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frontscheinwerfer


bmw_e30_fan
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da ich meinen wagen dämnächst neu aufbaue als ringtool mit straßenzulassung wollte ich auf der linken seite den aufblendscheinwerfer weglassen wegen luftfilter etc. nun meine frage ist es zuläassig mit nur einem aufblendscheinwerfer rumzufahren oder nicht weil sonst hätte ich noch die option zwei passende h4 scheinwerfer einzubauen ...danke

Biete S50 EDK Adapter für M50/M52

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Also nur ein Abblendlicht oder Fernlicht ist schlicht verboten laut STVZO. Fahrzeug muss 2 Leuchten haben, die müssen entsprechend hoch und nicht weiter als vom Rand entfernt sein...

 

sprich Du solltest einmal in die Stvzo gucken. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo/gesamt.pdf

 

gegen den H4 umbau spricht nichts, außer das Du die Bedingungen der Stvzo einhalten musst. Es muss außerdem eingetragen werden, per Einzelabnahme. Dafür unbedingt VORHER mit dem Tüv sprechen.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

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Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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