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Unterbodenlicht--Chance den Eintragung


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Hoi

 

Prolog

Also antworten wie : is doch scheisse , du fast and furios kind etc. mal bitte weglassen

 

Thema:

 

Habe "gehört" man könne Unterbodenlicht verschiedener weise eintragen lassen.

Zum einen als Alarmanlagenzusatz

zum anderen als Einstiegsbeleuchtung fĂŒr welches ich es auch gerne benutzen wĂŒrde.... hat da jemand was nĂ€heres?

 

Ist klar das man das wÀhrend der fahrt nicht eingeschalten darf etc.

 

Vielen Dank

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Als Einstiegsbeleuchtung hab ich da auch mal was gehört. Aber ob's der RealitÀt entspricht, kann ich leider nicht sagen.

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Also n freund hat sich das set gekauft und naja da steht das es zugelassen is fĂŒr einstiegs beleuchtung und ich denk das gilt auch fĂŒr alles andere!

 

Also meiner meinung nach muss man das nich eintragen lassen, denn fĂŒr den gebrauch ist es ja zugelassen!!

 

Ich habs mir auch schon ĂŒberlegt, aber ich hab schiss das ich die seitlichen kaput mach, wenn ich mal wo hĂ€ngen bleiben sollte...... :-(((

 

gruss

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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THX erstmal

 

ERGO : Keine eintragungnötig, Keine Strafe wenn nicht wÀhren der fahrt eingeschaltet ? wenn einfach nur verbaut... weil dann wÀre es ja egal...

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Habe da mal was gefunden von einem TĂŒvler :

 

Es steht tatsÀchlich nicht explizit in der StVZO, dass man keine Unterbodenbeleuchtung anbauen darf, aber:

 

1. Alle am Fahrzeug vorhandenen Beleuchtungseinrichtungen mĂŒssen immer betriebsbereit sein und einer Bauartgenehmigten Form entsprechen.

2. Es sind nur die in der StVZO explizit als zulÀssig angegebenen Beleuchtungseinrichtungen zulÀssig, alles andere ist ohne weitere ErwÀhnung in jedem Fall unzulÀssig...

3. Die Farben der Unterbodenbeleuchtung entsprechen nicht den Vorgaben der StVZO (nach vorne nur weisses, zu den Seiten nur gelbes und nach hinten nur rotes Licht) da die Unterbodenbeleuchtung sowohl von vorne, als auch von hinten, als auch von der Seite sichtbar ist mĂŒsste sie ja allein deswegen schon 3 Farben haben ->geht net -> unzulĂ€ssig.

 

Wie von ein paar schlauen Vorrednern schon geschrieben:

1. Es erlischt die BE aufgrund des einbaus nicht Bauartgenehmigter Leuchten.

2. Wenn du beim Betreiben erwischt wirst begehst du zusÀtzlich noch ne GefÀhrdung im Strassenverkehr.

3. Des mit dem im Strassenverkehr ausser Betrieb setzen ist unzulÀssig, siehe oben Punkte 1 (und 2).

 

Was daraus folgt ist klar und einfach zu verstehen:

1. Die Dinger (Unterbodenbeleuchtung) ist in JEDEM FALL unzulÀssig!

2. Wenn du erwischt wirst: Fahren ohne Betriebserlaubnis ->>> 100 Euro und 3 Punkte (bei GefĂ€hrdung ev. auch FĂŒhrerschein auf Zeit weg), und: Wenn Fahrer und Halter verschiedene Personen sind gibts die Strafe (100 Euro und 3 Punkte) je einmal fĂŒr jeden der beiden...

 

 

Also

-vor dem TĂŒv ausbauen

-das die grĂŒnen mal so unter den wagen gucken halte ich fĂŒr

aĂŒsserst unwarscheinlich.

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Also zu Thema Unterbodenbeleuchtung hab ich mal nen TÜVler befragt er meinte das er mir das nie eintragen wird das es Verboten und gefĂ€hrlich ist.

Auf meine frage „Warum gefĂ€hrlich“ sagte er nur das es die anderen FahrzeugfĂŒhrer ablenken wĂŒrde und wenn ich irgend wo vom Randstein fahr könnten die röhren ja zerbrechen und Glassplitter auf der Straße hinterlassen.

Allradantrieb bedeutet das man erst da stecken bleibt wo kein Abschleppwagen mehr hinkommt. :D

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Hab mir zulÀssige Einstiegsbeleuchtung gekauf.

Farbe blau.

Darf nur betrieben werden wenn das Auto steht oder bei MC Doof. :P

Also TĂŒr auf Licht an TĂŒr zu Licht aus.

Eintragung fĂŒr rundum nicht möglich...

:D

Das könnte ja ein Ufo sein und ein Ă€lterer MitbĂŒrger bekommt eine Herzkasper oder so.8-/

http://web3.bklaus1.vps.netdepot.info/E30.jpg

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also ...

 

1. Licht nur ĂŒber TĂŒrkontakt geregelt

2. indirekte Beleuchtung ... sprich Licht scheint nur auf den Boden nich nach aussen

3. Lichter dĂŒrfen nicht ĂŒber Karosserie hinausragen ...

 

irgendwas war noch ... aber was?

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Original geschrieben von vDeejay

also ...

 

1. Licht nur ĂŒber TĂŒrkontakt geregelt

2. indirekte Beleuchtung ... sprich Licht scheint nur auf den Boden nich nach aussen

3. Lichter dĂŒrfen nicht ĂŒber Karosserie hinausragen ...

 

irgendwas war noch ... aber was?

 

mĂŒssen in der TĂŒr verbaut sein

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irgendwie arm was einem der staat so alles vorschrieben kann ... klar verstehe ich das es beim fahren "gefÀhrlich" sein kann wegen ablenkung und so aber im stand ... buahhh

==================================================

Hubraum ist durch nichts zu ersetzen, ausser => durch mehr Ladedruck :P

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Wenn man ein Japanischer tuner fragt wie weit man gehen kann sagt er: FĂŒr tĂ€gliches gebrauch, nicht weiter gehen als 400PS.

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Also

-vor dem TĂŒv ausbauen

-das die grĂŒnen mal so unter den wagen gucken halte ich fĂŒr

aĂŒsserst unwarscheinlich.

 

sei dir da nicht zu sicher.. bei uns legt sich der jagdverein auch unter die autos und guckt was sache ist (bei mir auch schon geschehen)

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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zusatzbeleuctungen am fahrzueg dĂŒrfen verbaut werden und durften es auch immer, sie mĂŒssen dazu net etwa in die tĂŒr oder sonstiges gebaut werden, man muss hierzu nur einige regeln beachten, frĂŒher war es so dass man sozusagen narrenfreiheit hatte, es durfte so gut wie alles verbaut werden, wie beleuchtete spritzdĂŒsen, antennen oder eben unterbodenbeleuchtung, als das ganze dann mode wurde, is das ziemlich schnell eingeschrĂ€nkt worden wie man darf es nicht mehr unter dem fahren anschalten und immer so weiter,

seit ca mitte letzten jahres gabs dann die umfassendste gesetzesĂ€nderung, es darf ab sofort offiziell keinerlei beleuchtung aus dem fahrzeuginneren aus dem fahrzeug herausscheinen (keine angst jetzt, denke das ganze wird mit radio und so net zu ernst genommen, weiss auch net ob das nur fĂŒr nachgerĂŒstete dinge gilt) fĂŒr die beleuchtung außen am fahrzeug gilt ab sofort alles was keine prĂŒfzeichen hat darf zwar immernoch eingebaut werden, allerdings nichtmehr so dass man es anschalten kann wann man will und nur unterm fahren halt net angeschalten hat, sondern inzwischen muss sichergestellt sein dass es gĂ€nzlich unmöglich ist das ding anzuschalten, hier ist die sache eben wieder folgende wie oben erwĂ€hnt: eine tĂŒr macht man (normalerweise) nicht wĂ€rend der fahrt auf also an den tĂŒrkontakt hĂ€ngen und gut is oder eine alarmanlage sollte auch net wĂ€rend der fahrt aktiviert sein. am besten ist es allerdings du baust eine schaltung die nur funktioniert, wenn die zĂŒndung 0 ist, so brauchst du net die tĂŒr aufmachen oder Ă€hnliches

 

was ich noch sagen wollte: zum thema unterbodenbeleuchtung ist gefĂ€hrlich. so halte ich diese aussage nicht grundsĂ€tzlich fĂŒr richtig allerdings prinzipiell, es gibt fĂŒr unterbodenbeleuchtungen eben keinen festgeschriebenen rahmen und wer verbietet jemanden dass er sich da keinen baustrahler runterbaut, und dann viel spass wenn dir der nachts entgegenkommt warscheinlich auf nasser fahrbahn auch noch, die beste regelung wĂ€re es meiner meinung nach einzelnen anlagen eine zulassung zu geben

GrĂŒĂŸe,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und GewĂ€hrleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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jo, glaub auch das das ne gute Sache wĂ€re wenn es zulĂ€ssige Sets gibt ... diese komischen LeuchtschnĂŒre sind ja auch nich zugelassen ... ausser die Dinger von FoliaTec ... die ham ne Zulassung

All is written & copyrighted © by Chris '04

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