thomas 31261 Geschrieben: 26. Februar 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2009 Ich bin gestern in Holland vom niederlĂ€ndischen Zoll angehalten worden, ich arbeite in NL und bin in NL und in Deutschland gemeldet , den Zoll störte es ,daĂ ich mit deutschem Kennzeichen unterwegs war.Ich soll das Auto ummelden auf NL-Kennzeichen.Was gibt es da fĂŒr Bestimmungen?Gilt dieses Ummelden auch fĂŒr GrenzgĂ€nger? Ich habe bei , www.douane.nl , nachgeschaut aber ich konnte nichts finden ab wann oder warumman sein Auto ummelden muĂ.Vielleicht hat einer von euch eine Idee. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/42170-problem-mit-dem-zollsoll-das-auto-in-nl-anmelden/ Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 26. Februar 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2009 Wo ist denn dein Lebensmittelpunkt, in D oder NL? Wenn du 181 oder mehr Tage im Jahr in NL bist wohnst du da und mĂŒstest eine NL Zulassung haben. Genau wie Umgekehrt. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fĂ€hrt..... Drehmoment, wie fest.In KĂŒrze Tiefendiagnose und Codierungen fĂŒr alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrĂŒsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/42170-problem-mit-dem-zollsoll-das-auto-in-nl-anmelden/#findComment-514339 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
thomas 31261 Geschrieben: 26. Februar 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2009 Da wir ja noch ein Haus in Deutschland haben bin ich mehr als 181 Tage in D. Der Mann vom Zollsagte aber, da fĂŒr Autos in NL eine Luxussteuer fĂ€llig ist , muĂ das Auto, wenn ich in NL gemeldet bin schnellst möglich umgemeldet werden. Das gleiche soll auch fĂŒr DĂ€nemark gelten.Dann soll die 181 Tage Regelung nicht gĂŒltig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/42170-problem-mit-dem-zollsoll-das-auto-in-nl-anmelden/#findComment-514584 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 27. Februar 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2009 Gilt ein Fahrzeug, daà bereits auf den Namen angemeldet ist, nicht als Umzugsgut? Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/42170-problem-mit-dem-zollsoll-das-auto-in-nl-anmelden/#findComment-514686 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
thomas 31261 Geschrieben: 28. Februar 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2009 Hallo Lutz Ja, dafĂŒr muss das Auto mindestens 6Monate auf dem Halter eingetragen sein , wir haben das Auto aber erst seit 2 Monaten. Ich habe das Auto ausser Landes gebracht (2 Tage Frist)und fahre jetzt einen Firmenwagen , Volvo V50. Ich erzĂ€hl dir das mal am Telefon. LG Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar https://e30-talk.com/topic/42170-problem-mit-dem-zollsoll-das-auto-in-nl-anmelden/#findComment-515167 Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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