Kurty_24 Geschrieben: 21. Oktober 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Seit nen paar Wochen ist es ja nen erheblicher Mangel wenn die Scheinwerferhöhenverstelluhg nicht mehr geht.Somit kommt man also regulär nicht mehr durchn Tüv .Bei unseren meisten Kisten geht diese ja auch nicht mehr. Was mich jetzt interessiert und worüber ich nix finden kiann - Ab was für einem Datum der Erstzulassung muss diese verbaut sein. Der Tüvprüfer meinte zu mir ab `91. Aber wann genau???Bei meinem 89 Touring mache ich zum Tüv also ne Blende vor und Fertig.Aber jetzt muss der 91`er Touring hin......was tun nun??? Wann genau ist Stichtag??? Zitieren Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Xaan Geschrieben: 21. Oktober 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 ab 01.01.1990. muss LWR vorhanden sein und funktionieren Zitieren [/center] Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 21. Oktober 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Erstzulassung vor dem 1.1.1990Wenn se bei EZ davor nicht funktioniert rausreissen (aber komplett, weil was verbaut ist muss funktionieren).Wenn EZ danach, rausreissen, hoffen das nix auffällt oder auf elektrisch umbauen! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
*Sascha* Geschrieben: 21. Oktober 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Meine Meinung, auch dort eine Blende vor und netten Tüvprüfer haben Mein 89íger hatte auch eine und ich habe einfach im Innenraum die Verkleidung gegen die ohne LWR eingesetzt und er sagte NIX obwohl er im Motorraum schaute. Zitieren Du musst ein bösartiger Verschwörer sein, wenn du hier das Gegenteil schön redest Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kurty_24 Geschrieben: 21. Oktober 2007 Autor #5 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Komisch und Mist.Weil die Höhenverstellung unter Sonderausstattung gelistet wurde (auf meinem Ausdruck bei BMW)Wenn es also Sonderaus. war warum dann Pflicht....ach sch.... ist das doch alles....das Teil geht einfach nicht.... Zitieren Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 21. Oktober 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Hin und wieder sollte man die Suche benutzen "lach"Schau mal hier(extra für Dich gesucht)http://e30-talk.com/allgemeines/t-lwr-kaputt-kein-tuev-32923.html Zitieren Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Kurty_24 Geschrieben: 21. Oktober 2007 Autor #7 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Hin und wieder sollte man die Suche benutzen "lach"Schau mal hier(extra für Dich gesucht)http://e30-talk.com/allgemeines/t-lwr-kaputt-kein-tuev-32923.html Der Link geht nicht.....Ach man ich bin depremiert! Wegen so ner Sch..... Habe alles so schön neu gemacht.....und habe echt null Bock was an dem Krempel zu machen! Wenn die Scheinwerfer vernünftig eingestellt sind brauch die alte Verstellung doch eh kein Mensch. Zitieren Ich wollte mich an dieser Stelle gerade geistig mit Ihnen duellieren. Aber wie ich sehe sind Sie unbewaffnet! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30-Fan Geschrieben: 21. Oktober 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 ok, dann noch mal anders: Alle Fahrzeuge die nach dem 1.1.90 zugelassen wurden haben oder sollten eine funktionierende LWR haben. Frei nach der Devise, was dran ist muß funktionieren, ansonten erheblicher Mängel,kein TÜV. Allerdings hat der Prüfer das Dingens bei mir völlig ignoriert(es finzt ebenfalls nicht). Wenn Du aber an einen gerätst der es genau nimmt, iss Essig mit der Plakette. PS: Schau mal im Wiki nach, da gibt es eine Anleitung zum Umbau der LWR mit Fiestateilen. Vielleicht ist Dir damit geholfen Zitieren Gruß Gudrun Künstliche Intelligenz ist leichter zu ertragen als natürliche Dummheit Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
B3st Geschrieben: 21. Oktober 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 21. Oktober 2007 Da hab ich ja mit EZ 12/1989 noch mal echt Glück gehabt. Andererseits funktioniert meine LWR auch noch... Es ist wie bei so vielen Sachen vom Prüfer abhängig. Mein alter is kam nach dem schweren Unfall nicht durch, weil der Prüfer meinte, die ganze Hinterachse sei locker und die Hinterachsbefestigung auf einer Seite deformiert. Das war allerdings gar nicht der Fall, da die Karosserie inkl. Der Hinterachsbefestigung gerichtet worden ist, das Fahrzeug vermessen wurde, mit Originalteilen komplett wieder aufgebaut worden ist und nicht zuletzt die Hinterachse bombenfest. Ende vom Lied: Habe den Wagen dann mit meinem Werkstattmeister nochmal zum TÜV geschickt und siehe da: Ohne erkennbare Mängel mit dem Vermerk "Fahrzeug wurde nach Unfall vermessen". Es ist ein Glücksspiel mit dem TÜV! Zitieren Tun Sie es! 318is (Sommer): http://images.spritmonitor.de/339309_5.png 318is (Winter): http://images.spritmonitor.de/416892_5.png Suche:- Tür Fahrerseite für Zweitürer in diamantschwarz / shadowline- Beide Kotflügel vorn in atlantisblau- Heckklappe in atlantisblau- Frontblech in atlantisblau Biete:- Heckablage in indigo (0276)- Schlingenteppich indigo (0276)- Neue Sidemarkers in schwarz (2 Sätze) - diverse E30-Teile, einfach nachfragen (nichts vom VFL und kein M-Technic II) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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