TimE30 Geschrieben: 27. Februar 2008 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 Hallo an die Fahrwerkspezialisten wie ist es, wenn ich ein Gewindefahrwerk nachträglich in der Höhe verstelle. Es ist eingetragen, dass das Fahrwerk auf eine Restgewindelänge von 25mm eingestellt ist . Ist es jetzt zulässig die Restgewindelänge wieder zu erhöhen? Also von 25mm auf evtl. 35mm ohne es neu eintragen zu lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 27. Februar 2008 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 Nein, ist nicht zulässig!Die eingetragene Tiefe muss beibehalten werden.... oder neu abgenommen! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30 M50B28TÜ Geschrieben: 27. Februar 2008 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 Oder mans tuts trotzdem, weil kein Mensch es notiert, wie exakt das Teil eingestellt war...so einfach is das *gg* Haben den Golf von meinem Kollegen schon mit 3 oder 4 verschiedenen Einstellung zum TÜV geschafft und 3 mal darfst raten, was passiert is....nix Soll ja so TÜV- Pfeiffen geben, die wollen, das da nen schweißpunkt drauf kommt *lach*Dazu aber kein Kommentar, was man dann mit nem Gewinde soll Zitieren Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 27. Februar 2008 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 In der Schweiz ist das gängige Praxis... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30 M50B28TÜ Geschrieben: 27. Februar 2008 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 In der Schweiz ist das gängige Praxis... ich würd denen nen Vogel zeigen, an meinem schönen Gewinde rum zu Braten:wall: .....wenn ich eins hätt ^^ Zitieren Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 27. Februar 2008 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 Man braucht nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, was der MFK'ler Dir dann zeigen würde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30 M50B28TÜ Geschrieben: 27. Februar 2008 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 Beim TÜV geht mit Geld heutzutage alles...da kann der mir zeiger was er will Zitieren Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jenad Geschrieben: 27. Februar 2008 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 27. Februar 2008 Soso... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Otti318ic Geschrieben: 28. Februar 2008 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2008 Also normalerweise sollte der TÜV-Mensch den Abstand zwischen Radmitte-Radlauf als Maß in die Papiere eintragen und dann darf man das Fahrwerk ohne erneute Prüfung natürlich nicht mehr verstellen. Wenn keine Maße angegeben sind, kanns ja niemand nachvollziehen. Zitieren Wer später bremst ist länger schnell:daumen: Suche:- Codierstecker Typ 4.2 für BCII Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
TimE30 Geschrieben: 28. Februar 2008 Autor #10 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2008 Also es steht im Fahrzeugschein nur Kfz um ca. 65mm tiefer gelegt und die Restgewindelänge. Als ich das eingetragen hab war das so das ich gesagt hab das ich das noch 10mm tiefer schraube und auf die Tieferlegung hat er das eingetragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Power-E30 Geschrieben: 28. Februar 2008 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2008 Also ich würde es höher drehen und gut.Das fällt doch eh nicht auf ob da was dran verändert wurde.Ich glaub mal nicht das sich die Rennleitung darunter legt und mit ner Schieblehre nachmisst ob das auch stimmt mit der Restgewindelänge.Toleranzen nenne ich sowas.Ausserdem geht es bei der Eintragung ja hauptsächlich um die Bodenfreiheit,Radhausfreiheit....etc und wenn ich das höher drehe veränder ich das ja alles nur im positiven Sinne. Also wo liegt das Problem?Ich darf ja auch den Kofferraum vollpacken und ständig damit fahren ohne das eintragen zu müssen. mfGJens Zitieren 6 Richtige ... zwar nicht im Lotto aber unter der Haube. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30 M50B28TÜ Geschrieben: 28. Februar 2008 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 28. Februar 2008 Genau so schauts nämlich aus Zitieren Die Straßenverkehrsordnung behindert meinen Fahrstil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.