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Tüv / ASU und Anmeldung nach einem Jahr!


Mr.Pink
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TÜV und AU...nix mehr "ASU" neu machen und gut...nach einem Jahr oder gerne auch 2en gibts da garkeine Probs. mit der Anmeldung...das übliche Prozedere...

...Gruuuß Mirko

AUSBRECHER

0109/1979

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Das Gesetz wurde geändert.

Ein Fahrzeug kann jetzt weitaus länger (AFAIR 7 Jahre) wie früher wiederzugelassen werden, ohne dass eine Vollabnahme fällig wird.

 

Also einfach checken ob alles funtzt, Motor gut warmfahren damit der Schmodder draußen ist (wegen AU) und dann zur HU fahren.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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Das Gesetz wurde geändert.

Ein Fahrzeug kann jetzt weitaus länger (AFAIR 7 Jahre) wie früher wiederzugelassen werden, ohne dass eine Vollabnahme fällig wird.

 

Also einfach checken ob alles funtzt, Motor gut warmfahren damit der Schmodder draußen ist (wegen AU) und dann zur HU fahren.

 

Georg

 

Die 7 Jahre habe ich bestätigt bekommen, mit stellt sich jedoch die Frage ob das auch rückwirkend gilt oder erst für Autos die ab dem Tag an dem das Gesetz erlassen wurde abgemeldet wurden ...

 

Meiner ist Dezember 2003 abgemeldet worden, ergo dürfte ich dann ja bis 12/10 Zeit haben den wieder auf die Beine zu stellen oder?

http://www.imgbox.de/users/pilly/sig2.png

 

[Heute 13:59] jannis320iM20: du weisst echt nichts, du nordische weichbirne :D

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meiner war drei Jahre abgemeldet, und es musste nicht mehr gemacht werden als neue HU und AU um ihn am Montag wieder zuzulassen.

 

Mfg

Christian

schaut doch mal vorbei unter:

 

www.unger-historic-motorsport.de

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Mit dem alten Fahrzeugbrief (nicht EU) hast sogar die Möglichkeit über 7 Jahre ohne Vollabnahme durchzukommen...aber das war ja nicht gefragt...>1Jahr...

 

Und...

...Gruuuß Mirko

AUSBRECHER

0109/1979

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Die 7 Jahre habe ich bestätigt bekommen, mit stellt sich jedoch die Frage ob das auch rückwirkend gilt oder erst für Autos die ab dem Tag an dem das Gesetz erlassen wurde abgemeldet wurden ...
Rückwirkend - gäb sonst nur unnötige Streitereien warum jemand der einen Tag vor dem Stichtag noch unnötige Kosten aufgedrückt bekommt und jemand der das Auto 2 Tage später abgemeldet hat, nicht.

 

Georg

Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! :daumen:

 

Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier

Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. :-)

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