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parken in dafür gekennzeichneten Flächen???


djbuder
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Hallo ich habe zur zeit ein paar Probleme mit unsrer sch.. Dorfpolitesse!

 

Frage:

 

Darf ich meinen Anhänger in einer eingezeichneten Parkfläche abstellen??

 

Darf ich am Straßenrand vor meinem Haus parken???

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parkfläche? JA

 

vor deinem haus am strassenrand? wenn kein parkverbot ist JA.

 

beides aber nur wenn der anhänger mit kennzeichen versehn ist und kein "sportanhänger" ist.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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nee ´nee der hänger hat schwarze kenzeichen also zahle ich steuern und versicherung.

 

Laut aussage der politesse dürfe ich dord nicht parken weil dadurch der fliesende verkehr beeinflust würde,und ich meinen Nachbarn die sicht nehmen würde wenn sie aus ihrem hof fahren wollten

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du behinderst den fliessenden verkehr? aber nur wenn der anhänger da steht? bei nem auto nicht?

 

und wenn deine nachbarn nicht sehn können können sie nicht rausfahren ist doch ganz einfach. wenn ich bei nebel nix seh kann ich auch nicht drauflosbrettern.

 

ich vermute das steckt die politesse mit den nachbarn unter einer decke.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ja weil der anhänger ja breiter währe wie ein auto könne man nichts sehen und zwei autos würden dann nicht mehr aneinander vorbeipassen und die blöde nuss schreibt mir einen strafzettel nach dem andren

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leg doch widerspruch ein gegen die tickets und dann schauste mal was die "richtigen" polizisten sagen.

 

solange noch ein lkw oder ne feuerwehr vorbeikommt ist eigentlich alles im rahmen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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wenn dort kein Parkverbot ist, darfste den Hänger dort abstellen.

Aber:

Hänger als Dauerparker als Stellplatz sind im Gegensatz zum Pkw/Lkw nicht länger geduldet, weil sie öffentliche Parkplätze besetzen. Der Unterschied liegt darin, dass die nicht motorisiert sind :D

und auf eine Zugmaschine angewiesen.

QED: Parken JA / Stellplatz NEIN !

Es kommt hier also auf den zeitlichen Rahmen an und den hab ich leider nicht so ganz parat.

Gruß Jochen

Es gibt nur EINE, und das ist MEINE ti amo tanto, strega mia (Freundin UND Hexe, oder was habt ihr gedacht?)

E30 318i Cabrio / Bj. 92 / mauritiusblau metallic / M II-Technik mit eingebauter Vorfahrt im Original; Sex auf 4 Rädern, der erst in den Drehzahlbegrenzer rennt, wenn der Motor auf Betriebstemperatur ist

 

Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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zeitlicher rahmen ist aber nen dehnbarer begriff. wenn ich die woche über mitm roller unterwegs bin steht mein auto auch. und das ist nur "parken" und nicht "stellen".

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Ich denke djbuder bewegt alleine aus beruflichen Gründen den Anhänger oft genug.

 

Der Anhänger steht auf einem regulären Parkplatz? Und nicht ohne daß er bewegt wird mehrere Wochen am Stück dort? Was steht auf dem Bußgeldbescheid (Begründung)?

In der Ruhe liegt die Kraft.

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also wenn der anhänger angemeldet ist und somit ein kennzeichen besitzt kann ich ihn auf parkplätze sowie am straßenrand, wenn kein verkehrsteilnehmer behindert wird, abstellen. anhänger zählt wie fahrzeug. das ist auch zeitunabhängig. hauptsache er ist angemeldet. mein anhänger steht immer draußen auf einen parkplatz und ich habe noch nie probleme gehabt. wäre ja auch noch schöner denn ich bezahle ja nun auch steuern für das fahrzeug!

gruß hannes

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ich kenn das mit "Stellplatz" halt von Wohnanhängern, Die dürfen dort zwar geparkt, aber nicht abgestellt werden. Sonst gilt das als "bauliche Maßnahme". Gleiches gilt für Anhänger, wenn diese über einen längeren Zeitraum, ohne bewegt zu werden, abgestellt sind. Zeitrahmen könnte 1 Monat sein und meist schreitet dann die Gemeinde ein und nicht die Rennleitung.

Normal stört es aber ja nicht.

Gruß Jochen

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hallo auf dem knöllchen steht dann immer abstellen des Anhängers GI-C-8325 auf nicht dafür vorgesehenen stellen oder Plätzen !!! die blöde Kuh kann mich bloß nicht leiden weil ich ihr mal ein Maul angehängt habe.

 

ein Anhänger oder Auto darf normalerweiße 14 Tage am Stück auf einem Parkplatz oder Parkfläche abgestellt werden wenn ich ihn danach einen Meter vor oder zurück fahre oder einen Parkplatz weiter darf er dort dann wieder 14 Tage stehen. das ist aber nicht der Fall da ich in ja Täglich brauche und er nur über Nacht dort steht und morgens spätestens um 10 Uhr wieder verschwunden ist

 

meine Meinung ist die tolle Politesse hat ein privates Problem mit mir und lässt es somit an mir aus!!!

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dann hlft nur die tägliche fotografische dokumentation und ne einleitung einer dienstaufsichtsbeschwerde.

 

ich hab auch schon dafür gesorgt das so ne nette dame ne dienstaufsichtsbeschwerde bekam. erstens blockierte sie auf nem öffentlichen parkplatz einen freien platz um ihre bekannte dort einparken zu lassen und etwas später stand ihr auto im absoluten halterverbot und sie ging knöllchen schreiben. auf meine frage ob man als politesse nicht mit gutem bespiel vorran gehn solle bekam ich zur antwort: "was geht sie das an?"

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Hehee, lustige Begründung!

Wo klemmt die eigentlich das Knöllchen hin? Der Hänger hat doch keinen Scheibenwischer?

Entweder die Tussi hat was gegen dich persönlich, oder ein lieber Nachbar ärgert sich, weil der Hänger ihm einen Parkplatz wegnimmt und deswegen schickt er dir die Dame auf den Pelz.

Ich würde ganz einfach mal, wenn das wieder vorgekommen ist, die Rennleitung zur Klärung herbei ordern.

Gruß Jochen

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das knöllchen schickt sie per post meine nachbarn sind auch nicht so ohne das weiß ich das ist alles so beklopt das glaubt mir kein mensch

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moin moin,ihre ausage das der Verkehrsfluss UNNÖTIG behindert wird und der Anhänger ein Unfallrisiko darstellt REICHT,es handelt sich um eine Hauptstrasse und nicht um eine Parkfläche,sie ist verantwortlich dafür zusorgen das durch den anhänger kein Risiko besteht.Ein Anhänger wird wegen seiner geringeren Bauhöhe schneller übersehen als ein Auto......zB.Ich habe meinen Trailer(beladen mit SchrottPKW) auf einer Parkbucht abgestellt,kam nach einer Woche wieder:Trailer WEG.Ich zur Polizei.Die haben mir gesagt,das mein Trailer dort abgeschleppt wurde.BEGRÜNDUNG:Das dort spielende Kinder sich an dem PKW verletzen könnten,zudem,der PKW hatte keine Scheiben mehr die Türen mit Sicherheitsgurten verknotet,es bestand Risiko das dieses passieren könnte,die Öffendliche Sicherheit war aus sicht der Polizei gefährdet.In deinem Fall besteht erhöhtes Unfallrisiko durch übersehen des trailers,sowie unnötige behinderung des verkehrsflusses,mit dadurch verursachter Lärmbelastung.....

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Guude

wenn das der Hänger ist,der bei meinem Besuch vor ca. 2 Monaten da stand,hat er keine geringe Höhe , sondern ist so groß , das ein Pferd aufrecht stehen kann.

Dj Buder ist selbstständiger Hufschmied und braucht den Hänger für sein täglich Brot.

Ich würde auf alle Fälle gegen die Politesse vorgehen.

Ich hasse Tiere,Menschen,Pflanzen - Steine sind O.K.

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sorry in dem fall habe ich mich verrissen,Einen Pferdeanhäger kann man nicht übersehen.....

Beratung,Vermittlung von Eintragungen jeglicher Art,Reparaturen,Restaurationen bei BMW Fahrzeugen.

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Mach doch mal ein aussagekräftiges Foto von der Parksituation und stelle es hier ein ... dann können wir die Lage objektiver beurteilen ... :idee:

Abend04.JPG

... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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ich habe in der Fahrschule gelernt, dass man einen angemeldeten Hänger bis zu 2 Wochen am Straßenrand abstellen darf.

Ein Maler bei uns ausn Dorf macht das so:

Sein Hänger dient Ihm als Werbung. Der steht 2 Wochen am Strasenrand (Hauptstraße). Es passt nur ein Auto daran vorbei!. Nach zwei Wochen hängt er die Kist an, fährt einmal ums Dorf rum und stellt den Hänger 2 Meter weiter weg.

Hat noch nie Ärger gegeben, aber nervt total das Dingen.

 

Was du auch machen kannst ist, zur Polizei fahren und nachfragen, wie die rechtliche Lage bei euch ist. Habe ich auch mal gemacht, die haben ordentlich auskunft gegeben und die Sache war gegessen. (habs Auto aber 500m weiter weggestellt, man weiß ja nie)

 

LG Sam

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ach, sind das nur noch 2 Wochen?

Des iss ja das, was ich mit einer "baulichen Maßnahme" beschrieben hatte.

Hat deswegen weniger mit dem Verkehr zu tun, sondern stellt eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsfläche dar.

Gruß Jochen

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Man liebt das, wofür man sich müht, und man müht sich um das, was man liebt. (Erich Fromm)

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  • 2 Wochen später...

hab das gerade mal bissi überflogen.

also das mit dem knöllchen halte ich für nen witz.

was steht denn in dem knöllchen als begründung drin?

sofern die straße neben deinem fahrzeug eine restbreite von min. 3,05m hat und es übersichtlich(das müsste man im einzelfall beurteilen) ist, is das kein ding und selbst wenn deine nachbarn rangieren(bis zu 2x) müsste um aus ihrer ausfahrt zu fahren is das au kein ding.

Das einzige was mir sonst noch einfällt, womit sie dir kommen könnten ist das du den anhänger nicht seinem zweck entsprechend nutzt (wenn er z.b. werbung drauf hat und er steht an ner hauptstraße gehen die gerne davon aus das du den anhänger als werbemittel, sog. sondernutzung, zweck entfremdest und das geht net weil die ja nix dran verdienen ;) ), aber das is ja bei dir eh net der fall.

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