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Gewindefahrwerk höhe verstellen nach Eintragung


TimE30
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Hallo an die Fahrwerkspezialisten wie ist es, wenn ich ein Gewindefahrwerk nachträglich in der Höhe verstelle. Es ist eingetragen, dass das Fahrwerk auf eine Restgewindelänge von 25mm eingestellt ist . Ist es jetzt zulässig die Restgewindelänge wieder zu erhöhen? Also von 25mm auf evtl. 35mm ohne es neu eintragen zu lassen?

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Nein, ist nicht zulässig!

Die eingetragene Tiefe muss beibehalten werden.... oder neu abgenommen!

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Oder mans tuts trotzdem, weil kein Mensch es notiert, wie exakt das Teil eingestellt war...so einfach is das *gg* Haben den Golf von meinem Kollegen schon mit 3 oder 4 verschiedenen Einstellung zum TÜV geschafft und 3 mal darfst raten, was passiert is....nix :heuldoch:

Soll ja so TÜV- Pfeiffen geben, die wollen, das da nen schweißpunkt drauf kommt *lach*

Dazu aber kein Kommentar, was man dann mit nem Gewinde soll :motz:

Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil :e30:

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In der Schweiz ist das gängige Praxis...

 

 

ich würd denen nen Vogel zeigen, an meinem schönen Gewinde rum zu Braten:wall::popo::klatsch: .....wenn ich eins hätt ^^

Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil :e30:

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Also normalerweise sollte der TÜV-Mensch den Abstand zwischen Radmitte-Radlauf als Maß in die Papiere eintragen und dann darf man das Fahrwerk ohne erneute Prüfung natürlich nicht mehr verstellen. Wenn keine Maße angegeben sind, kanns ja niemand nachvollziehen.

Wer später bremst ist länger schnell:daumen:

 

 

 

:-UU

 

 

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- Codierstecker Typ 4.2 für BCII

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Also es steht im Fahrzeugschein nur Kfz um ca. 65mm tiefer gelegt und die Restgewindelänge. Als ich das eingetragen hab war das so das ich gesagt hab das ich das noch 10mm tiefer schraube und auf die Tieferlegung hat er das eingetragen.

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Also ich würde es höher drehen und gut.Das fällt doch eh nicht auf ob da was dran verändert wurde.Ich glaub mal nicht das sich die Rennleitung darunter legt und mit ner Schieblehre nachmisst ob das auch stimmt mit der Restgewindelänge.

Toleranzen nenne ich sowas.:meinung:

Ausserdem geht es bei der Eintragung ja hauptsächlich um die Bodenfreiheit,Radhausfreiheit....etc und wenn ich das höher drehe veränder ich das ja alles nur im positiven Sinne. :-)

Also wo liegt das Problem?

Ich darf ja auch den Kofferraum vollpacken und ständig damit fahren ohne das eintragen zu müssen.:smbmw:

 

mfG

Jens

6 Richtige ... zwar nicht im Lotto aber unter der Haube.:smbmw:

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