thomas 31261 Geschrieben: 26. Februar 2009 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2009 Ich bin gestern in Holland vom niederländischen Zoll angehalten worden, ich arbeite in NL und bin in NL und in Deutschland gemeldet , den Zoll störte es ,daß ich mit deutschem Kennzeichen unterwegs war.Ich soll das Auto ummelden auf NL-Kennzeichen.Was gibt es da für Bestimmungen?Gilt dieses Ummelden auch für Grenzgänger? Ich habe bei , www.douane.nl , nachgeschaut aber ich konnte nichts finden ab wann oder warumman sein Auto ummelden muß.Vielleicht hat einer von euch eine Idee. LG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
kai325ia Geschrieben: 26. Februar 2009 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2009 Wo ist denn dein Lebensmittelpunkt, in D oder NL? Wenn du 181 oder mehr Tage im Jahr in NL bist wohnst du da und müstest eine NL Zulassung haben. Genau wie Umgekehrt. Zitieren Leistung gibt an, wie schnell man gegen die Wand fährt..... Drehmoment, wie fest.In Kürze Tiefendiagnose und Codierungen für alle E Modelle bis BJ 2006 möglich. To do List 2010/11E30: Projektstart M20 Quadrathuber, Bremse aufrüsten + evtl. Getriebe tauschen, Massenmesser "Serienreif" machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
thomas 31261 Geschrieben: 26. Februar 2009 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 26. Februar 2009 Da wir ja noch ein Haus in Deutschland haben bin ich mehr als 181 Tage in D. Der Mann vom Zollsagte aber, da für Autos in NL eine Luxussteuer fällig ist , muß das Auto, wenn ich in NL gemeldet bin schnellst möglich umgemeldet werden. Das gleiche soll auch für Dänemark gelten.Dann soll die 181 Tage Regelung nicht gültig sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
el-utz Geschrieben: 27. Februar 2009 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2009 Gilt ein Fahrzeug, daß bereits auf den Namen angemeldet ist, nicht als Umzugsgut? Zitieren Die Einen kennen mich und die Anderen können mich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
thomas 31261 Geschrieben: 28. Februar 2009 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2009 Hallo Lutz Ja, dafür muss das Auto mindestens 6Monate auf dem Halter eingetragen sein , wir haben das Auto aber erst seit 2 Monaten. Ich habe das Auto ausser Landes gebracht (2 Tage Frist)und fahre jetzt einen Firmenwagen , Volvo V50. Ich erzähl dir das mal am Telefon. LG Thomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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