. Besitzer : meine FrauVN : Ich Sie hatte neue schein.Versicherung leuft auf mich mit SF 45. In deinem fall BesitzerDU VN dein Opa. Zitieren Geh aufrecht wie die Bäume, Lebe Dein Leben so stark wie die Berge, Sei sanft wie der Frühlingswind, Bewahre die Wärme der Sonne im Herzen und der große Geist wird immer mit Dir sein. http://e30-talk.com/bilder/signaturepics/sigpic886_1.gif http://www.imgbox.de/show/up/Kartal/Touring/6er_x677.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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