TR-Racing Geschrieben: 22. März 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Was kan npassieren wenn ich nicht die Tieferlegungsfedern eintaragen lasse?? Zitieren >>>No RISC NO FUN<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
baucheiTom Geschrieben: 22. März 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Deine Signatur sagt eh schon alles .gg. Wenn sie dich damit erwischen werden je nach Polizist die Kennzeichen abgenommen und man muss viel Strafe zahlen ;) Zitieren HB-Parts auf facebook www.HB-PARTS.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pitbull87 Geschrieben: 22. März 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Also bei meinem Alten E30 wollte mir kein Tüv das Fahrwerk eintragen...habe einfach das Teilegutachten Mitgeführt und den Grün Weissen gegeben die habens immer Akzeptiert...kein plan was passiert wenn sie es rauskriegen aber denke punkte und Strafe!!! Zitieren ebay Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Valek Geschrieben: 22. März 2008 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 wenn es zu einen Unfall mit dem Wagen mit nicht eingetragenen FW kommt verliert man den Versicherungsschutz und ich meine man verliert die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs was somit den Tatbestand Fahren eines nicht zugelassenen KFZs führt Zitieren Es ist unmöglich etwas idiotensicher zu machen, dafür sind Idioten zu erfinderisch Hier geht es zum E30 Chat http://www.e30.de/chat.htm ehemalier E30 318i http://images.spritmonitor.de/389379_5.png E34 520i M50 LPGhttp://images.spritmonitor.de/528286_3.pnghttp://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/528286.html%5D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mika Geschrieben: 22. März 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Das ist Fahren ohne Betriebserlaubnis, weil die erloschen ist! Punkte für Fahrer und Halter und Eintragen, sonst wird das Auto stillgelegt. Zitieren Gruß mika8-) Mein Cabrio, Meine Limousine, Mein Touring Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pred2k3 Geschrieben: 22. März 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Bin auch 6 Monate so rumgefahren, gab zum Glück keine Probleme, aber wer will das kontrollieren? ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast Spiggy Geschrieben: 22. März 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Eigentlich ist es egal ob er es einträgt oder nicht Man muß nur wissen das man nach der STVO, als Halter für das Fahrzeug voll verantwortlich istund eventuelle konsequentzen tragen muß und nicht hinterher da stehen und ....das habe ich doch garnicht gewußt...., denn das hilft dann auch nicht mehr Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
baucheiTom Geschrieben: 22. März 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 22. März 2008 Bin auch 6 Monate so rumgefahren, gab zum Glück keine Probleme, aber wer will das kontrollieren? ;) weiß ja nicht, obs bei euch auch so ist, aber bei uns gibt es manchmal (immer öfter) so spezielle Verkehrskontrollen mit Prüfstand usw.. Und auserdem haben Polizisten meist einen Rollmeter dabei mit dem sie herummessen können. (war bei mir schon 2mal) Zitieren HB-Parts auf facebook www.HB-PARTS.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
PylonAusweicher318is Geschrieben: 23. März 2008 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Sorry aber was hier im Forum manchmal abgeht ist echt unterstes Niveau! EDIT: Ich gehe bei solchen Fragen davon aus, dass in Erwägung gezogen wird, etwas illegales zu tun (sofern die Strafe nicht schmerzend genug ausfällt). - Für mich unverständlich! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. März 2008 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 weiß ja nicht, obs bei euch auch so ist, aber bei uns gibt es manchmal (immer öfter) so spezielle Verkehrskontrollen mit Prüfstand usw.. Und auserdem haben Polizisten meist einen Rollmeter dabei mit dem sie herummessen können. (war bei mir schon 2mal) erstmal zur klarstellung: ich hab ausnahmslos alles tüv-konform an meinem auto. wenn aber ein beamter mit ner mobilen prüfstelle mit nem massband an meinem auto rumfummeln würde um die tieferlegung festzustellen würde ich dem den puls fühlen! nen 15 jahre altes fahrwerk erreicht NIE die höhe die das fahrzeug bei auslieferung hatte. und diese differrenz will die rennleitung dann "rausmessen"??? Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jonas325 Geschrieben: 23. März 2008 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 wenn aber ein beamter mit ner mobilen prüfstelle mit nem massband an meinem auto rumfummeln würde um die tieferlegung festzustellen würde ich dem den puls fühlen! Das würde ich gerne sehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. März 2008 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 ja ist doch wahr. die angaben in den gutachten sind ca.-werte. da will so einer dann mit nem massband meine tieferlegung kontrolliern? und was ist wenn ich den tank voll (oder leer) hab? dann stimmt die fahrzeughöhe auch nicht. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
TR-Racing Geschrieben: 23. März 2008 Autor #13 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Also das war mal nur so eine Frage!Heißt ja nicht dass ich es machen wil!!Keine Vorurteile bitte^^ Zitieren >>>No RISC NO FUN<<< Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 23. März 2008 #14 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 ...ausserdehm erlischt im falle eines unfalles dein versicherungsschutz. wenn´s kracht, du bist schuld und hast noch erheblichen personenschaden verursacht, bezahlt zwar wenn du glück hast, zuerst die versicherung, nur die holen dann die kohle von dir zurück. das kann sehr teuer werden, manchmal auch so teuer das du deines lebens nicht mehr froh wirst, kuck mal auf deinem versicherungsschein bis zu was für einer höhe die versicherung normalerweise personenschäden abdeckt! bedenke auch mal was du nicht nur dir, sondern auch den geschädigten personen antust! mein bruder ist vor nem 3/4 jahr von so nem ar*** angefahren worden der seine karre gar nicht versichert hatte, da sag ich nur sauber die haare geschnitten, 3 wirbel gebrochen & schädel basis bruch, dadurch kann er sein leben lang nicht mehr riechen und schmecken!! er hat bis jetzt noch keine kohle bekommen, die auch nur ein kleiner trost wäre, und das als geschädigter! und keine angst, die silber / blauen werden deine karre schon sicherstellen und auseinander nehmen wenns wirklich, was wir mal nicht hoffen wollen, richtig fetzt. soviel zum thema -wer soll´s kontrollieren-. ach, und wenn du am unfall eigentlich gar nicht schuld bist bekommst du teilschuld, wg. fahren eines nicht zugelassenen kfz, siehe oben irgendwo.... ich denke man macht sich über solche sachen viel zu wenig gedanken, meist gehts gut, aber wenns mal scheppert ist das gejammer groß.... Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 23. März 2008 #15 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 ja ist doch wahr. die angaben in den gutachten sind ca.-werte. da will so einer dann mit nem massband meine tieferlegung kontrolliern? und was ist wenn ich den tank voll (oder leer) hab? dann stimmt die fahrzeughöhe auch nicht. ca. werte? da wäre ich mir nicht so sicher.ausserdehm denke ich, wenn ein fahrwerk sich mal gesetzt hat, 0.5 bis 1 cm max. es aber eingetragen ist, das ist das wichtige, dann ist alles in ordnung, da wird keiner was sagen. vor oder nach dem tanken? sorry aber das ist nicht ganz objektiv finde ich, da dürftest du ja auch nicht in den ski urlaub fahren... und die orginalen federn dürften dann auch nicht mehr federn... ausserdem, wenn man das gutachten ließt steht ja auch drinn das es darum geht, dass der korrekte einbau des fw. durch einen sachverständigen bestätigt wird. und teilegutachten mitführen, da wäre man bei uns ganz schnell weg vom fenster, des ersetzt nämlich keine abe, und das kommt dann bei einer kontrolle einem glückspiel gleich. Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tiijey Geschrieben: 23. März 2008 #16 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Alleine für das Stellen solch einer Frage gehört einem der Führerschein abgenommen... Sorry aber was hier im Forum manchmal abgeht ist echt unterstes Niveau! EDIT: Ich gehe bei solchen Fragen davon aus, dass in Erwägung gezogen wird, etwas illegales zu tun (sofern die Strafe nicht schmerzend genug ausfällt). - Für mich unverständlich! Bleib mal auf dem Teppich, wir sind hier nicht in "Minority Report" @TRsei venünftig und laß dein Fahrwerk eintragen und falls du für deine grünen Thema Federn kein Gutachten bekommst solltest du vielleicht mal über ein Wechsel nachdenken, da die Federn eh nicht der "Brüller" sind und auch schon über ein gutes Alter verfügen Zitieren Gruß tiijey http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pitbull87 Geschrieben: 23. März 2008 #17 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Bin auch 6 Monate so rumgefahren, gab zum Glück keine Probleme, aber wer will das kontrollieren? ;) weiß ja nicht, obs bei euch auch so ist, aber bei uns gibt es manchmal (immer öfter) so spezielle Verkehrskontrollen mit Prüfstand usw.. Und auserdem haben Polizisten meist einen Rollmeter dabei mit dem sie herummessen können. (war bei mir schon 2mal) Puuuhh hab schon davon gehört ja...klar mit meinem vorigen E30, der war von oben bis unten und vorne bis hinten durch getunt ( dummerweise getauscht damals ) haben die mich auf so gut wie jedem rastplatz angehalten und kontrolliert aber immer so durchgekommen...Ich hatte dann einen schweren unfall und das war das ende aber selbst beim unfall wurde nicht kontrolliert ob alles eingetragen wurde...aber wenn sie das getan HÄTTEN wär ich wohl dran gewesen.... aus fehler lernt man also immer besser eintragen lassen!!!! Zitieren ebay Original Levis Hosen aus Amerika - verschiedene Größen. Bei Interesse einfach melden Wenn ich dich seh, dann denk ich an ein Auto, denn deine Hupen sind so schön. Ich hoffe du kommst bald zum reparieren, dann kann ich die Hupen mal Studieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. März 2008 #18 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 @andyd78: hör doch mal mit den schauergeschichten auf! da ist überhaupt nix dran war was du vom stapel lässt. wenn es nachgewiesen wird das dein nicht eingetragnes fahrwerk (und nicht eintragungsfähiges auch) an dem unfall schuld ist bekommst du ärger. aber auch nur in höhe von 5000€. das ist die obergrenze für das die versicherung dich in regress nehmen kann. ist gesetztlich so abgeregelt. hast du nen zugelassnes (gutachten) fahrwerk drin und es knallt dir hinten einer drauf bleibt dich schuldfrage bei dem der dir draufsemmelt. mann wenn ich diese scheuermärchen von der erloschnen abe und das dich sofort der blitz trifft und deine nachkommen auf ewigkeit verdammt sind schon höre. das ist einfach nicht wahr. zur eintragung und dem tanken: es ging in erster linie darum das der prüfer mit einem maßband nicht korrekt die tieferlegung des fahrzeugs NACHWEISEN kann. und nicht um federraten und restfederweg. also erst lesen dann denken und dann schreiben. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
baucheiTom Geschrieben: 23. März 2008 #19 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 wenn aber ein beamter mit ner mobilen prüfstelle mit nem massband an meinem auto rumfummeln würde um die tieferlegung festzustellen würde ich dem den puls fühlen! LoL dann kannst du mal alle Polizisten bei uns ans EKG drannhängen. Denen geht es nicht um die Originalhöhe sondern um die bes*******en 11cm die in Österreich jedes Fahrzeug haben muss. Zitieren HB-Parts auf facebook www.HB-PARTS.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 23. März 2008 #20 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 naja sooooo verkehrt finde ich das mit dem mindestabstand nicht. das hätte mir schon manche vollbremsung erspart weil der vollpfosten mit seinem 100/80-fahrwerk sein auto nen meter tragen musste. obwohl 11cm doch was viel sind imho Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
baucheiTom Geschrieben: 23. März 2008 #21 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Das hirnlose an der sache ist: Autos die von Werk aus unter 11cm haben, dürfen so bleiben (außer man baut ein anderes Fahrwerk ein, dann gelten wieder die 11cm). Und Autos die vor 2002 (bin mir nicht mehr so sicher welches Jahr) auf 8cm typisiert wurden, dürfen auch so bleiben. Zitieren HB-Parts auf facebook www.HB-PARTS.at Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 23. März 2008 #22 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 @andyd78: hör doch mal mit den schauergeschichten auf! da ist überhaupt nix dran war was du vom stapel lässt. wenn es nachgewiesen wird das dein nicht eingetragnes fahrwerk (und nicht eintragungsfähiges auch) an dem unfall schuld ist bekommst du ärger. aber auch nur in höhe von 5000€. das ist die obergrenze für das die versicherung dich in regress nehmen kann. ist gesetztlich so abgeregelt. hast du nen zugelassnes (gutachten) fahrwerk drin und es knallt dir hinten einer drauf bleibt dich schuldfrage bei dem der dir draufsemmelt. mann wenn ich diese scheuermärchen von der erloschnen abe und das dich sofort der blitz trifft und deine nachkommen auf ewigkeit verdammt sind schon höre. das ist einfach nicht wahr. zur eintragung und dem tanken: es ging in erster linie darum das der prüfer mit einem maßband nicht korrekt die tieferlegung des fahrzeugs NACHWEISEN kann. und nicht um federraten und restfederweg. also erst lesen dann denken und dann schreiben. Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 23. März 2008 #23 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 ...sorry mathes, da frag ich mich jetzt aber warum in jedem gutachten drinnsteht, das die abe des fahrzeuges beim einbau eines tunningteils ohne abe zum erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeuges führt,und man es somit auch nicht im verkehr bewegen darf? haben die zuviel zeit,ist denen langweilig? was das draufsemmeln betrifft,das werden zuletzt wenns hart kommt die gerichte entscheiden, hab schon bei bekannten miterlebt. ...und wenn wir schon bei zahlen sind,hast du wirklich etwas recht und ich revidiere was ich geschrieben habe, aber: Der Regressanspruch des Kfz-Haftpflichtversicherers bei einer Obliegenheitsverletzung (sprich grob fahrlässigen Handelns - und nichts anderes ist es, wenn jemand, als Beispiel, einen Endschalldämpfer ohne ABE an sein Motorrad baut) des Versicherungsnehmers im Schadenfall ist auf eine Summe zwischen 2512 € und 5025 € begrenzt. Dieser Regressanspruch ist in den AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) des KFZ-Haftpflichtversichers für die Inanspruchnahme des VN im Innenverhältnis auf 5025 € begrenzt (§ 7 AKB).Die AKB sind für ALLE (!) Versicherer VERBINDLICH (!). Allerdings gibt es eine Ausnahme durch ein Urteil des OLG Hamm. Dort wurde festgelegt, dass dieser Regressanspruch jetzt (bereits 1999) zugunsten der Versicherung ausgeweitet wurde - mehr dazu gleich weiter unten. Bei einer Obliegenheitsverletzung ( Fachlich auch: Verletzung einer Rechtspflicht) ist grundsätzlich die Leistungsfreiheit des KFZ-Haftpflichtversicherers vorgesehen, wobei unterschieden wird zwischen Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall, wie z.B. Fahren ohne Führerschein Alkoholisiert hinter dem Steuer Wettrennen Erlöschen der ABE und Obliegenheiten im Versicherungsfall, wie z.B. Unfallflucht Anzeigepflicht Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht Anerkennungsverbot Durch die KFZ-Pflichtversicherungsverordnung (§§ 5, 6 KFZPflVV) wurde diese Leistungsfreiheit allerdings auf einen Betrag von maximal 5025 € begrenzt. Das heißt, der KFZ-Haftpflichtversicherer hat gegenüber dem geschädigten Dritten voll zu leisten und kann bis zu 5025 € beim VN Regress nehmen. Durch ein Urteil des OLG Hamm (Az: 20 W 12/99) wurde dieser Regress jetzt auf die einzelne Obliegenheitsverletzung ausgeweitet. Als Konsequenz ergibt sich, dass ein KFZ-Haftpflichtversicherer unter Umständen beim VN einen Regress von 10050 € nehmen kann (auch schon ordentlich!), wenn zum Beispiel ein Unfall unter Alkohleinfluß stattfand, und der VN sich zusätzlich unerlaubt vom Unfallort entfernte. wie sollte denn der prüfer sonst als mit einem massband die tieferlegung nachweisen? wenn im fzg brief steht, abstand von nabenmitte bis kante kotflügel xx cm hat das so zu sein und kann leich nachgemessen werden. war bei mir auch so eingetragen. ...und ich denke du solltest dir einen etwas anderen ton angewöhnen,habe dich nämlich nicht "angemacht".ich lasse mich gerne objektiv belehren, aber so:-[. Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Jochen Geschrieben: 23. März 2008 #24 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Laut deinem Post gelten die 10k€ aber nicht für nicht eingetragene Teile sondern für verheerendere Sachen wie Alkohol am Steuer (siehe Post). Darunter fällt aber nicht, z.b. ein nicht eingetragenes FW oder? Und zu der Tiefe: Sorry aber du kannst das nicht auf den cm geschweige denn mm fest machen. Etwas mehr/weniger Gewicht und schon stimmt deine abgemessene Höhe nichtmehr. Zudem setzt sich JEDES Fahrwerk etwas wenn es länger verbaut ist und schon dementsprechend ein paar km runter hat. Somit ist nachmessen quatsch. Nen Mindestabstand messen ist was anders, aber keine Tieferlegung. Gruß Jochen Zitieren Taoism: Shit happensIslam: If shit happens it's the will of AllahProtestantism: Shit happens cuz you don't work hard enoughCatholicism: Shit happens cuz you're badJehova's Witnesses: Let us in, we'll tell you why shit happensMetalism: Play that shit again, but louder! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
andyd78 Geschrieben: 23. März 2008 #25 Meldung Teilen Geschrieben: 23. März 2008 Laut deinem Post gelten die 10k€ aber nicht für nicht eingetragene Teile sondern für verheerendere Sachen wie Alkohol am Steuer (siehe Post). Darunter fällt aber nicht, z.b. ein nicht eingetragenes FW oder? Gruß Jochen nach einigem googlen siehts so aus das addiert werden kann, also zb, eine obliegenheit vor dem versicherungsfall plus eine obliegenheit whrnd. des versicherungsfalles ergibt 10500,-.alleine ein eingetragenes fw. reicht also wohl nicht aus für 10.5€... aber nicht eingetragenes fw.& verstoß gg annerkennunsverbot (meines erachtens nicht so gravierned wie alco am steuer) ergibt 10.5€. Zitieren Wo bleibt die Sonne????? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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