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Ab 01.11.2007 wieder 0,8-Promille-Grenze in der Schweiz


e30marius
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Ab 01.11.2007 wieder 0,8-Promille-Grenze in der Schweiz! Die Hammernachricht des Tages:

 

Die 0,5-Promille-Grenze wird wieder aufgehoben. Ab dem 01. November 2007 beträgt für Autofahrer der zulässige Alkoholgrenzwert wieder 0,8-Promille. Wie eine gesamtschweizerische Studie der ETH Zürich ergeben hat, hat die Unfallhäufigkeit seit Einführung der 0,5-Promille-Grenze stark zugenommen. Auffällig sei, dass speziell zur späten Stunde und an Wochenenden die mittel- bis schweren Unfälle eine noch nie dagewesene Zahl erreichten. Untersuchungen der Polizei haben ergeben, dass die Ursache darin liege, dass seit dem 1. Januar 2005 die Männer nicht mehr alkoholisiert heimfahren, sondern sich von den Frauen abholen lassen

 

:D :D :D

Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i :daumen:

 

:e30: einfach toll...

 

325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er :saufen:

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wo hast denn den ausgegraben?

wir haben doch gar nicht 1ten april :D

Gruß Wolfgang

"Der Andersdenkende ist kein Idiot, er hat sich eben eine andere Wirklichkeit konstruiert" -- Paul Watzlawick --

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... diese Fake-Nachricht ist mit diversen Daten schon seit zwei Jahren in den verschiedensten Foren unterwegs ...

 

Zumal hier was Anderes, Belastbareres steht ...

Opas Gangnam Style ... :klug:
... seit 4240
Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung' von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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