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Wem gehört das Auto? Werkstatt?


Gast tectower
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Hallo Gemeinde,

 

ich befrage nun mal euch:

 

meine schwiegermutter hatte ein auto ... dieses fur im jahr 2003 irgendwann mal nicht mehr ... schaffte es in die werkstatt und er reparierte es ... rechnung so um die 700€ ... 2 wochen nach dem die werkstatt die rep. durchführte, klapperte es wieder und es wurde von der werkstatt abgeholt um es zu rep. ... ich denke da mal an kulanz oder so ...

da war ein defekt im motor (lt. werkstatt), dieser wurde ausgebaut ... rep.-kosten laut werkstatt 3000€ ... dieses geld hatte sie damals nicht und die werkstatt "beschlagnahmte" ihr auto ...

es wurde irgendwann man eine mahnung geschrieben, sonst nichts ... sie bekam hausverbot und telefonisch erreichte sie niemanden mehr ...

 

zwischenzeitlich kaufte sie sich ein anderes auto, das macht nun aber nicht mehr lange und ich soll dem ganzen mal auf den grund gehen ...

 

wir schreiben ja nun 2008 ... wie würdet ihr rangehen und wie klären sich die fronten?

 

gruß, tectower

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ja, das ist so ne frage ... mein plan ist, ich rufe dort morgen als kaufinteressent mal an ... ich kann ja sagen, möchte das auto kaufen ... nachnamen sind ja unterschiedlich und somit fällt nix auf ... halt bissl blöde stellen ...

 

wenn auto noch vorhanden => will ich mir bilder schicken lassen, da "ich beruflich ja so eingespannt bin und mir es nicht möglich ist, diesen gerade mal persönlich anzuschauen!"

 

wenn auto nicht mehr da => kann man ersatz verlangen? rechnungen sind ja nun verjährt, glaube ich mal ...

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wenn Du bzw Deine Schwiegerma alle Papiere von dem Fahrzeug hat, ist das eigentlich noch eurer ...

 

Die Reperatur wird ja den damaligen Wert des Fahrzeugs nicht überschritten haben

Es ist unmöglich etwas idiotensicher zu machen, dafür sind Idioten zu erfinderisch

 

Hier geht es zum E30 Chat http://www.e30.de/chat.htm

 

ehemalier E30 318i

http://images.spritmonitor.de/389379_5.png

 

E34 520i M50 LPG

http://images.spritmonitor.de/528286_3.png

http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/528286.html%5D

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zahlt sie noch steuern und versicherung?!? weil ansich ists dann ja nie abgemeldet geschweige denn verwertet worden --> kann probleme mitm entsorgungsnachweis geben

 

ansonsteun würd ich mir überlegen da was zu machen --> sonst kanns sein, das sie die ganze geschichte noch zahlen muss!

 

gruß cabbiman, dem die ganze geschichte schleierhaft vorkommt

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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vielleicht mal einfach anrufen und fragen ob er noch da ist. und dann sagen das er als gestohlen gemeldet ist.

 

@cabbiman: Glaube kaum das sie 5 jahre steuer und versicherung zahlt.....

[/center]

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wie, Du bist erst 5 ???? ;-)

 

mit den Steuern und der Versicherung müsstest Du schon ma schauen bzw ihr

Es ist unmöglich etwas idiotensicher zu machen, dafür sind Idioten zu erfinderisch

 

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ehemalier E30 318i

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Gast martin7980

Nach mittlerweile 5 Jahren ist da wohl nicht mehr viel zu holen.

 

Aber nochmal zur Sache, das Auto ist Eigentum deiner Schwiegermutter, zwar hat die Werkstatt es nicht geklaut, aber unterschlagen, dass heißt es fand zwar kein Bruch des Eigentums statt, da deine Schwiegermutter es der Werkstatt gab, als die Werkstatt es aber nicht mehr zurückgeben wollte, unterschlug sie das Fahrzeug.

Dabei ist es irrelevant, ob deine Schwiegermutter Verbindlichkeiten gegenüber der Werkstatt hatte.

 

Diese Verbindlichekeiten hätte die Werkstatt über ein gerichtliches Mahnverfahren eintreiben müssen.

 

Der einfachste Weg wäre gewesen: Anzeige stellen wegen der Unterschlagung eines KFZ.

Im vorliegenden Fall bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob die Anzeige noch was bringt, allerdings wäre es die einzige Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, was mit dem Auto ist.

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zahlt sie noch steuern und versicherung?!?

tja, gute frage ... ich habe nur den fahrzeugschein mir heute mal ausgeliehen ... da ist keine stilllegung vermerkt ... wie der fahrzeugbrief aussieht weiß ich noch nicht ... wir sind vorhin nur zufällig auf das thema gekommen und ich sagte, das ich dem mal nachgehe ...

Der einfachste Weg wäre gewesen: Anzeige stellen wegen der Unterschlagung eines KFZ.

Im vorliegenden Fall bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob die Anzeige noch was bringt, allerdings wäre es die einzige Möglichkeit in Erfahrung zu bringen, was mit dem Auto ist.

ist es da günstig, wenn ich mal anrufe und mich als kaufinteressent ausgebe?

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als kaufinteressent???

 

woher willst du denn wissen (als aussenstehnder) das die das auto überhaupt haben oder gehabt haben?

ich denk damit geht das ding nach hinten los.

 

ICH würd nan anwalt befragen. der "marburger" im forum von e30.de ist (angehender) jurist. seine addi lässt sich sicher über die forensuche herausbekommen.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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HI HI!

 

Habe meine rate für meine Golf Nicht gezahlt da der verkäufer (werkstatt) die schwerwiegenden mängel trotz Garantie nicht behoben hat! (Unterboden total gammeling was nie aufgefallen ist da neuer ubs, Motor klapperte nach 500km usw.)

Die haben mir die karre vom hof GEKLAUT inkl. 2 autoradios subwoofer und PRIVATEN dokumenten!

 

Anruf bei der polizei ja ich konnte keine anzeige machen sie wären voll im recht!!! KLASSE!

 

 

In eurem fall kann sich die Werkstatt auf das PFANDRECHT berufen! Wenn sie das auto hingestellt hat und gesagt hat BESEITIGT DEN FEHLER und hat KEINE Preisgrenze schriftlich festgelegt dann habt ihr pech!! Dann macht die Werkstatt halt mal alles was so ist! NORMAL die wollen auch leben!

Und JEDE werkstatt hat in ihren vereinbarungen stehen REPARATUREN NUR GEGEN BARZAHLUNG und das sie das auto erst herraus geben wenn sie den PKW erst herraus geben wenn die offene rechnung beglichen ist! Somit sehr sehr wenig chancen der KFZ Brief ist somit nix wert da sie Reparatur schulden hat!

 

Und das ganze in kurz: WERKSTATT Hat recht und kann sich somit auf ihr PFANDRECHT berufen und sogar das auto nach einem gewissen zeitraum veräusern! Die diff. zwischen den kosten und dem betrag der veräuserung MÜSSTE sie normal noch an die werkstatt zahlen!!! Wenn der wagen TEURER Verkauft wurde z.b. 3500€ stehen ihr theoretisch die 500€ zu! Aber die werkstatt kann ja noch gebüren für den Stellplatz veranschlagen!

 

Also da beist sich der Hund selber in den schwanz!!! Habe alles durch und alles versucht keine chance ich bekomm nicht mal meine privaten sachen wieder!!! SCHWEINERREI!!! Das sind die Deutschen gesetze!

 

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!!! Ich kann leider keine genauen einzelheiten wiedergeben ist halt bissl kompli. das ganze!!! Aber vll. ergänzt hier noch jemand was!

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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einfach mal vorbeifahren und ganz direkt fragen ?

 

Schließlich ist das ja nicht das Eigentum der Werkstatt, egal wie lange der da schon steht. Wenn es ihn nicht mehr gibt, wird der Händler sehr wahrscheinlich sagen - das, dass Auto vom Hof geklaut worden ist.

Hallo e30User,

du hast im Forum E30-Talk eine Verwarnung erhalten

 

Grund:

--------------

Dauerhafte Sperre

--------------

 

Bastelbert

 

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Hey Papi, als Werkstatt kann man nicht ganz so einfach das Fahrzeug/Eigentum vom Kunden behalten oder verkaufen(ohne den Brief?) / vernichten schonmal gar nicht.

 

Hab ja den Beruf gelernt und im Ausbildungsbetrieb standen auch so ein paar Streitfälle seit Jahren in der Tiefgarge.

 

Ich glaube das man als Werkstatt standgebühren erheben kann.

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Bastelbert

 

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Ja vom VERKAUF ist ja erst mal nicht die rede! ERSTMAL die werkstatt kann das auto nach einem gewissen zeitraum verkaufen geht aber auch übers gericht *denk*

 

Aber dennoch steht noch das PFANDRECHT im raum! das heist der wagen bleibt bei der werkstatt bis die rep. bezahlt ist!!! Seidenn die entstandenen kosten wurden NICHT genehmigt vom besitzer. alles so dinge die eine rolle spielen! Deswegen ambesten einen anwalt hinzu ziehen!

Grüßla Patrick

Wer Schreibfehler findet sollte versuchen Lehrer zu werden und es Beruflich machen!

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Jo, umgehend einen Anwalt einschalten, wenn sie noch Interesse an dem Wagen hat!

Die Werkstatt darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung Reparaturen durch führen. Ganz dumm wäre natürlich, wenn sie gesagt hat "..mach ma fertig das er wieder gut is" oder so etwas in der Richtung...das wäre dann wie nen Freifahrtsschein.

Was natürlich nicht so klasse ist, ist die Zeit, die sie verstreichen lassen hat! :-(

Ist die Kiste überhaupt abgemeldet oder löhnt sie dafür noch? :-o

Suche Fahrertür in Mauritius Blau Metallic für `93 er 316i Touring

 

Jetzt endlich online: www.newbies-e30.de! Seite ist noch im Aufbau, also nicht nörgeln ;-)

 

MfG

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guter tip: geht zum rechtsanwalt, allein das pfandrecht ist so komplex, das hier dazu eigentlich keine aussagen gemacht werden sollten.

 

falls vom pfandrecht gebrauch gemacht worden ist, ist auch den pflichten des pfänders nachgekommen worden? (fälligkeit, androhung des verkaufs,... etc.)

 

die ganze sache ist so dermaßen verquer gelaufen, (gab es einen auftrag zu der 3000,-€ reparatur?)

das dies von einem anwalt geklärt werden sollte. nicht das ihr euch nochmal in die nesseln setzt.

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