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Auto verkaufen...was beachten?


pheemcBS
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Also ich mein Auto verkaufen. Egal ob hier oder in CZ.

 

Was muss ich beachten...

 

gut nen Kaufvertrag drucken is klar....aber wie is das mit abmelden oder ummelden versicherung .....?

 

kann mir da wer was zu sagen?

Fahre E30 weil : Wenig Geld (streicht die Wehrpflicht), aber trotzdem Würde !!

 

 

Suche : -BC"2

-Kotflügel rechts in Atlantisblau nfl

- und ne Rennsemmel für kleines geld

kaufe jede Frau aus Osteuropa, Zustand egal , auch Unfall !:-D

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Am sichersten ist Abgemeldet übergeben soll dich der Käufer doch Schilder mit bringen. Solltest du den Käufer gut kennen KANN (muss man aber nicht) man ne Ausnahme machen wegen Ummeldung in 3 Werktagen ab Kaufdatum.

Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest

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Grundsätzlich ist es so, dass im Schadenfall DEINE Versicherung belastet wird.

Ich würde - falls du das Auto angemeldet übergibst - auf jeden Fall noch eine Zusatzvereinbarung treffen, dass die evtl. entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Grundsätzlich ist es so, dass im Schadenfall DEINE Versicherung belastet wird.

Ich würde - falls du das Auto angemeldet übergibst - auf jeden Fall noch eine Zusatzvereinbarung treffen, dass die evtl. entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind.

 

Gruß

Markus

 

Das trifft auf ein abgemeldetes Auto aber nicht mehr zu..

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Ein abgemeldetes Auto ist nicht versichert, in Folge dessen haftet dann im Schadenfall auch keine Versicherung.... Da hast du schon recht ;-)

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

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Manfred Rommel

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Ein abgemeldetes Auto ist nicht versichert, in Folge dessen haftet dann im Schadenfall auch keine Versicherung.... Da hast du schon recht ;-)

 

Richtig.. überführt der Käufer es mit nem KZK, is im Schadensfall dessen Versicherung verpflichtet, kracht es, ohne das die Kiste angemeldet ist (was ja heißen würde, er führe ohne Schilder oder mit falschen), muss der Käufer privat haften.

Du als Verkäufer bist bei abgemeldetem Fahrzeug und Vertrag ausm Schneider.

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Der Kaufvertrag sollte auf jeden Fall beide Namen mit Anschrift und PA-Nummer enthalten, sowie Fahrzeug mit Fahrgestellnummer und allen offensichtlichen Schäden, wenn vorhanden sowie evtl. Unfallschäden zwecks späterer Ansprüche und Ersatzforderungen.

Außerdem ist das Kaufdatum mit Uhrzeit notwendig und der Kaufpreis, sowie beide Unterschriften.

Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.

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Du kannst den potenziellen Käufer zur Probefahrt einladen, der macht ne Anzahlung und ihr macht den Kaufvertrag fertig. Dann gehst du zum Amt, meldest den Wagen ab (kostet ca. 10€) und der Käufer meldet den Wagen entweder shcon auf sich an (und zahlt die volle Kaufsumme aus, erhält im Gegenzug dann Brief und Schein) - kommt dann wieder und nimmt ihn mit. Oder er kommt mit Kurzzeitkennzeichen/ Roter 06er und macht damit was er will...

 

Würde kein angemeldetes Auto übergeben, außer ich kenne den Käufer SEHR gut persönlich!

 

Gruß,

Alex

Ich würde die Trollwiese ... äh ... das Ebay-Forum nicht überbewerten. Sowas gibt es in jedem Automobil-Forum, wo sämtliche Glaskugelbesitzer anhand von 2 schlechten Bildern sofort eine messerscharfe Analyse des Autos samt Besitzers inkl. Stammbaum bis 1789 machen können...

:freak:

 

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Am stressfreiesten ist Abmelden.Ein Kumpel hat seinen Golf3 VR6turbo an diesem WE nach probefahrt dem Käufer zur Überführung überlassen,nach ca.20min rief dieser an das er das Auto zerlegt hat.Es gibt richtig Ärger weil der Wagen nur auf Einzelfahrer versichert war,schaden um die 70TDM.Bei alten Gebrauchten verkaufe ich immer mit dem Zusatz,ALLE TEILE AM AUTO KAPUTT,Verkauft zur Teilegewinnung,den auch als privatmann hast du Probleme wenn was Kaputt geht.

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Am stressfreiesten ist Abmelden.Ein Kumpel hat seinen Golf3 VR6turbo an diesem WE nach probefahrt dem Käufer zur Überführung überlassen,nach ca.20min rief dieser an das er das Auto zerlegt hat.Es gibt richtig Ärger weil der Wagen nur auf Einzelfahrer versichert war,schaden um die 70TDM.Bei alten Gebrauchten verkaufe ich immer mit dem Zusatz,ALLE TEILE AM AUTO KAPUTT,Verkauft zur Teilegewinnung,den auch als privatmann hast du Probleme wenn was Kaputt geht.

 

Aber Probleme hast du nur, wenn du die Sachmängelhaftung nicht ausschließt. Es sei denn, es ist ein arglistig verschwiegener Mangel, bzw. einer, der Personenschäden nach sich zieht. Dann könnte man als Verkäufer auch Probleme bekommen.

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Also da ich des öfteren Autos verkaufe, das beste ist das Fahrzeug immer abgemeldet zu verkaufen und niemals ohne Kaufvertrag

(gibt es zB. bei http://www.adac.de gratis zum Downloaden), falls Du das Auto angemeldet abgibst und der Käufer die Ummeldung erledigt,

weil er keine Kurzzeitkennzeichen oder Rote nummern zur Hand hat, die genaue Uhrzeit im Kaufvertrag der übergabe festhalten

(Der liebe Käufer kann ja 10 Minuten nach dem Kauf über eine Rote Ampel Brettern oder eine Bank ausrauben, so bist Du schön raus).

 

Bist Du dir nicht sicher beim Verkauf ob das Fahrzeug unfallfrei ist, dann schreib dies rein das es dir nicht bekannt sei. Was ich immer gerne reinschreibe

als Fußnote bei Sonstiges oder Garantie ist „gekauft wie gesehen“ dank Gerichtsbeschluss reicht das um sich von allem zu distanzieren als juristischer Laie.

 

Dann solltest Du auch eine Kopie des Kaufvertrages an die Kfz-Zulassungsstelle schicken, weil ab dem Tag endet deine Steuerpflicht.

 

Bei einer Probefahrt, Personalausweis und Führerschein vergleichen, bei Abweichungen oder nicht vorhanden, keine Probefahrt

auch nicht wenn Dir etwas komisch vorkommt. Immer nur der Käufer und Verkäufer, egal mit wievielen Leuten der da ankommt,

bei manchen wird das ja zum Volksfest.

 

Zur Bezahlung kann ich Dir nur sagen, akzeptiere nur Bargeld, alles andere lass bleiben, je nach wert des Autos, bestehe schon bei der Vereinbarung

des Termins nur große scheine (nicht das da einer kommt mit 10/20/50ern), lass Dich auf keine Anzahlung ein nur komplett BAR.

Sollte es zu einer Anzahlung kommen das der Käufer das Auto erst nächste Woche holen will, da er noch Kurzzeit-Kennzeichen benötigt oder

warum auch immer, das ganze schriftlich machen, und das KFZ sowie der Brief bleibt in deinem besitz.

 

Aus eigener Erfahrung, Verkauf ein Auto niemals alleine, lass ein Freund oder wen auch immer auf den du dich verlassen kannst im Hintergrund sein.

Alle 936.536.746 verschidene mögliche Rechtschreibfehler der deutschen Sprache

sind beabsichtig und dienen zu Unterhaltung des Lesers

Hier geht es zum E30 Chat

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Also da ich des öfteren Autos verkaufe, das beste ist das Fahrzeug immer abgemeldet zu verkaufen und niemals ohne Kaufvertrag

(gibt es zB. bei www.adac.de gratis zum Downloaden), falls Du das Auto angemeldet abgibst und der Käufer die Ummeldung erledigt,

weil er keine Kurzzeitkennzeichen oder Rote nummern zur Hand hat, die genaue Uhrzeit im Kaufvertrag der übergabe festhalten

(Der liebe Käufer kann ja 10 Minuten nach dem Kauf über eine Rote Ampel Brettern oder eine Bank ausrauben, so bist Du schön raus).

 

Bist Du dir nicht sicher beim Verkauf ob das Fahrzeug unfallfrei ist, dann schreib dies rein das es dir nicht bekannt sei. Was ich immer gerne reinschreibe

als Fußnote bei Sonstiges oder Garantie ist „gekauft wie gesehen“ dank Gerichtsbeschluss reicht das um sich von allem zu distanzieren als juristischer Laie.

 

Dann solltest Du auch eine Kopie des Kaufvertrages an die Kfz-Zulassungsstelle schicken, weil ab dem Tag endet deine Steuerpflicht.

 

Bei einer Probefahrt, Personalausweis und Führerschein vergleichen, bei Abweichungen oder nicht vorhanden, keine Probefahrt

auch nicht wenn Dir etwas komisch vorkommt. Immer nur der Käufer und Verkäufer, egal mit wievielen Leuten der da ankommt,

bei manchen wird das ja zum Volksfest.

 

Zur Bezahlung kann ich Dir nur sagen, akzeptiere nur Bargeld, alles andere lass bleiben, je nach wert des Autos, bestehe schon bei der Vereinbarung

des Termins nur große scheine (nicht das da einer kommt mit 10/20/50ern), lass Dich auf keine Anzahlung ein nur komplett BAR.

Sollte es zu einer Anzahlung kommen das der Käufer das Auto erst nächste Woche holen will, da er noch Kurzzeit-Kennzeichen benötigt oder

warum auch immer, das ganze schriftlich machen, und das KFZ sowie der Brief bleibt in deinem besitz.

 

Aus eigener Erfahrung, Verkauf ein Auto niemals alleine, lass ein Freund oder wen auch immer auf den du dich verlassen kannst im Hintergrund sein.

 

Seit kurzem hat der Zusatz "gekauft wie gesehen" aber keine Auswirkungen mehr auf den Vertrag. Ich glaube seit 1 oder 2 Jahren. Laut BGH Urteil. Ich müsst den Artikel ma googeln, aber bin grad zu faul.

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Dann halt, "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft".

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Dann halt, "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft".

 

Das is korrekt.. aber das bezieht sich nicht auf absichtlich verschwiegende Mängel, oder Mängel, in deren Folge Personen zu schaden kommen. In diesem Fall bist du trotz aller Ausschlüsse haftbar.

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Grundsätzlich ist es so, dass im Schadenfall DEINE Versicherung belastet wird.

Ich würde - falls du das Auto angemeldet übergibst - auf jeden Fall noch eine Zusatzvereinbarung treffen, dass die evtl. entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind.

Sorry MrM und auch die anderen die dieser Meinung sind - aber das ist ein absoluter Schmarren!!!!

 

Wenn in dem Kaufvertrag die Zeit vermerkt wurde, zu der das Fahrzeug übergeben wurde ist man raus aus der Nummer.

Selbst wenn der Käufer am übernächsten Eck über ne rote Ampel brettert und dabei 2 vollbeladene LKWs zum umfallen bringt, wird der eigene Schadensfreiheitsrabatt NICHT ich wiederhole: N I C H T belastet.

Auch irgendwelche Zusatzvereinbarungen wie Einzelfahrer o.ä. sind dabei uninteressant.

Die sind ja schon für den Fall der Probefahrt außer kraft.

Oder meint ihr, irgendwer kauft von euch ein Auto ab wenn er ne Probefahrt machen will und ihr sagt dann "nee Du - setz Dich mal nebenhin, das Auto ist nur für mich als Fahrer versichert"

Der dreht sich um, lacht sich erst mal 5min aus und geht dann.

 

Logisch ist:

An nen Käufer im Ausland würde ich das Auto niemals angemeldet rausgeben. Wenn der über der Grenze ist und die Karre nicht mehr abmeldet hab ihr ein Nachweisproblem

 

Bei nem Käufer im Inland hab ich bis jetzt jedes Auto angemeldet übergeben - auch bei den drei verschiedenen M3s.

Ich hab vom Käufer einen Personalausweis als Identitätsnachweis und der hat mir den Zettel für die Zulassungsstelle und die Versicherung zu unterschreiben die beim KV mit dabei sind und die am nächsten Tag bei den zuständigen Stellen sind.

 

Wenn mir der Typ nicht koscher vorkäme - hatte ich noch nicht - würde ich es ggf. auch anders machen.

Dann kann man sich z.B. bei der Zulasssungsstelle treffen und er meldet das Auto um und kriegt danach die Schlüssel.

 

Zum Thema "Kurzzeitkennzeichen": Oft kommt ja jemand am Wochenende und ggf. auch von weiter her.

Meint ihr wirklich der kauft das Auto, fährt extra noch mal heim und kommt einige Tage später noch mal mit ner Kurzzeitnummer?

Mitbringen?

Ja, nee, is klar - ich hab ein halbes Jahr nach meinem Cabrio gesucht und war an jedem Wochenende irgendwo Autos angucken.

 

Wenn ich da jedes mal ein Kurzzeit Kennzeichen geholt hätte, hätte mich das einige tausend Euro gekostet für eine nicht genutzte Blechtafel.

Macht also auch nahezu keiner.

 

Wichtig ist ein vernünftiger Kaufvertrag für privat wegen explizitem Ausschluß der Gewährleistung und dass dieser vernünftig und korrekt ausgefüllt wird - im Gegensatz zur Versicherung kann da nämlich wirklich Ärger geben, wie bereits erwähnt wurde.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Grundsätzlich ist es so, dass im Schadenfall DEINE Versicherung belastet wird.

Ich würde - falls du das Auto angemeldet übergibst - auf jeden Fall noch eine Zusatzvereinbarung treffen, dass die evtl. entstehenden Mehrkosten vom Käufer zu tragen sind.

Sorry MrM und auch die anderen die dieser Meinung sind - aber das ist ein absoluter Schmarren!!!!

 

Na dann empfehle ich mal einen Anruf in der Schadenabteilung deiner Versicherung. Die werden erstmal deinen SFR belasten. Punkt.

 

Gruß

Markus

 

Stark und groß durch Spätzle mit Soß

 

„Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel.

Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel!

Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft.

Mit Butter wirkt sie fabelhaft.

Erleuchtet mit der Weisheit Fackel,

den Verstand vom größten Dackel!“

Manfred Rommel

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Wenn Du meinst - dann mein mal weiter.

Ich hab mein Wissen nämlich von der Versicherung und der ADAC schreibt das gleiche.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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