DerPille Geschrieben: 23. März 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2009 Hi. Hab mir am Samstag nen e30 Cabrio gekauft. Heute schonmal alles umgemeldet. Wollte dann im gleichen Zug die Federn, Felgen, Lenkrad und Auspuffblende in den Schein eintragen lassen. Felgen waren kein Problem da ne aktuelle Erlabniss vom Tüff vorlag. Bei den Federn habe ich nur ne Eintragung bzw Prüfungsbericht vom Tüff bekomme aus dem Jahr 1998. Die Dame am Amt sagte mir Sie könne das so nicht eintragen da der Wisch zu alt sei. Reicht dass, wenn ich den alten Wisch mit mir rumschleppe oder muss ich ne neue ABE oder Eintragung machen lassen? 2te Sache: Für die Blende und das Lenkrad hab ich nur ABEs. Wollte aber alles im Schein drinstehen haben? Muss ich die Sachen dann erst bein Tüffer abnehmen lassen? Die beiden Dinge wurden von der Dame auch net eingetragen Gruß Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 23. März 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2009 Bei den Federn habe ich nur ne Eintragung bzw Prüfungsbericht vom Tüff bekomme aus dem Jahr 1998. Die Dame am Amt sagte mir Sie könne das so nicht eintragen da der Wisch zu alt sei. Reicht dass, wenn ich den alten Wisch mit mir rumschleppe oder muss ich ne neue ABE oder Eintragung machen lassen?Stimmt - ist zu alt.Was steht denn drauf?Wenn es eine Abnahme nach §19.3 war und dabei steht, dass man es "bei der nächsten Befassung mit den Papieren" eintragen lassen soll, dann kannst Du es weiterhin mitschleppen - das reichtWenn nicht - dann hätte das Zeug schon lange eingetragen gehört.Für die Blende und das Lenkrad hab ich nur ABEs. Wollte aber alles im Schein drinstehen haben? Muss ich die Sachen dann erst bein Tüffer abnehmen lassen? Die beiden Dinge wurden von der Dame auch net eingetragen Ja - nur so was wird eingetragen.Wenn die ABEs aber auch so alt sind, dann kriegst Du damit auch nix mehr eingedtragen weil alles aktuelle nach ISO 9001 zertifiziert sein muß, also lass es lieber und führe die Dinger mit. Ich hab bei meinem Z1 alles nach §19.3 eingetragen und führe den Papierwust einfach mit.In den Papieren steht nichts - außer der Euro2 Umrüstung.So kann ich jederzeit auch mal (z.B. für nen Verkauf) wieder was zurückrüsten ohne deswegen zum TÜV zu müssen.Was wieder entfällt muß nämlich auch wieder ausgetragen werden. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DerPille Geschrieben: 23. März 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2009 Ok. Lenkrad und Auspuffblende behalte ich im Handschuhfach. Zu den Federn: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus Gemäß §13 Abs. 3 ...blabla... Eine Berichtigung der Fahzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich/erforderlich aber zurückgestellt/nicht vorgeschrieben aber möglich (unterstrichenes ist in dem Wisch durchgestrichen) Also Neuabnahme oder reicht doch das Mitführen des Wischs? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 23. März 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2009 Da sollte das mitführen ausreichen.Die Formulierung is aber schon so alt, dass ich sie nicht mehr kenne und eben auch noch nach den alten §§. Wenn Du mal bei nem TÜV vorbeikommst frag dort doch mal nen älteren Mitarbeiter ob es wirklich so ist, weil noch früher gabs eben die Vorschrift alles sofort einzutragen. Da wurde das auch direkt im Brief gemacht. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
DerPille Geschrieben: 23. März 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2009 Alles klar. Fahr am Mittwoch mal beim Tüffer vorbei. Sind ja nur 2 km ;) Danke euch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 23. März 2009 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2009 Ich hake mich hier mal mit einer Nachfrage ein: Ich habe 2005 alle möglichen originalen Rad-Reifenkombinationen inklusive 205/50 R 16 auf 7x16 Alpina-Felgen auf meinem 84er 318i und meinem 90 318is eintragen lassen. Die Alpina-ABE stammt von 1999. Die gleichen Kombinationen wollte ich nun auf einen 5.85er 325e eintragen lassen. Kann ich anhand der Fahrzeugbriefe meiner Beiden die Räder eintragen lassen? Alle drei Fahrzeuge befinden sich im Originalzustand (E 30-Country). Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 24. März 2009 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. März 2009 Nein! Eine Rad-/Reifenkombination wird in D nur eingetragen, wenn sie sich am Fahrzeug befindet und der Prüfer checken kann, ob die Freigängigkeit, Radabdeckung etc. gewährleistet ist. Mit einem anderen fahrzeugbrieff als Grundlage geht auch erst mal gar nix, weil der Prüfer zumindest eine Bescheinigung zur Traglast sehen will/muß. Die Alpina ABE ist wahrscheinlich eher ein Gutachten und das ist zu alt.Das wird nur noch als Grundlage für eine Einzelabnahme hergenommen, wobei die Daten dann natürlich übernommen werden.Aber es gilt: Die Bereifung muß montiert sein. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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