nichtdiemama Geschrieben: 10. September 2003 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2003 hi leute, anfürsichundsowieso wollte ich mich ja aus euren ebay-sachen raushalten. aber leider muss ich immer wieder feststellen...viele haben einfach "keinen blassen" was sie da so treiben. darum hier letztmalig eine klare warung an einige von euch... eines tages wir sich das "ungeliebte amt" zugang zu den ebaydatensätzen besorgen und dann gibt es saures!!! wer zb. in einem kurzen zeitraum (1 jahr) mehrere autos verkauft...ist "händler". soweit mir bekannt ist wird das von stadt zu stadt (amt zu amt) mengenmässig unterschiedlich gesehen. aber so ab 3 stück ist man dabei. und wenn man dabei ist und hat kein gewerbe angemeldet, keine 16% abgeführt, kein gewinne versteuert usw...hat man nen grosses problem...versprochen!!! kein schwein int. sich für euer "ja aber..." da die bewertungen auch noch nach jahren mit der ebaynummer (wo eingestellt zb. autoteile 24....) sichtbar bleiben...und eaby seine rechnungen auch jahrelang lagern muss...alles klaro? und hier was zum nachlesen... http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=102178 besonder wichtig...der letzte satz. auch schön... Auch der einzelne Verbraucher kann schnell zum Unternehmer werden, wenn er gewerblich, sozusagen nebenbei Verkäufe tätigt. Dies lässt sich relativ gut aus den Bewertungen des einzelnen Verkäufers ablesen. Anhaltspunkte für eine Unternehmereigenschaft liegen immer dann vor, wenn in kurzer Zeit sehr viele, insbesondere gleichartige Verkäufe vorgenommen werden. Auf die Gewinnerzielung kommt es nicht an. Auch die nebenberufliche unternehmerische Tätigkeit fällt unter § 14 BGB. Es ist darauf hinzuweisen, dass für die Zuordnung zum privaten oder unternehmerischen Bereich entscheident nicht der innere Wille der Handelnden, sondern objektiv die Auslegung des Inhaltes des Geschäftes und dessen Begleitumstände. oder das hier...Reihenweise Abmahnungen für eBay-Händler In den letzten Wochen hagelt es zahlreiche Abmahnungen für gewerbliche Händler, die ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen und beispielsweise nicht über das Widerrufsrecht belehren oder keine ladungsfähige Anschrift angeben. Besonders rührig ist da derzeit die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Dortmund. alles klaro? und wenn ich dann lese..."das ich kein professioneller Händler bin und keinerlei gesetzliche Gewährleistungen geben kann"...und da wird dann 10 mal das gleiche teil verkauft... muha...ich roll mich ab. um bei dem beispiel zu bleiben...ein käufer macht ärger und es geht vor gericht...kann der käufer natürlich sofort nachweisen (10 mal das gleiche teil) das der verkauf "gewerblich" ist und kann sein teil zurückgeben. und als bonus wir das dann vom richter gleich an "mehrere stellen" weitergeleitet. da gib es dann so schöne sachen wie "gewerbe ohne anmeldung" "verstoss gegen s.o." usw. leute leute leute...ich kanns einfach nicht glauben. wie das "amt" auf "habe mein auto zerlegt und in teile verkauft" anspricht...keine ahnung. aber vorher fragen kostet nichts. :)) warum über diesen weg...ich will hier niemanden dirkt ansprechen. jeder der das liesst sollte sich überlegen "ob ihm der schuh passt". wenn ja...kann jeder "für sich" überlegen was er macht und keiner hier hat mitbekommen wer alles gemeint ist. also ganz einfach... und an unsere gerne-schreiber und "leute die sich damit genau auskennen"...schreibt doch mal nen guten beitrag zu dem thema und lasst den doch hier obern "fest verankern". so sehen dann auch neueinsteiger "was geht und was nicht". gruss gerd ps. habe ich ganz vergessen...an einer "suchmaschiene" wird von amt schon seid über einem jahr gearbeitet. das programm sucht dann auch andere stellen im netz ab zb. mob ac24 usw. und soll die gesammtelten daten "zusammenfassen". Zitieren Gruß Gerd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ingo E30 330i Geschrieben: 10. September 2003 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2003 Hallo, ich schreibe hier jetzt mal als einer, der meint er kenne sich damit aus! Unternehmereigenschaft: § 2 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt... Ich könnte noch mehr ins Detail gehen, aber das wird zu kompliziert. Desweiteren kann jeder für i.d.R. 20 Euro ein Gewerbe anmelden. UST und versteuerung von Einnahmen ist nicht unbedingt von Nöten. wenn der Gewinn nicht zu hoch ist. Es gibt eine Kleingewerbe und auch eine Liebhaberei-Erklärung. Dabei sind die Einkünfte ebenfalls nicht zu versteuern. Die meisten eBay-Auktionen fallen unter diese Regelungen. Eins noch, bevor ich zu weit aushole: Ich wäre froh, wenn ich meine eBay-Geschäfte als Gewerbetreibender versteuern müsste. Da kämen so hohe negative Einkünfte bei raus, das ich für den Rest meines Lebens keine Steuern mehr zahlen müsste! Nichts für ungut, aber ich bin vom Fach und wer noch Fragen hat, oder gerne seine eBay-Geschäfte gewerblich betreiben möchte, kann sich gerne an mich wenden. Ich bin selbständiger Kontierer. Gruss Ingo Zitieren Ich sage ja zum 3 Liter Auto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mike D. Geschrieben: 10. September 2003 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2003 Hast Du denn hoffentlich auch ein Gewerbe angemeldet, Gerd ? Zitieren In doubt - flat out Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nichtdiemama Geschrieben: 10. September 2003 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2003 nein. ich verkaufe "gemischt". das ist doch das was ich euch schon immer gesagt habe. keinklein...mal ne buch von oma, mal ne hose von opa, mal nen porschteil vom mann der tocher, mal nen vw-teil vom sohn, mal nen tasse für freunde, mal ne hose der tochter...usw.ist doch ganz einfach...ich bin der mit der meisten zeit und der einzigste in meinem umfeld der ne guten digicam und ne flat hat. gruss gerd ps. die überweisungen der erzielten verkaufspreise (-eigene ebaykosten usw.) an die einzelnen leute habe ich natürlich und die bar-sachen könnten selbstreden von den leuten bestätigt werden. also...ab auf die wochenendmärkte und mal für 100 teuros sachen gekauft. je bunter um so besser. das macht zwar arbeit aber...sieht gut aus und bringt noch ne menge guter bewertungen. und gute bewertungen bringen die preise erst mal so richtig hoch... :) beste beispiele...tochter kauft sich in holland ne hose für 10 euro im ausverkauf. einmal angezogen...aber die war einfach zu klein. bei ebay (mit guten fotos und gutem text) für >40!!! euro wieder verkauft. ich hab wieder ne gute bewertung und das kind freut sich. ebay ist einfach super. oder... falsche beschreibung und schlechter text. MTII-Blackline im wirlich gutem zustand für 60 euro gekauft. ebay ist einfach super. Zitieren Gruß Gerd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Ingo E30 330i Geschrieben: 10. September 2003 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2003 Hallo Gerd, ich will dir ja nichts, aber damit bist du auch schon Gewerbetreibender! KLEINgewerbe! Gruss Ingo Zitieren Ich sage ja zum 3 Liter Auto Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 10. September 2003 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2003 Hast Du Du mit Deiner zweiten Aussage nicht Deiner ersten widersprochen?Wenn ich immer Autoteile UND Klamotten einstelle- gut, dann bin ich eben Teile- UND Kleiderverkäufer. Ob mich das dann retten soll... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nichtdiemama Geschrieben: 11. September 2003 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 11. September 2003 morgen leute, @ ingo...wenn du über "wenn der Gewinn nicht zu hoch ist. Es gibt eine Kleingewerbe und auch eine Liebhaberei-Erklärung" mehr infos hast...das könnte helfen. besonders was "gewinngrenzen" usw. angeht. @ jenad..."je bunter um so besser"...lies dir doch den text oben nochmal durch und auch das "urteil". gegen den verkauf von autoteilen hat ja keiner was...das kann du ja auch gut in dem urteil nachlesen. aber wenn du zb. immer nur reifen verkaufen würdest...dann sieh das ganz anders aus. nur immer autoteile halte ich pers. auch für bedenklich...ne gute mischung ist ok. wie man an das zeuchs kommt habe ich euch auch geschrieben und das ihr das vom flohmark hab weiss ja keiner. :) das kann ja auch von oma sein. wichtig ist ja nur das eure "bewertung" viele unterschiedliche einstellnummer hat. was ich pers. auch noch für wichtig halte...macht euren text und eure fotos nicht "zu gut". gut ist ok damit es ordentlich aussieht...aber eben nicht nach profi. :) hier noch ein einfaches beispiel...einer von uns hat in einem halben! jahr 3 autos bei ebay verkauft. soweit so gut...den letzten hätte ich fast gekauft. :))) (ist nur spass) warum...ganz einfach...wo bekommt man schon einen >15 jahre alten wagen mit 2 jahren "händler-vorteil" (kann man als händler auf 1 jahr begrenzen. das muss man aber schriftlich machen und da der verkäufer als privat aufgetreten ist und das natürlich nicht gemacht hat...sind es dann die vom gesetz vorgegebene 2 jahre)? hätte das einer der käufer mitbekommen und er hätte probs mit seinem auto gehab und geht mit dem verkäufer vor gericht...hätte der verkäufer einfach schlechte karten. oder nehmen wir mal frau zyli...der hat ne menge angemalter rückleuchten verkauft. bei ein bis drei stück kann man sich vor gericht noch rausreden...aber bei 10 ist man einfach dabei. nun hat er als "händler" gegen die in deutschland vorgeschrieben auflagen für den verkauf vom "im strassenverkehr nicht zugelassenen autoteilen" verstossen. in wie weit man ihm bei probs vor gericht da nen strick draus drehen kann...keine ahnung. aber wenn son käufer nen guten anwalt hat... wie gesagt...machen sachen sollte man einfach nicht machen. der "kleingewinn" ist einfach nicht gross genug für den möglichen ärger. so...muss los... gruss gerd Zitieren Gruß Gerd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Patrick325ic Geschrieben: 11. September 2003 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 11. September 2003 Ihr habt Probleme! Wie sieht es denn da aus mit Datenschutz? Kenn mich ned aus!!!Dann müßte ich doch auch nen Gewerbe anmelden? Hab innerhalb von einem Jahr 5 Autos gekauft und drei Verkauft oder wie ist das? Aber alles Privat. Zitieren https://www.bmw-club-taunus.de Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nichtdiemama Geschrieben: 11. September 2003 Autor #9 Meldung Teilen Geschrieben: 11. September 2003 so...bin wieder da... datenschutz vorm amt? nene...wenn die fragen muss sogar deine bank alles offenlegen. zu den autos...keine ahnung wie das bei dir aussieht. soweit ich weiss von stadt zu stadt unterschiedlich. einam ab 3 einmal ab 4 aber ab 5 immer. einfach mal bei amt anrufen und fragen. machste auf dumm..."dir ist jetzt das dritte auto in diesem jahr zusammengebrochen und du wolltest den verkaufen und du hättest gehört das könnte prob geben usw.". die werden dich dann schon schlau machen. kann uns ja dann mal schreiben was sache ist. ein prob dürfte es aber geben...wenn die autos nicht auf dich angemeldet worden sind sondern nur ein durchlaufender posten waren. das sieht dann nicht so gut aus. aber...wie gerufen...heute im radio...ganz frisch nur für uns :))) ... die finanzblablabla NRW gibt bekannt das 3!!! steuerfahnder schon einige zeit ausschliesslich für internetgeschäfte abgestellt worden sind. besonders auf ebay!!! und andere handelsplätze wird geachtet. diese hätten auch schon einig grosse erfolge gehabt und dieses jahr schon ca. 800.000 euro an steuereinnahmen eingebracht. ein fall wurde dann noch preisgegeben (natürlich von ebay). is jetzt kein witz...war heute wirklich im radio. also...augen auf im strassenverkehr. :) gruss gerd Zitieren Gruß Gerd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 11. September 2003 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 11. September 2003 @ Gerd: Wir kenne uns zwar net weiter, doch weiß ich durch´s stöbern, das Du wohl auch viel verkaufst (Plasmatachoscheiben)?Einer, der sich jetzt Dein B- Profil ansieht, wird wohl auch merken, wo Du die Spatzen fängst und sich net von dem anderen Zeugs irritieren lassen, oder sehe ich das falsch?Das is kein Vorwurf oder so, ich will bloß versuchen rauszufinden, inwiefern Einer von uns von diesen Regelungen betroffen ist. GrußJens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
nichtdiemama Geschrieben: 11. September 2003 Autor #11 Meldung Teilen Geschrieben: 11. September 2003 könnte so sein. aber dazu musst du schon suchen und dazu musst du auffallen. darum verkaufe ich ja nicht 100 tachoscheiben sondern nur 5 dann eine längere pause und dann wieder 5 (kommen die tage wieder ins angebot) und dazwischen immer "schön bunt". so sind meine b-seiten immer mit unterschiedlichen nummer ausgestattet. wenn du nun mal bei dir schaust nur autoteile im angebot und auf der ersten seite von 25 b. 21 autoteile. das könnte schon mal jemanden dazu bringen da mal "nachzusehen". ich bekommen das auch nicht immer so gut hin...aber ich versuche es wenigsten. und wenn ich bei dir schau...3 sch. im angebot und wenn man deine b. von oben durchgeht...sch. sch. sch. sch. sch. sch. mal nen ausrutscher dazwischen sch. sch. sch....so auf hieb 10 stück und dann deine super aufmachung. ...nu denk mal selber was nen fremder von dir denkt der das alles so sieht. genau...gewerblicher sch. verkäufer. und schon bist du auch noch nen fall für die "dortmunder oder andere unlautere abmahner die mit dieser masche nur den schnellen euro machen wollen". so unter uns...würde ich so nicht machen. gruss gerd so muss wech...bis morgen Zitieren Gruß Gerd Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 12. September 2003 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 12. September 2003 Nun gut. Gesetzt der Fall, mir würde jemand vorwerfen, das ich meine Hobby- Verkäufe gewerblich betreibe (was ich ja nicht tue), was wäre der Unterschied, abgesehen von der Gewährleistungsgebung?Da ich mit angemeldetem Kleingewerbe wohl kaum in die Regionen komme, in der ich UST zahlen müsste, so isses im Endefekt doch egal, ob ich ein Gewerbe angemeldet habe, oder nicht. 8-/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 13. September 2003 #13 Meldung Teilen Geschrieben: 13. September 2003 @jenad: meld gewerbe an und gut. ein bekannter handelt mit dvds bei ebay. auch als kleingewerbe.nachdem er nen netten brief vom steuerberater bekam hat er das gewerbe angemeldet und gut is. bevor sie dir an die karre pissen................ Mathes Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sanituning Geschrieben: 13. September 2003 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 13. September 2003 also,wer seine teile aus dem keller bei ebay verkauft wird kaum ein problem mit dem finazamt bekommen.die picken sich nur sachen raus die fuer die steuerfahndung lohnen.wer natürlich mehrere autos regalmaessig anbietet um sein taschengeld aufzubessern oder immer wieder die gleichen tachoscheiben,hat entweder einen grossen keller(recht ungewöhnlich)oder betreibt ein nicht angemeldetes nebengewerbe und damit steuerhinterziehung. interessant sind nur die anbieter die regelmaessig teile anbieten und das in einer grossen zahl. ich bin selber gewerblicher anbieter und mit steuernummer und allem bei ebay registriert.jeder käufer bekommt auch eine ordentliche rechnung. ein gewerbe kann jeder anmelden,kostet ca. 20€.es gibt auch gewisse einkommensgrenzen wo keien umsatzsteuervoranmeldung gemacht wedren muss.eine steuererklaerung muss allerdings trotzdem mit gewinn und verlustaufstellung gemacht werden.wenn natürlich nur verluste erwirtschaftet wwerden,wird das finanzamt nach ca. 3 jahren das gewerbe wegen scheinselbstaendigkeit aufloesen. gruss sascha Zitieren ex flammis orior Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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