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Nebelschlussleuchte


cohen
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Hi,

hab mir schwarze MHW-RüLi's geholt. Wie sieht das mit der Nebelschlussleuchte aus? Muss ich die jetzt rausmachen, oder kann die weiß leuchten? Oder einfach rot anmalen? 8-/

Wie wills denn der TÜV haben?

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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normalerweise musst du eine zusätzliche NSL anbringen.

so stehts in der O-BEE-EEHH

 

Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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ja da steht, dass ich eine zusätzliche anbringen muss, wenn das fahrzeug nach 1.1.1991 zugelassen wurde. isses aber nicht, und nu? das verwirrt mich

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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genaoooooouuuuuuu

 

fahrzeuge die vor dem ??.??.1991 zugelassen worden sind müssen keine NSL haben. alle andern müssen.

 

genau so siehst mit den dritten bremsleuchten aus. ab nem bestimmen baujahr müssen die sein.

 

aber ich schweife ab.......

 

Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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also das dritte bremsleuchten abeinem gewissen baujahr pflicht sind waere mir neu.warum gibt es dann noch neuwagen ohne dritte leuchte?

 

mit der nebelschluss mit datum 91 ist korrekt,modelle davor brauchen sie nicht,es sei denn es war eine vorhanden!!

sprich mal mit deinem tüv.

ich kenne jetzt ehrlich gesgt keinen e30 der keine nsl hat.wenn es doch welche gibt dürfte es keinproblem sein.

ich ahbe das damals als ich noch die schwarzen rülis drin hatte anders geloest(habe mittlerweile die roten,passen besser zum blauenauto)habe mit von http://www.autostyle.nl eine rot led birne gekauft die viele kleine leds drin hat.kann man als ersatz fuer die nsl birne nehmen und leuchtet richtig knalle rot.einziger nachteil hat keine zulassung.wenn man allerdings das gutachten kopiert und den satz mit der zusaetzlichen nsl wegretuschiert gibts in der verkehrskontrolle keine probs.ist natürlich alles andere als legal!!!!!

 

fue die modelle vor 91 weis ich abr nicht ie es aussieht.werde morgen mal den tüv fragen.

aber normalerweise gilt der grundsatz was am auto dran ist muss funktionieen.wenn du also nsw hast und die nicht leuchten it das ein tüv mangel,obwohl es modelle gibt die garkeine drinhaben.

 

 

gruss sascha

ex flammis orior

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Original geschrieben von sanituning

warum gibt es dann noch neuwagen ohne dritte leuchte?

 

 

nenn mir mal ein paar

 

Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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muss ich am we mal schauen,meine die tage noch nen neuen fiesta gesehen zu haben.

 

ich werde mich mal umtun.

 

sage du mir mal welche vorschrift das besagt und wo die steht,werde morgen mal unseren tüv fragen,der muss es wissen.

 

gruss sascha

PS:es gab früher sogar eine zeit wo eine drite bremsleuchte verboten war!das sind deutsche gesetze:-D

ex flammis orior

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boah so der paragraphenfreak bin ich auch nich.

mein damaliger chef hat sich nen benz cabrio gekauft und wollt die dritte leuchte (in der heckklappe) nich haben. da sagte der verkäufer das ginge nich weil die müssten ab dem und dem datum alle neu zugelassenen wagen haben.

 

er hatte mir damals auch den paragraphen genannt und

ich hab das dann irgendwo nachgelesen.

 

Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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glaube das mit der dritten bremsleuchte auch mal gehört zu haben, ebenso mit den seitenblinkern

Grüße,

Stefan

Jetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht.
 

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die 3. Bremsleuchte ist bei Neufahrzeugen ab 01.10.98 Pflicht.

 

Gruß

Gruß

Stephan

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten :-)

Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG

 

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zurück zu den MHW RüLis...

 

wie habt ihr das Problem mit der NSL gelöst? Oder soll ich für den TÜV Termin einfach wieder die originalen reinmachen..

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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also habe heute mit unserem tüv gesprochen.dritte bremsleuchte ist pflicht bei fahrzeugen die eine eg typ genehmigung haben.bedetet e-nummer im schein eingetragen bzw e sowieso kennzeichunung auf der kfz typenschild.

 

man lernt halt nie aus:-D

 

die nebelschlusleuchte bei fahrzeugen vor 91 ist nicht zwingend notwendig,es sei denn sie ist bestandteil der gesamt fahrzeug abe bzw. steht im schein drin.

 

da es kein e30 im schein drin stehen hat und der tüv anderes zu tun hat als beim kba anzufragen ob die nsl bestandteil der gesamt abe des fahrzeuges ist es kein problem wen keine nsl vor 91 da it.

tüv sagte auch das normalerweise bei autos vor 91 die nebelschlussleuchte nicht in der gesamtfahrzeug abe drin war weil es nicht sein musste.ausnahemn gibt es immer,sind aber nicht bekannt.

 

 

auf deutsch,wer ein auto vor baujahr 91 hat muss nicht zwingend eine nsl leuchte haben.wenn eine ehemals vorhandene also wegfaellt ist das kein problem.

 

 

hoffe ich konnte damit etwas weiterhelfen.

 

gruss sascha

ex flammis orior

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klingt gut, vielen dank.

dann kommen die zwei birnchen halt raus. ich hab in meinem leben eh noch nie soviel nebel gesehen, dass man ne NSL bräuchte. die wird eher missbraucht, als sinnvoll eingesetzt.

http://www.spritmonitor.de/image_115588_5.png - e30 320i Bj. 12/87 (by Spritmonitor.de)

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Das ist auch meine Erfahrung. War beim TÜV wegen Eintragungen und HU/AU mit frisch montierten schwarzen MHW Rückleuchten. Auto is BJ. 88, aha, OK. Dann hat er noch g'schaut das diese kleinen Reflektoren angebracht sind und gut wars. Ärgert mich halt etwas da ich vorher ja ne Nebelschluss hatte. Aber andererseits kann ich mich nicht erinnern das ich sie vorher je wirklich gebraucht hätte. 8-/

Wissen ist Macht, nichts wissen macht nichts...

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