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TÜV überziehen


325e-klatant-
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Gab's da nicht mal 'ne Änderung, dass man jetzt KEINEN EINZIGEN Tag mehr überziehen darf? Bin der Meinung, ich hätte da was gehört...8-/

Hab im jetzigen Monat TÜV/AU und werd's wahrscheinlich nicht ganz schaffen.:roll:

Es sei denn, der TÜVler meckert nicht rum wegen den ausgeschlagenen Spurstangenköpfen und den porösen QL-Gummis. Dann hätte ich noch Zeit.:-z

 

Thanxx schonmal und Grüße

 

325e[klatant]

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Ob's nen knollen gibt kann ich Dir nicht sagen. Was aber auf jeden fall beim überziehen passiert ist das sie die plakette zurückdatieren auf den monat in dem du ursprünglich hingemußt hättest. Bekommst also auf jeden fall 02/06 draufgeklebt

 

gruß micha

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Hier steht alles: http://www.tuev-nord.de/20617.asp

Ob Du bei Überziehung Strafe zahlen musst, weiß ich nicht. Ich hatte die HU mal ein paar Monate überzogen und nichts bezahlt. Der TÜV/DEKRA...-Sachverständige müsste es ja an die Zulassungsstelle weiterleiten. Und wenn Du dem (einem Netten!!!) das mit notwendigen Reparaturen erzählst, machen die schon nichts - so wars bei mir. Außerdem dürfte es sich bei Dir eh nur um kurze Zeit der Überziehung handeln.

gruss, Stan

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TÜV und Zulassungstelle machen da nichts.. denen ist das egal.. aber wenn die Grünen das sehen und schlecht drauf sind kanns n Knollen geben. Ich glaub es gibt auch schon sehr schnell Punkte, entweder sofort oder bei 3monatiger Überziehung.. ist auf jeden Fall nicht mehr spaßig :D

Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat :D :D

 

Bilder: -1- -2- -3- -4- -5- -6-

 

Suche: Gute gebrauchte BMW-Embleme für Haube und Kofferraumdeckel.

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N Knollen von 15 EUR würde ich ja noch in Kauf nehmen, aber keine Punkte. Daher auch meine Frage, ob's nun Punkte ab "sofort" gibt oder erst ab 1 oder mehr Monate.

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wie is das, wenn der TÜV was beanstandet? wie lang hab ich zeit den fehler zu beheben?

im märz steht der grauenhafte termin an..

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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Original geschrieben von cohen

wie is das, wenn der TÜV was beanstandet? wie lang hab ich zeit den fehler zu beheben?

im märz steht der grauenhafte termin an..

 

6 Wochen soweit ich weiß!

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Also ich glaub nur einen Monat! Danach ist eine Vollabnahme fällig!

Ein Mensch, dessen e30 verreckt,

seit Tagen schon im Motor steckt.

Er schraubt und flucht und flucht und schraubt

die Kiste ihm die Nerven raubt.

 

BMW werde ich verklagen,

hört er sich selbst im Geiste sagen.

Solch Schrott dürften die nicht verkaufen

Es ist zum Heulen, Haareraufen.

Der Hass, er wächst, wird riesengroß

wie wird er diese Kiste los?

 

Doch als er dann den Motor startet,

ein tiefes Brabbeln ihn erwartet.

Des Menschen Glaube sich erneuert:

e30 verkaufen wär' bescheuert!

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Also wenn man überzieht interessiet den TÜV nicht, der klebt wenn dann ne Plakete vom fälligen Monat drauf.

 

TÜV oder AU überzogen, kostet 1 Punkt und 100 EUR.

Ein nicht bestandener TÜV (Prüfbericht) erlaubt bis zu 1 Monat noch zu fahren, aber nur für Fahrten zu Werkstätten und nur innerhalb des Zulassungsbereich und angrenzende Orte.

 

Das kann man aber, wenn man nach 19h und/oder ausserhalb der Z-bereich erwischt wird, dann schlecht der Rennleitung plausibel Erklären. Da gibts wohl ne Anzeige mit o.g. Sanktionen.

-- Rolf --

---------------------

Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen..... und Volksvertreter ???

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Original geschrieben von Flotten Dreier

Also wenn man überzieht interessiet den TÜV nicht, der klebt wenn dann ne Plakete vom fälligen Monat drauf.

 

TÜV oder AU überzogen, kostet 1 Punkt und 100 EUR.

Ein nicht bestandener TÜV (Prüfbericht) erlaubt bis zu 1 Monat noch zu fahren, aber nur für Fahrten zu Werkstätten und nur innerhalb des Zulassungsbereich und angrenzende Orte.

 

habe letzten sommer beim Tüv gefragt: wenn man überzieht interessiet das den TÜV nicht, der klebt die Plakete aber vom fälligen Monat drauf und nicht vom aktuellen!

 

Habe mal gehört das man 2 Monate uberziehn darf!

 

wie das dieses jahr aussieht weiß nicht, aber ab wann bekommt man den 1 Punkt und 100 EUR???????????????Hilfe

 

behält man den Versicherungsschutz eigntlich bei abgelaufenem TÜV????? den das Auto könnte ja nicht mehr verkehrsicher sein und wenns dan kraaaaaaaaccht!!!!!............

:smbmw:
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der tüv hat nix mit der verkehrssicherheit zu tun!!!!!!!!!

 

also auch nix mitm versicherungsschutz.

 

wenn nach anderthalb jahren deine bremsen fertig sind bist du schuld und nich der tüv!!!!

 

das dann deine versicherung streikt issn andres thema.

 

 

Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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TÜV-Schikane

Der Gesetzgeber hat sich bezüglich der vorgeschriebenen Hauptuntersuchungen eine neue Regelung ausgedacht, die anscheinend hauptsächlich dazu dient, die KFZ-Halter zu schröpfen und am 1. Dezember 1999 in Kraft tritt.

 

Bisher war es so, daß ein Fahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden sollte. Dort bekam man bei bestandener Untersuchung eine Plakette mit einer Gültigkeit für die nächsten 24 Monate ab Untersuchungsdatum. Das war auch der Fall, wenn man seinen TÜV-Termin überzogen hatte. In Zukunft wird die Plakette aber nicht mehr für 24 Monate ab Untersuchungsdatum sondern für 24 Monate ab dem letztfälligen TÜV-Termin vergeben. Das heißt, wenn für ein Motorrad die Hauptuntersuchung im November 1999 fällig ist, der Besitzer das Motorrad aber erst im März 2000 zum TÜV fährt, bekommt er nicht wie früher eine Plakette bis März 2002 sondern nur noch bis zum November 2001. In ungünstigen Fällen kann es passieren, daß man für eine TÜV-Prüfung den vollen Preis bezahlen muß, aber nur eine Plakette für wenige Monate bekommt. Noch interessanter wird es, wenn bei einem zugelassenen Fahrzeug der TÜV um mehr als 24 Monate überzogen wurde. Hier scheint die Vorgehendsweise noch nicht eindeutig geregelt zu sein. Anscheinend muß man dann entweder mehrere TÜV-Prüfungen bezahlen oder eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen. Das hier geschriebene gilt natürlich nicht nur für den TÜV sondern auch für andere Prüforganisationen wie DEKRA, GTÜ usw.

 

Weitere Neuerungen sind die Aufbewahrungspflicht des Prüfberichtes durch den Fahrzeughalter. Anhand dessen kann nun bei Verkehrskontrollen überprüft werden, ob das Fahrzeug mängelfrei oder mit geringen Mängeln die Hauptuntersuchung bestanden hat. Werden die im Prüfbericht aufgelisteten geringen Mängel nicht innerhalb eines Monats beseitigt, droht ein Bußgeld.

-- Rolf --

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Staubsaugervertreter verkaufen Staubsauger, Versicherungsvertreter verkaufen Versicherungen..... und Volksvertreter ???

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:-[ Das Problem ist aber doch: Wenn kein Zwang besteht, dann fahre ich vielleicht anstatt im Februar erst im August zu HU. Und wenn die Plakette dann erst ab August gilt, dann habe ich ein halbes Jahr gutgemacht. Und das mach ich beim nächsten Mal wieder so usw.... Das wäre bei unsereins sicher kein so großes Problem, wir pflegen und warten ja regelmäßig. Aber bei anderen Besitzern von nicht mehr ganz neuen Autos treten evtl. Mängel auf, die wg. Inspektion im Hinterhof sonst unter den Tisch fallen würden, die aber trotzdem gravierend sein können.

Der aktuelle TÜV-Mängelbericht war ja auch so hoch wie nie bzw. lange nicht mehr.

Und was würdet Ihr sagen, wenn ein Angehöriger/Freund... einen unverschuldeten Unfall hatte, weil er einem aufgrund eines techn. Mangels nicht mehr lenkbarem Fahrzeug ausweichen musste?

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ich verstehe die ganze aufregung nicht?ihr fahrt doch auch pünktlich zur arbeit oder in die kneipe.wo ist da das problem den tüv termin einzuhalten?zumal die an´bnahme im ganzen faelligen monat moeglich ist.

 

sicherlich,wenn diverse maengel dran sind kostet das geld.aber wenn ich mir das nicht fristgerecht leisten kann muss ich halt die karre abmelden.autofahren und reparaturen kosten geld.wer das nicht aufbringen kann hat irgendwo selber schuld.

 

wenns von der zeit knapp ist hat man auch falsch geplant.

ausserdem,wenn das auto vorgeführt wurde und durchgefallen ist,hat man 4 wochen zeit die maengel in ordnung zu bringen und zahlt innerhalb dieser frist 10€ nachprüfungsgebühr.sind die 4 wochen überschritten muss eine komplett neue tüv abnahme bezahlt werden.

 

überziehen ist nicht mehr.halten dich die grünen an,wird ein bussgeld und eventuell punkte faellig.jenachdem was die dann noch so direkt an maengeln selber sehen,wird die weiterfahrt untersagt weil eine verkehrstauglichkeit des autos angezweifelt wird.dann kommt der satz gefahr in verzug und sie dürfen die weiterfahrt untersagen bis ein gutachter das auto begutachtet hat.

 

 

die tüv und au bescheinigungen müssen immer mitgeführt werden.die plaketten sind nicht aussagekraeftig.die koennen gefaelscht,geklaut oder sonstwas sein.gerade der klau kommt oft vor.das wasserzeichenpapier vom tüv und das siegel hat nicht jeder rumliegen.deshalb braucht man die papiere als eindeutigen nachweis.ist meine ich auch keien geldschneiderei.fahrzeugschein,tüv schein und au zettel gehoeren immer dabeizusein.entweder im portemonaie oder im handschuhfach,ist keine arbeit und kostet also nichts.

 

 

also einfach den tüv termin einhalten ist mein motto.vorhandene maengel müssen halt beseitigt werden.dient der sicherheit aller.

 

ich muss auch im april hin und vorher noch meien getriebe und diff simmeringe erneuern lassen.

 

 

gruss sascha

ex flammis orior

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Original geschrieben von Mathes318iA

der tüv hat nix mit der verkehrssicherheit zu tun!!!!!!!!!

 

also auch nix mitm versicherungsschutz.

 

wenn nach anderthalb jahren deine bremsen fertig sind bist du schuld und nich der tüv!!!!

 

das dann deine versicherung streikt issn andres thema.

 

 

Mathes

 

 

Ähhhh Hallo ? Nix mit der Sicherheit zu tun ? 8-/ Es hat nur damit zu tun und wenn du einen Unfall hast, hast du grob fahrlässig gehandelt und die Versicherung wird einen Dreck tun zu zahlen !

Denkst du der TüV zieht alte Möhren aus dem Verkehr, weil die denen nicht mehr gefallen oder nur um die Wirtschaft anzukurbeln ? Mag ja ein Mitgrund sein, aber im Vordergrund steht die Sicherheit !

 

Fex

Kunde zum BMW-Händler: Ich fahre einen BMW mit M40 Motor

Händler: Und ?

Kunde: Ich habe ein Problem

Händler: Das sagten sie bereits....

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Ich habe noch eine Frage:

 

Mein Auto muss diesen Monat zum TÜV! Ich habe aber Saisonkennzeichen von März bis Oktober! Reicht es, wenn ich Anfang März zum TÜV fahre, oder kann ich sogar jetzt schon zum TÜV fahren? Muss der TÜV dann im Ort liegen?

 

Fragen über Fragen. Ich hoffe, ihr habt Antworten.

 

Gruss

 

Ingo

Ich sage ja zum 3 Liter Auto

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Hi,

 

im Falle eines Saisonkennzeichens von März bis Oktober reicht es, wenn du im März zum TÜV fährst. Die Plakette wird auch auf März datiert.

 

Hatte mal das selbe Problem. Bin sogar erst im April hingefahren und da die Regelung mit dem rückdatieren nicht in allen Bundesländer gleich ist, muss ich auch erst wieder im April hin. Glück gehabt!

Was nicht unbedingt sinnvoll ist, kann dafür aber völlig bescheuert sein!!!

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Besitzer von Kraftfahrzeugen deren Fahrzeug zur Hauptuntersuchung sollte, saisonbedingt aber abgemeldet ist, müssen nichts unternehmen, sofern es vor dem Fälligkeitstermin abgemeldet wurde (auch bei Saisonkennzeichen). Es muss erst in dem Monat der ersten Wiederzulassung zum TÜV ! Und dementsprechend lange gilt auch die neue Plakette.

 

Aber: Wird das Fahrzeug erst nach dem Termin abgemeldet, muss zurückdatiert werden.

-- Rolf --

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Original geschrieben von sanituning

sicherlich,wenn diverse maengel dran sind kostet das geld.aber wenn ich mir das nicht fristgerecht leisten kann muss ich halt die karre abmelden.autofahren und reparaturen kosten geld.wer das nicht aufbringen kann hat irgendwo selber schuld.

 

Da gebe ich Dir schon recht, aber wenn man noch keine eigene Kohlen verdient, dann muss man halt schauen, wie man es hinbekommt. Ich weiß, ich weiß, jetzt kommt wieder sowas wie "dann darfst Du Dir halt nicht so ne Karre kaufen etc. pp.", aber wenn man wie ich damals ein Schnäppchen machen konnte, dann sollte man halt auch zuschlagen, richtig?!:P Da fackelt man nicht lange, sondern macht's einfach.

Wenn ich den Wagen ab- und wieder anmelde, ist das aber auch schwachsinnig. Lieber lass ich ihn aufm Privatparkplatz stehen und wenn ich alles zusammen hab, fahr ich zum TÜV.

Es ist halt nicht immer günstig: Erstmal die Teile, der Kumpel macht die ganze Arbeit natürlich auch nicht für umme und dann TÜV/AU-Kosten.

Vielleicht würde ich ja auch so durchkommen, aber das Risiko will ich nicht eingehen. Poröse QL-Gummis sind ein erheblicher Mangel, hab ich gehört.:-o

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Hallo

 

Es ist sicherlich richtig, dass es dem TÜV/Dekra egal ist, ob der Abnahmezeitpunkt überzogen ist.

 

Aber die Wächter der StVO haben hier doch entschieden etwas dagegen. Sollten unsere grünen Freunde auf Jagd gehen sind dann Strafen fällig:

 

TÜV überzogen:

 

bis 1 Monat --> alles i.O.

2-4 Monate --> 15€

4-8 Monate --> 25€

> 8 Monate --> 40€

 

AU überzogen:

 

bis 1 Monat --> alles i.O.

2-8 Monate --> 15€

> 8 Monate --> 40€

 

Somit ist es sicherlich möglich für diesen Lapsus Punkte zu erhalten, da ab einer Ordnungsmaßnahme von 40€ Punkte fällig sind.

 

Die Versicherung kann im Falle eines Unfalls auch die Leistung verweigern, wenn dieser auf einen entsprechenden Defekt am Fahrzeug zurückzuführen ist, der bei zeitgerechter TÜV-Abnahme erkannt werden hätte müssen.

 

CU

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  • 3 Wochen später...

Du darfst gar nicht mehr überziehen nicht einen tag:-UU

Wir trampeln durchs Getreide wir trampeln durch die Saat. Hurra wir verblöden,für uns bezahlt der Staat. http://www.spritmonitor.de/image_122777_1.png

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Original geschrieben von e30-andy

Du darfst gar nicht mehr überziehen nicht einen tag:-UU

 

Nö Nö Nö man "sollte" nicht überziehen *sfg*. Es wird im Augenblick so gehandhabt wie TipsyTurtle es geschrieben hat. Nur wird der TÜV/AU zurückadiert. Das bedeutet wenn du 08/03 zum TÜV mustest und jetzt gehst, wird der TÜV auf 08/05 zurückgestellt.

 

Gruß

 

Hier nochmal der Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog nur mit Punkten ;-) :

 

Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von mehr als

zwei bis vier Monaten 15,- EUR

vier bis acht Monaten 25,- EUR

acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

 

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

 

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung von mehr als zwei bis acht Monate überschritten 15,- EUR

um mehr als 8 Monate überschritten 40,- EUR, 1 Punkt

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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