Cabfahrer Geschrieben: 25. Juni 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2009 Hey Leute, ihr haltet mich sicher für blöd, aber ich frage trotzdem mal, ob ich das richtig verstanden habe.. hier erstmal der offizielle Gesetzestext:"Klasse B Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt)." Auf meinen Fall Bezogen: Ich habe den Führerschein Klasse B und mein Auto hat ein Leergewicht von 1,2t. Heißt das jetzt, dass ich Hänger (konkret einen Wohnwagen) ziehen darf, dessen maximales Zuladegewicht maximal bei 1,19t liegen darf..? Die 3,5 Tonnen übersteigt das ja nich. Is das richtig so? Danke schonmal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Baustellenhaber Geschrieben: 25. Juni 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2009 das zulässige höchstgewicht des anhängers darf dem leergewicht des autos nicht übersteigen...und dann halt zusammen nicht über 3,5t Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 25. Juni 2009 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2009 ich habs so gelernt das bei 750kilo schluss ist. egal wie man es dreht. richtig eindeutig isses nicht. geh ich mal davon aus das der baustellenhaber recht hat warum bitte sehn dann noch die 750kilo in dem paragrafen? oder wenn ich recht hab warum steht dann das mit dem leergewicht und den 3,5tonnen da noch drin. das hebt sich doch auf. egal von welcher seite man es betrachtet. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
touringDani Geschrieben: 25. Juni 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2009 FORENSUCHE! Aber hier für dich nochmal:anhaengerregelung_b_be.pdf Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Baustellenhaber Geschrieben: 25. Juni 2009 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Juni 2009 mathes das mit den 750kilo steht drinne weil man die ohne auflagen fahren darf...also man darf mit klasse B anhänger mit 750kilo zulässigem gesamtgewicht immer fahren...das andere mit den 3,5tt is so wie ich geschrieben hab is die einfachste erklärung...aus der pdf wird man ja nicht schlau^^... so wie cabfahrer es beschrieben hat is es einfach erklärt...müsste nur ein wenig abgeändert werden...ungefähr so Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ohne Auflagen zu fahren oder mit einem zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt)." hoffe habs jetz richtig beschrieben...so hört sichs für mich einfacher an^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 26. Juni 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2009 okay jetzt hab ichs. dann frag ich mich aber allen ernstes warum die so nen schwachsinn wie die erweiterung "E" eingeführt haben.zumindest beim pkw völliger käse. als wenn sich nen anhänger ohne durchgehende bremsanlage anders fährt wenn er 500kilo mehr wiegt als das auto. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Karape Geschrieben: 26. Juni 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2009 Was darf ich dann ziehen damit, keinen Autoanhänger oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Baustellenhaber Geschrieben: 26. Juni 2009 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2009 solange dein auto eine höhere leermasse als das zulässige gesamtgewicht des anhängers hat darfste das schon und du nich über 3,5t kommst... zum bsp wenn deine karre 1800kg leergewicht hat und dein anhänger ein zulässiges gesamtgewicht von 1600kg hat darfste es fahren weil zusammen nur 3,4t aber auch nur wenn die karre die 1600kg auch ziehen darf^^ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Firstclass Geschrieben: 26. Juni 2009 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2009 Du hast Leergewicht von 1,2T dann darfst du einen Hänger mit 1,2T GGW ziehen, da du ja in Summe nicht über 3,5T kommst. Grundsätzlich darfst du Kfz bis zu 3,5t GGW fahren. Und grundsätzlich darfst du einen Hänger bis 750kg GGW fahren. Dieser Rahmen steckt halt die Höchstgrenzen ab. Zitieren 325e http://images.spritmonitor.de/157134.png 320iC http://images.spritmonitor.de/261357.png http://www.star-web-2000.de/ecuador/ecuadorbanner.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
passat32bfan Geschrieben: 26. Juni 2009 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2009 okay jetzt hab ichs. dann frag ich mich aber allen ernstes warum die so nen schwachsinn wie die erweiterung "E" eingeführt haben.zumindest beim pkw völliger käse. als wenn sich nen anhänger ohne durchgehende bremsanlage anders fährt wenn er 500kilo mehr wiegt als das auto. Natürlich ist das völliger Käse. Ich finds sogar gefährlich, weil die Jugend so eher geneigt ist den ungebremsten 750kg Anhänger zu nehmen, und ihn am besten noch zu überladen. Zumal die wenigsten überhaupt wissen, das sie zB mit nem E30 eh nur 550kg ungebremst ziehen dürfen. Und das ist wesentlich gefährlicher als ein gebremster Hänger. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DieGruft Geschrieben: 26. Juni 2009 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Juni 2009 oops- löschen bitte Zitieren If I'm not back again this time tomorrow Carry on, carry on, as if nothing really matters Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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