Zum Inhalt springen

Beschleunigen beim überholtwerden am Ortsausgang


M3ikl
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

da das Thema (ansatzweise) im E30 Forum zur Sprache kam hab ich mal eine Frage.

Laut StVO §5 Abs. 6 darf man nicht beschleunigen, wenn man überholt wird.

Nun gibt es ja folgenden Fall:

Man nähert sich mit 50-60 km/h dem Ortsausgangsschild um dann in den meisten Fällen auf 100 km/h zu beschleunigen. Wenn jetzt jemand kurz vor dem Ortsschild zum Überholmanöver ansetzt, ich aber auch beschleunigen will da ich gleich das Ortsschild passiere, muss ich dann die Geschwindigkeit halten oder darf ich beschleuningen?

Vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, dass dem Hintermann klar sein muss dass der vor ihm Fahrende wohl auch gleich beschleunigen wird.

Wenn der Überholte irgend ´ne Gurke fährt und net ausm Quark kommt isses verständlich dass man vorbei will und auch locker kann, doch wenn der (noch nicht) Überholte eh ein zügiges Tempo vorlegt brauchts doch die Überholaktion nicht, vor allem weils dann gar nicht geht oder ewig dauert.

Die Frage bezieht sich auf zwei durchschnittliche normale Autos am Ortsausgang, wo der Hintermann meint früher als der Vordermann gas geben zu müssen. Also ganz allgemein.

 

Danke für Infos :)

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Meine (Laien-)Meinung: Der Hintermann sollte nicht überholen, denn es muß ihm klar sein, daß der Überholte alsbald seine Gewindigkeit (nach oben) ändern wird. Der Überholte darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, denn dadurch gefährdert er den Überholenden. Hier greift §1 der STVO. Da zeitlich der Überholende zuerst aktiv wurde, muß der Überholte die Aktion des Überholenden abwarten, bevor er selbst aktiv (beschleunigen) darf.

Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung - Die Zukunft gehört dem Pferd! (Kaiser Wilhelm II)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine (Laien-)Meinung: Der Hintermann sollte nicht überholen, denn es muß ihm klar sein, daß der Überholte alsbald seine Gewindigkeit (nach oben) ändern wird. Der Überholte darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, denn dadurch gefährdert er den Überholenden. Hier greift §1 der STVO. Da zeitlich der Überholende zuerst aktiv wurde, muß der Überholte die Aktion des Überholenden abwarten, bevor er selbst aktiv (beschleunigen) darf.

 

Korrekt! Ersteres ist nur gesunder Menschenverstand

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@M3ikl, das sollte doch für dich kein Problem darstellen. Einmal kurz runtergeschalten und der Überholende kann schneller wieder einscheren, wie wenn er seinen Überholvorgang abgeschlossen und du gleichzeit deine Geschwindigkeit beibehalten hättest. Somit ist doch sogar sein Risiko weniger . ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem Du das im E30 Forum angesprochen hast, einfach kindisch und normalerweise gehört bei so einer Aktion auf der Landstraße einfach beiden eine vor den Latz geknallt. 1 Jahr Trabbi fahren oder mal 2 Monate Radeln täte wahrscheinlich gar nicht schlecht.

 

Ob der Opel jetzt noch im Ort beschleunigt oder nicht, er hats ja bemerkt und hätte ihn einfach ziehen lassen können, so schwierig kanns ja nicht sein seinen Fuss wieder bissl vom Gas zu nehmen und mal 5 Sekunden zu warten mit dem Beschleunigen.

 

Aber wenn man einen M50 im Auto hat, kann man sich natürlich nicht überholen lassen von einem Opel, schon klar.

Wenn man so ein Überauto fährt...

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Oli,

 

ich kapier jetz net ganz: Wenn du beiden eins aufn Deckel geben willst, wem denn dann genau?

Dem Überohler weil er überholt und dem Überholten weil er nicht beschleunigt, dem Überholer weil er überholt und dem Überholten weil er doch beschleunigt oder doch ganz anders?

Da die Situation gestern ja wirklich eingetreten ist erwähne ich mal der Vollständigkeit halber, dass ich mitm 325i und nicht mitm M3 unterwegs war. Also vom Auto wurde der Hintermann nicht provoziert.

Wenn ich mich am Ortsausgang nun überholen lasse, dann hat das für mich meist die Konsequenz dass ich warten muss bis der Überholer wieder einschert um dann selbst zum Überholer zu werden. Sonst ließe es sich nicht erklären warum ich dem Focus davonfahre wenn ich geringfügig überm Tempolimit (Tachowert) fahre. Wenn da was richtig schnelles unterwegs ist hab ich ja auch kein Problem den vorzulassen, aber wenn das Ergebnis is dass ich nur aufgehalten werde und der Überholer durchs überholen auch nicht profitiert versteh ich net warum ich den vorlassen soll.

Ach grad noch ´ne Frage: Zählt §1 für den Überholer der innerorts bereits anfängt eigentlich nicht? Um an mir vorbeizukommen müsste er am Ortsschild schon über 70 draufgehabt haben, was ja auch nicht so die feine Art ist.

Also wenn ich das richtig interpretiere sollte ich mich einfach genauso wie die verhalten die innerorts anfangen zu überholen und so früh beschleunigen dass ich so mit 80 am Ortsschild vorbeiknalle, dann hat der Hintermann ja keine Veranlassung den Blinker zu setzen.

Oder wie soll ich das sonst machen?

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was ist daran so kompliziert?

 

Dem Überholer, weil er in einer Situation überholt, wo er damit rechnen muss, das der zu Überholende beschleunigt.

 

Und den Überholten, wenn er beschleunigt, obwohl er bemerkt hat, das er gerade überholt wird. M. M nach das deutlich schwerere Vergehen.

 

 

 

§1 zählt immer, auch innerorts, zwischen Innerorts und Außerorts und Außerorts.

 

Wie schnell andere im Ort fahren kann Dir völlig egal sein, dafür gibts die Polizei.

 

 

 

........Wenn da was richtig schnelles unterwegs ist hab ich ja auch kein Problem den vorzulassen, aber wenn das Ergebnis is dass ich nur aufgehalten werde und der Überholer durchs überholen auch nicht profitiert versteh ich net warum ich den vorlassen soll.

 

 

Du lässt Dich überholen und überholst deinen Vordermann dann eben wieder, wenn Dir seine Geschwindigkeit nicht genehm ist.

 

Ob etwas richtig schnell ist, ist völlig subjektiv.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du beschleunigst obwohl du wissentlich überholt wirst, is das mehr als grob fahrlässig, da du eine Gefährdung provozierst und in Kauf nimmst. Absolutes "No Go".

Wenn ich so viel Power unter der Haube hätte wie du, würde ich lächelnd drüber stehen, vorausgesetzt ich habe auch so viel Power unter der Mütze!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da muss man immer darüber stehen, egal wie viel Power, oder sich überlegen ob man die psychischen Voraussetzungen für das Fahren eines KFZ mitbringt.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

220px-Stopptstrauss.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

also langsam find ich das schon etwas krass....

Es macht einen Unterschied ob man am Ortsausgang beschleunigt (wo übrigens kein Gegenverkehr in Sicht war, nur der Vollständigkeit halber) oder ob man das außerorts macht WEIL man überholt wird.

So ´nen Kasper hab ich neulich gesehn, der mit seinem T4 den Punto nicht vorlassen wollte. Kaum war der Punto vorne is der T4 in die Eisen, wohl weil er so weit hochgezogen hat dass er Angst hatte Punkte zu kassieren wenn ein Foto geschossen wird. Bei solchen Leuten würde ich mir eher Sorgen um die psychischen Voraussetzungen machen. Oder bei Leuten die einem wissentlich die Lücke zum einscheren zumachen und der Gegenverkehr schon im Anmarsch is.

Also lasst mal die Kirche im Dorf.

Übrigens bin ich so heftig drauf, ich halt sogar an Zebrastreifen und an roten Ampeln mit Grünpfeil.

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das kommt doch immer auf die Situation an.

 

Wenn einer seit 25km auf der Landstraße mit 70 oder max. 80 vor mir fährt und ich absolut keine Gelegenheit habe den zu überholen, außer am Ortsausgang, dann zieh ich (verbotenerweise) auch mal dort vorbei.

Aber das dann garantiert so, dass der nicht mit seinem Beschleunigungsvorgang auf mich warten muss - also entsprechend zügig. ;-)

 

Wenn aber der Vordermann außerorts bereits am oberen Limit des gesetzlichen Rahmens unterwegs ist, machts doch nichts aus, den am Ortsausgang zu überholen, weil man ja danach eh nicht schneller fährt, als er es tun würde.

 

 

Andersrum ist mir persönlich zu 99% total Brille wer mich wann überholt, solange er mich dabei nicht bedrängt/gefährdet/behindert.

Wenn mich jemand am Ortsausgang passieren will, soll er doch. Gesetzlich ist das in keinem Fall richtig, aber ich würd den einfach vorbeilassen.

Wer so überholt hat es entweder sehr eilig oder ist (meist jugendlicher) Spinner (in untermotorisiertem Kleinwagen).

Und mit keinem von beiden möcht ich näheren Kontakt haben, also weg damit.

 

Viel schlimmer ist es wohl dann, wenn einem so einer dann hinten auf der Stoßstange hängt, weil er eben nicht vorbei gelassen wurde.

--------------------------------------------------

"I stand here paralyzed

I've realised

There's nothing

without you!"

--------------------

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...