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Unterbodenlicht--Chance den Eintragung


Para
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Hoi

 

Prolog

Also antworten wie : is doch scheisse , du fast and furios kind etc. mal bitte weglassen

 

Thema:

 

Habe "gehört" man könne Unterbodenlicht verschiedener weise eintragen lassen.

Zum einen als Alarmanlagenzusatz

zum anderen als Einstiegsbeleuchtung für welches ich es auch gerne benutzen würde.... hat da jemand was näheres?

 

Ist klar das man das während der fahrt nicht eingeschalten darf etc.

 

Vielen Dank

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Also n freund hat sich das set gekauft und naja da steht das es zugelassen is für einstiegs beleuchtung und ich denk das gilt auch für alles andere!

 

Also meiner meinung nach muss man das nich eintragen lassen, denn für den gebrauch ist es ja zugelassen!!

 

Ich habs mir auch schon überlegt, aber ich hab schiss das ich die seitlichen kaput mach, wenn ich mal wo hängen bleiben sollte...... :-(((

 

gruss

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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THX erstmal

 

ERGO : Keine eintragungnötig, Keine Strafe wenn nicht währen der fahrt eingeschaltet ? wenn einfach nur verbaut... weil dann wäre es ja egal...

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Habe da mal was gefunden von einem Tüvler :

 

Es steht tatsächlich nicht explizit in der StVZO, dass man keine Unterbodenbeleuchtung anbauen darf, aber:

 

1. Alle am Fahrzeug vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen müssen immer betriebsbereit sein und einer Bauartgenehmigten Form entsprechen.

2. Es sind nur die in der StVZO explizit als zulässig angegebenen Beleuchtungseinrichtungen zulässig, alles andere ist ohne weitere Erwähnung in jedem Fall unzulässig...

3. Die Farben der Unterbodenbeleuchtung entsprechen nicht den Vorgaben der StVZO (nach vorne nur weisses, zu den Seiten nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht) da die Unterbodenbeleuchtung sowohl von vorne, als auch von hinten, als auch von der Seite sichtbar ist müsste sie ja allein deswegen schon 3 Farben haben ->geht net -> unzulässig.

 

Wie von ein paar schlauen Vorrednern schon geschrieben:

1. Es erlischt die BE aufgrund des einbaus nicht Bauartgenehmigter Leuchten.

2. Wenn du beim Betreiben erwischt wirst begehst du zusätzlich noch ne Gefährdung im Strassenverkehr.

3. Des mit dem im Strassenverkehr ausser Betrieb setzen ist unzulässig, siehe oben Punkte 1 (und 2).

 

Was daraus folgt ist klar und einfach zu verstehen:

1. Die Dinger (Unterbodenbeleuchtung) ist in JEDEM FALL unzulässig!

2. Wenn du erwischt wirst: Fahren ohne Betriebserlaubnis ->>> 100 Euro und 3 Punkte (bei Gefährdung ev. auch Führerschein auf Zeit weg), und: Wenn Fahrer und Halter verschiedene Personen sind gibts die Strafe (100 Euro und 3 Punkte) je einmal für jeden der beiden...

 

 

Also

-vor dem Tüv ausbauen

-das die grünen mal so unter den wagen gucken halte ich für

aüsserst unwarscheinlich.

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Also zu Thema Unterbodenbeleuchtung hab ich mal nen TÜVler befragt er meinte das er mir das nie eintragen wird das es Verboten und gefährlich ist.

Auf meine frage „Warum gefährlich“ sagte er nur das es die anderen Fahrzeugführer ablenken würde und wenn ich irgend wo vom Randstein fahr könnten die röhren ja zerbrechen und Glassplitter auf der Straße hinterlassen.

Allradantrieb bedeutet das man erst da stecken bleibt wo kein Abschleppwagen mehr hinkommt. :D

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Hab mir zulässige Einstiegsbeleuchtung gekauf.

Farbe blau.

Darf nur betrieben werden wenn das Auto steht oder bei MC Doof. :P

Also Tür auf Licht an Tür zu Licht aus.

Eintragung für rundum nicht möglich...

:D

Das könnte ja ein Ufo sein und ein älterer Mitbürger bekommt eine Herzkasper oder so.8-/

http://web3.bklaus1.vps.netdepot.info/E30.jpg

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also ...

 

1. Licht nur über Türkontakt geregelt

2. indirekte Beleuchtung ... sprich Licht scheint nur auf den Boden nich nach aussen

3. Lichter dürfen nicht über Karosserie hinausragen ...

 

irgendwas war noch ... aber was?

All is written & copyrighted © by Chris '04

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Original geschrieben von vDeejay

also ...

 

1. Licht nur über Türkontakt geregelt

2. indirekte Beleuchtung ... sprich Licht scheint nur auf den Boden nich nach aussen

3. Lichter dürfen nicht über Karosserie hinausragen ...

 

irgendwas war noch ... aber was?

 

müssen in der Tür verbaut sein

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irgendwie arm was einem der staat so alles vorschrieben kann ... klar verstehe ich das es beim fahren "gefährlich" sein kann wegen ablenkung und so aber im stand ... buahhh

==================================================

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser => durch mehr Ladedruck :P

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Wenn man ein Japanischer tuner fragt wie weit man gehen kann sagt er: Für tägliches gebrauch, nicht weiter gehen als 400PS.

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Also

-vor dem Tüv ausbauen

-das die grünen mal so unter den wagen gucken halte ich für

aüsserst unwarscheinlich.

 

sei dir da nicht zu sicher.. bei uns legt sich der jagdverein auch unter die autos und guckt was sache ist (bei mir auch schon geschehen)

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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zusatzbeleuctungen am fahrzueg dürfen verbaut werden und durften es auch immer, sie müssen dazu net etwa in die tür oder sonstiges gebaut werden, man muss hierzu nur einige regeln beachten, früher war es so dass man sozusagen narrenfreiheit hatte, es durfte so gut wie alles verbaut werden, wie beleuchtete spritzdüsen, antennen oder eben unterbodenbeleuchtung, als das ganze dann mode wurde, is das ziemlich schnell eingeschränkt worden wie man darf es nicht mehr unter dem fahren anschalten und immer so weiter,

seit ca mitte letzten jahres gabs dann die umfassendste gesetzesänderung, es darf ab sofort offiziell keinerlei beleuchtung aus dem fahrzeuginneren aus dem fahrzeug herausscheinen (keine angst jetzt, denke das ganze wird mit radio und so net zu ernst genommen, weiss auch net ob das nur für nachgerüstete dinge gilt) für die beleuchtung außen am fahrzeug gilt ab sofort alles was keine prüfzeichen hat darf zwar immernoch eingebaut werden, allerdings nichtmehr so dass man es anschalten kann wann man will und nur unterm fahren halt net angeschalten hat, sondern inzwischen muss sichergestellt sein dass es gänzlich unmöglich ist das ding anzuschalten, hier ist die sache eben wieder folgende wie oben erwähnt: eine tür macht man (normalerweise) nicht wärend der fahrt auf also an den türkontakt hängen und gut is oder eine alarmanlage sollte auch net wärend der fahrt aktiviert sein. am besten ist es allerdings du baust eine schaltung die nur funktioniert, wenn die zündung 0 ist, so brauchst du net die tür aufmachen oder ähnliches

 

was ich noch sagen wollte: zum thema unterbodenbeleuchtung ist gefährlich. so halte ich diese aussage nicht grundsätzlich für richtig allerdings prinzipiell, es gibt für unterbodenbeleuchtungen eben keinen festgeschriebenen rahmen und wer verbietet jemanden dass er sich da keinen baustrahler runterbaut, und dann viel spass wenn dir der nachts entgegenkommt warscheinlich auf nasser fahrbahn auch noch, die beste regelung wäre es meiner meinung nach einzelnen anlagen eine zulassung zu geben

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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jo, glaub auch das das ne gute Sache wäre wenn es zulässige Sets gibt ... diese komischen Leuchtschnüre sind ja auch nich zugelassen ... ausser die Dinger von FoliaTec ... die ham ne Zulassung

All is written & copyrighted © by Chris '04

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