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Ware bezahlt und nicht erhalten- bitte vor Threaderstellung lesen!


jenad
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Falls ein Geschäft über das Internet fehlgeschlagen ist, sollte man trotz verständlicher Wut von der Erstellung eines Threads, der die persönlichen Daten anderer User enthält, absehen.

 

Auch wenn man sich selbst im Recht sieht oder die Sachlage klar scheint, ist dies eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Person.

 

Hier ein Referenzurteil dazu:

 

Die Nennung und Darstellung einer Person in einer Druckschrift und die dann damit erfolgte Mitteilung von Umständen über sie an die Öffentlichkeit ist ohne ihre Einwilligung grundsätzlich eine widerrechtliche Verletzung ihres durch GG Art 2 geschützten Persönlichkeitsrechtes. Dieses jedermann schützende Recht beinhaltet auch, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der mitzuteilende Umstand den Tatsachen entspricht.

 

Kammergericht Berlin, 28.04.1987, AZ: 9 U 1052/87

Die Quelle dazu: http://www.realname-diskussion.info/isb.htm

 

Man sollte sich also mit der Veröffentlichung der Daten nicht zu leicht tun!

 

Im ungünstigsten Fall steht man nachher ohne Geld, ohne Ware, aber dafür mit einer Anzeige am Hals da. Auch kann der Admin eventuell als Verantwortlicher des Inhalts mithaftbar gemacht werden.

 

Ich bitte also alle, dies bei Erstellen eines Threads zu beachten.

 

Wenn man Ware per Vorkasse bezahlt hat, die Lieferung aber nicht erfolgt, kann man wie folgt vorgehen:

 

Nach einer angemessenen (!!!) Zeit anschreiben. Laufzeit der Buchung beachten, eventuelle Feiertage und Wochenende können die Dauer nochmals verlängern. Hier ist die Briefform zu Wählen. Natürlich per Einschreiben.

 

Dieses Schreiben sollte eine ultimative Frist enthalten: Geld zurück oder Ware liefern. Natürlich muß auch diese Frist einhaltbar sein. 10 Werktage wären hier angemessen.

 

Falls der Verkäufer nicht reagiert: die gesammte Korrespondenz ausdrucken (also ebay-Auktion, Anzeige von E30.de, Angebot aus den Kleinanzeigen hier im Talk etc..., ebenso die gesendeten und empfangenen Nachrichten. Zahlungsbeleg und Kontoauszug).

 

Damit geht man zur Polizei und stellt Strafanzeige wegen Internetbetrugs. Das ist eine Sache von öffentlichem Interesse und wird dort aufgenommen und verfolgt, weil strafrechtlich relevant.

 

Zusätzlich bekommt der Schlingel ein Mahnverfahren. Das geht sogar online:

 

http://www.mahngerichte.de/

 

Danach gibt es nur 2 Möglichkeiten:

 

Er nimmt das so hin und man hat einen vollstreckbaren Bescheid in der Tasche.

 

Er nimmt es nicht hin- dann hat der Verkäufer aber ganz schlechte Chancen, weil er wider besseren Wissens widersprochen hat.

 

Damit hat man dann die zivilrechtliche Seite abgedeckt.

 

Normalerweise sollte dieses Procedere für den normalen bis semi-professionellen Internet-Betrüger ausreichen. :freak:

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