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Haftungsausschluß als gewerblicher Verkäufer?


touringDani
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Soweit ich informiert bin, kann in dem Fall (Link) der Verkäufer die Gewährleistung doch nur ausschließen, wenn der Käufer keine Privatperson (Händler, Selbständiger etc.) im rechtlichen Sinne ist, oder lieg ich da falsch?

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=280196764718&ssPageName=STRK:MEWA:VRI

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Kann er nicht, hat er doch auch gar nicht, oder, und er hat ja unten sogar das halbe Fernabsatzgesetz unten stehen. Damit hast Du 14 Tage Zeit das Auto wieder zurückzubringen.

 

Gegen das Ausschließen jedweder Gewährleistung spricht schon der Startpreis.

 

Man kann den Rost am Fensterrahmen vorne ja schon auf dem Foto erkennen.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

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Hat er, steht doch so im Auktionstext. "Der Verkauf erfolgt ohne Garnatie als Bastlerfahrzeug." Der Link war auch nur als Beispiel, weil mir das schon des öfteren bei gewerblichen aufgefallen ist.

Ich meinte auch nicht das Rücktrittsrecht, sondern die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung. Die erstreckt sich auf min. sechs Monate, soweit ich weiß.

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wie ich oben schon sagte, für ein Bastlerfahrzeug ist der Startpreis schon zu hoch, für das Geld kann man E30 kaufen mit 1 1/2 Jahren TÜV.

 

Aber sonst weiß ich nicht, warum da immer so drauf rumgeritten wird. Haften muss er hja nur für Sachen, die beim Kauf nachweislich schon nicht in Ordnung waren. Ist ja nicht so, das wenn der Mootr in einem Monat den Geist aufgibt, das er dann einen neuen reinhängen muss

Gruß

Oliver



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