Mr.Pink Geschrieben: 14. November 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2008 Hallo sagtmal wie verhält es sich wenn bei einem KFZ der Tüv / ASU und die Abmeldung schon über ein Jahr zurück liegt ? Was muss dann genau beachtet werden und gemacht werden für alles neu quasi? Horijooooo Pink:smbmw: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mirko327i Geschrieben: 14. November 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2008 TÜV und AU...nix mehr "ASU" neu machen und gut...nach einem Jahr oder gerne auch 2en gibts da garkeine Probs. mit der Anmeldung...das übliche Prozedere... Zitieren ...Gruuuß Mirko AUSBRECHER0109/1979 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 14. November 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2008 Das Gesetz wurde geändert.Ein Fahrzeug kann jetzt weitaus länger (AFAIR 7 Jahre) wie früher wiederzugelassen werden, ohne dass eine Vollabnahme fällig wird. Also einfach checken ob alles funtzt, Motor gut warmfahren damit der Schmodder draußen ist (wegen AU) und dann zur HU fahren. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mr.Pink Geschrieben: 14. November 2008 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2008 Besten dank......... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pilly Geschrieben: 14. November 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2008 Das Gesetz wurde geändert.Ein Fahrzeug kann jetzt weitaus länger (AFAIR 7 Jahre) wie früher wiederzugelassen werden, ohne dass eine Vollabnahme fällig wird. Also einfach checken ob alles funtzt, Motor gut warmfahren damit der Schmodder draußen ist (wegen AU) und dann zur HU fahren. Georg Die 7 Jahre habe ich bestätigt bekommen, mit stellt sich jedoch die Frage ob das auch rückwirkend gilt oder erst für Autos die ab dem Tag an dem das Gesetz erlassen wurde abgemeldet wurden ... Meiner ist Dezember 2003 abgemeldet worden, ergo dürfte ich dann ja bis 12/10 Zeit haben den wieder auf die Beine zu stellen oder? Zitieren http://www.imgbox.de/users/pilly/sig2.png [Heute 13:59] jannis320iM20: du weisst echt nichts, du nordische weichbirne Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW E30/E36 Geschrieben: 14. November 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2008 meiner war drei Jahre abgemeldet, und es musste nicht mehr gemacht werden als neue HU und AU um ihn am Montag wieder zuzulassen. MfgChristian Zitieren schaut doch mal vorbei unter: www.unger-historic-motorsport.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mirko327i Geschrieben: 15. November 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 15. November 2008 Mit dem alten Fahrzeugbrief (nicht EU) hast sogar die Möglichkeit über 7 Jahre ohne Vollabnahme durchzukommen...aber das war ja nicht gefragt...>1Jahr... Und... Zitieren ...Gruuuß Mirko AUSBRECHER0109/1979 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 15. November 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 15. November 2008 Die 7 Jahre habe ich bestätigt bekommen, mit stellt sich jedoch die Frage ob das auch rückwirkend gilt oder erst für Autos die ab dem Tag an dem das Gesetz erlassen wurde abgemeldet wurden ...Rückwirkend - gäb sonst nur unnötige Streitereien warum jemand der einen Tag vor dem Stichtag noch unnötige Kosten aufgedrückt bekommt und jemand der das Auto 2 Tage später abgemeldet hat, nicht. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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