jörg318iC Geschrieben: 25. Januar 2004 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 er hat ja nen gtas-esd drunter. die kombination von m40 und gtas interessiert mich.wie würdet ihr den sound beschreiben?gibts ein soundfile(4zylinder)??? Ibi selbst meinte, ich sollte ein paar meinungen von dritten einholen... gtas soll für die m20 eine gute wahl sein,aber mich interessiert eigendlich nur der m40-gtas-sound... danke für eure meinungen mfg jörg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HAPPI Geschrieben: 25. Januar 2004 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 also sagen wir es mal so gegen den m20 sound, kommter ned dran.es fehlen eben HUBRAUM und 2 pötte. aaaaaaaaaber. das ding hört sich sehr gut an. da kommt kein anderer pott hinnerher!! grussHappi, der ibis ding schon mal erleben durfte*ggg* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
SNUP Geschrieben: 25. Januar 2004 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 hi jetzt sagt mal, wie da bei gtas ist!!! die teile sind auf jeden fall ohne abe. ist denn schon irgendwas dabei? nen brief, wo daten draufstehen? oder muss man den komplett abnehmen lassen? was kostet das?und was koste der gtas 2x 63mm endrohre, oder 76mm????(gerade) MFG Christian Zitieren Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 25. Januar 2004 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 Bei Autos mit EZ vor 01.01.1994 is Eintragung prinzipiell immer möglich. Normalerweise wird dann die Lautstärke gemessen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Muigaulwurf Geschrieben: 25. Januar 2004 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 Bei Autos mit EZ vor 01.01.1994 is Eintragung prinzipiell immer möglich huh? wie is das begruendet wie siehts bei autos nach 1.1.94 aus?und wo liegt der unterschied, zwischen einem auto vor 94 und einem danach Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 25. Januar 2004 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 Fahrzeuge die vor dem 01.04.1994 zugelassen wurden brauchen in Deutschland kein Prüfzeichen am Auspuff. Bei selbstgebauten Anlagen muß diese einwandfrei sein und man muß ggfs. damit rechnen das eine Geräuschmessung durchgeführt wird. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte nicht überschreiten die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren. Für die Feststellung der Lautstärke können dann allerdings 75-200 Euro verlangt werden. Und ein Leistungstest könnte auch noch fällig werden (ca. 25 Euro). Je nachdem ob in den Fahrzeugpapieren ein P, ein N oder ein A hinter der dB-Zahl steht ist eine Messung des für das Fahrzeug zulässigen Wertes heute aber kaum noch möglich, da es keine Umrechnungsfaktoren für die verschiedenen Wertebereiche gibt. Und kaum ein TÜV hat ja noch die alten Meßgeräte - oder kennt die jeweils genauen Prüfmethoden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Muigaulwurf Geschrieben: 25. Januar 2004 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 ui, subbi dann musser nur schoen leise sein? AAAAAAARMIIIIIN ;D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 25. Januar 2004 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Januar 2004 Original geschrieben von jenad Bei Autos mit EZ vor 01.01.1994 is Eintragung prinzipiell immer möglich. Normalerweise wird dann die Lautstärke gemessen. 14.09.93 *hui* Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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