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Käufer unzufrieden mit gekauftem e30


e30Torsten
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Hallo hab da mal eine Frage,

es geht dabei um meinen alten e30 den ich damals von meinem Vater bekommen habe!!! Die Käufer beschweren sich jetzt ca 3 monate nach verkauf, das sie ärger mit teilen gahabt haben die ich unter anderem verbaut habe, die allerdings nicht tüv eingetragen waren und auch mit sicherheit nicht der größenordnung des Tüvs entsprechen! Nun haben sie wohl ärger weil die Polizei sie angehalten hat oder weil sie den Wagen nicht durch den Tüv bekommen!!! So genau weiß ich das nicht. Jedenfalls wollen se mir jetzt den Sch...... in Rechnung stellen. Dabei habe ich im kaufvertreg geschrieben, das das auto als Bastlerfahrzeug verkauft wird!!!

 

Von daher denke ich, das ich wohl gar nichts machen werde.:hase:

 

Vielen Dank schonma...

 

MFG Torsten

Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xD

Hör auf damit, wir müssen Seriös wirken! PEOPLE ARE AWESOME!!!

 

LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!!

 

 

 

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Also ich kann mich erinnern das in dem fertigen ADAC Kaufvertrag irgednwas stand das ich mein Cabrio "gekauft wie besehen" habe ...

 

Also ich würde mir da mal garkeine Sorgen machen.

 

 

 

Pilly,

 

der allerdings der Meinung ist das nur Sachen ans Auto gehören die auch legal sind ...:klug:

(Und der trotzdem mit weißen Blinkern und bedampften Birnen durch die Gegend fährt *SChäm*)

http://www.imgbox.de/users/pilly/sig2.png

 

[Heute 13:59] jannis320iM20: du weisst echt nichts, du nordische weichbirne :D

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Ich geh davon aus, das war ein Verkauf unter Privatleuten, also keine Sachmangelhaftung.

Somit gilt gekauft wie gesehen.

 

Wenn du als Gewerbetreibender verkauft hast, wäre der Zusatz "Ausschluss jeglicher Gewährleistung ", oder etwas in der Richtung gut gewesen. Ansonsten reicht normalerweise dein Zusatz mit dem Bastlerfahrzeug.

 

Ist also egal wie, der Käufer kann sich deine Telefonnummer an den Hut stecken, was er da für Probleme mit dem TÜV hat, muss er allein lösen.

Wenn er Probleme macht schick ihm doch eine Ausgabe des "Bürgerlichen Gesetzbuches" und diverse Auszüger der Rechtsliteratur, dann kann er sich seine Ansprüche heraussuchen, gibt nämlich keine.

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Pilly,

 

der allerdings der Meinung ist das nur Sachen ans Auto gehören die auch legal sind ...:klug:

(Und der trotzdem mit weißen Blinkern und bedampften Birnen durch die Gegend fährt *SChäm*)

 

 

Dem bin ich mir auch bewusst geworden, Deshalb ist bei meinem neuen auch alles eingetragen:-D

Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xD

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LEIDENSCHAFT HAT KEIN VERFALLSDATUM!!!

 

 

 

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da du privat verkauft hast wirds für den käufer auf jeden fall schwerer --> so weit ich weiss nur zivilerchtilche ansprüche (d.h. gerichtsverfahren mit erheblichen kosten und unklarem ausgang)

 

hast du im einzelnen aufgeführt, warum das auto als bastlerauto verkauft wird??? steht etwas von nicht tüv/be - gerechten teilen drin?

wenn du z.b. geschrieben hast "das fahrzeug wird mit rückleuchten, die im rahmen der stvo nicht erlaubt sind" kann dir der nicht ans bein pinkeln; nur bastlerfahrzeug ist heute wiederrum ungünstig.

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Im Kaufvertrag ist es weiter nicht aufgeführt allerdings wurde es besproch unter zeugen! Ich sag mal so es handelte sich um einen Ein-ARm-wischer wo ein Gutachten beilag, und Spurplatten die ich mitgegeben habe auch mit gutachten! Wie gasagt beide sachen kompl. mit gutachten aber halt nicht eingetragen!!! Das soll wohl jetzt alles nicht zulässig sein weil der Wischer in Mittelstellung verbaut war und die Platten passen wohl nicht zu der Rad-reifen kombination...bla,bla,bla.....:motz:

 

 

MFG Torsten

Vollbärtigen kneife ich näckisch in die Wange und frage: Na bei der Geburt den Rahmen raus gerissen? xD

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Um es auf den Punkt zu bringen, du hast im Kaufvertrag mit dem Passus "Bastlerfahrzeug" (auch wenn eigentlich den erwähnten Zusatz s. o eindeutiger wäre), die Sachmangelhaftung ausgeschlossen, die Anbauteile usw waren bei Fahrzeugübergabe für den Käufer klar ersichtlich, auch deren Nichteintragung in den Fzgschein.

Der Käufer muss sich bei Anbauteilen und dergleichen, welche nicht Original sind kundig machen, ob und in welcher Form eine Berichtigung der Papiere notwendig sind.

 

Ich würde Ruhe bewaren, ich glaube nicht das er es darauf ankommen lässt den Fall rechtlich zu prüfen, da der Fahrzeugwert einfach zu gering ist.

 

Das einzige was er evtl durchsetzen könnte wäre Rückgängigmachen des Kaufvertrages, wenn die "Bastelfahrzeug" Sache nicht ganz wasserdicht sein sollte.

 

Also beim nächsten Mal im Kaufvertrag jegliche Haftung ausschließen, oder nix verbaut lassen, das nicht eingetragen ist.

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Der Zusatz "Bastlerfahrzeug" gilt nur dann, wenn auch der Preis entsprechend ist!

Wenn Du also 3000 für nen normalen e30 bekommen hast, ist der Zusatz wohl nichtig!

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Der Zusatz "Bastlerfahrzeug" gilt nur dann, wenn auch der Preis entsprechend ist!

Wenn Du also 3000 für nen normalen e30 bekommen hast, ist der Zusatz wohl nichtig!

Gruß

 

Also das habe ich bei weitem nicht bekommen!

 

Ich denke mal das die sich viel zu ihrem gunsten dazu reimen! Sie haben mir beim Kauf mal erzählt, dass se schon mal ein auto gekauft hab ( auch ein älteres Fabrikat), und dass sei kurze Zeit Später in der mitte durchgebrochen!!! :klatsch:

 

Gruß

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Verantwortlich für den VErkehrssicheren Zustand ist immer der HALTER eines Fahrzeuges.

 

Wenn man ein Auto mit nicht zugelassenen Rädern kauft und sich darauf beruft "die waren schon dran" haftet man als aktueller Halter des Fahrzeuges.

 

Wenn Dinge wie die Spurplatten "Mitgegeben" und dann auch noch vom neuen Halter selbst verbaut wurden... ist das ganz klar in dessen Verantwortung!

 

 

Ich würde mich dazu gar nicht rühren, für Dich ist ein ordnungsgemäßer Kaufertrag zustande gekommen, auf dei Umbauten wurde hingewiesen.

Gutachten lagen vor.

 

Das klingt nach eindeutig gutgläubigem Verkauf.

Allet für den 3er - allet für'n Club :smbmw:

KLICK zum 3er Club E21E30

KLICK zum Stammtisch Bremen

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Also, dass mit den Spurplatten sehe ich auch so,wenn die nicht mal am Auto verbaut waren und Du die nur mitgegeben hast, kann der gar nichts gegen Dich machen. Und es war sogar ein Gutachten dabei...

Wegen des Einarmwischers wird er es niemals auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, dazu kann ihm kein Anwalt raten, weil er in der Beweispflicht ist, dass Du den Einarmwischer verbaut hast und ihn in Mittelstellung gebracht hast. Da würde ich gern sehen, wie er das machen will. Meines Erachtens kannst Du die Sache sehr entspannt sehen.

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Also, dass mit den Spurplatten sehe ich auch so,wenn die nicht mal am Auto verbaut waren und Du die nur mitgegeben hast, kann der gar nichts gegen Dich machen. Und es war sogar ein Gutachten dabei...

Wegen des Einarmwischers wird er es niemals auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, dazu kann ihm kein Anwalt raten, weil er in der Beweispflicht ist, dass Du den Einarmwischer verbaut hast und ihn in Mittelstellung gebracht hast. Da würde ich gern sehen, wie er das machen will. Meines Erachtens kannst Du die Sache sehr entspannt sehen.

 

Genau so sehe ich das auch!!Und du hast ihn als bastlerfahrzeug verkauft und das reicht!!

So mache ich das auch immer!! Und nach 3 Monaten,was will er da noch machen!!

Gruß Guido

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  • 4 Wochen später...

gekauft wie gesehen und gut ist nicht mehr !!!

 

auch jeder privatverkäufer muss 2! jahre sachmangelhaftung gewähren, es sei denn diese wird im kaufvertrag AUSDRÜCKLICH aisgeschlossen.

falsch ist auch die aussage, für mängel am fahrzeug hafte ausschliesslich der halter, richtig ist, dass sowohl der halter als auch der führer des fahrzeuges für mängel haften, im ernstfall müssen auch beide eine geldbusse bezahlen

für den verkauf von gebrauchter ware kann die sachmängelhaftung auf 1 jahr beschränkt werden, auch dies muss im vertrag ausdrücklich festgehalten sein.

 

in Deinem fall kann der käufer Dir nix wegen der spurplatten, die er ja selbst angebaut hat.

 

beim wischer siehts anders aus, da kommts aber auf die auslegung durch die gerichte an.

 

wünsch Dir aber viel erfolg

 

ollo

bei guten fliegen kleben die autos an der seite

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:smbmw:Hallo:smbmw:



ich sag es mal so,wenn du das Fahrzeug verkauft hast, ist es nicht mehr dein Besitz und in der zeit wo der Käufer in hat ,kann er so viel dranschrauben wie er möchte und wenn er dann angehalten wird,und er sagt das das der vorbesitzer war und der vorbesitzer auch noch Haftbar gemacht werden kann,na wo leben wir den dann??!!:klug:

So weit kommt es noch;-)

Nee,mach dir mal keine Sorgen darüber.Ist doch nur Heiße Luft:sonne:

Weider viel Spass beim Basteln ;-)

 

Gruss Mr Boom:daumen:

 

Mein Schatz für den Winter:sabber: der is

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@Mr. Boom

Leder im Winter.... schick.... nur ohne Sitzheizung kann das echt kalt werden ;)

 

Und: tust Du mir einen gefallen?

Hol' die angespaxte Lippe da vorne wieder runter. Die ist für'n VFL.

Jeder e30-Kenner der das sieht lacht Dich dafür aus, weil es einfach SCHEISSE aussieht.

Ich will tief, hab aber keine Kohle für's Fahrwerk. Also Spax ich mir was dran!

 

Bei mir im Ort fuhr sogar einer mit zwei so VVFL-Serienteilen rum (am NFL). Sah wunderbar tief aus vorne..... aber zum lachen war es trotzdem. Hat Glück gehabt, dass ich niemals das vergnügen hatte mit dem zu reden!

 

Gruß

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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@Mr. Boom

 

 

Und: tust Du mir einen gefallen?

Hol' die angespaxte Lippe da vorne wieder runter. Die ist für'n VFL.

Jeder e30-Kenner der das sieht lacht Dich dafür aus, weil es einfach SCHEISSE aussieht.

 

Gruß

 

...dann könntest du ja auch mal probieren, ihn diese Sidemarkers abmontieren zu lassen, die gehören nämlich an Golf IVs...:rot:

Tun Sie es!

 

318is (Sommer): http://images.spritmonitor.de/339309_5.png

318is (Winter): http://images.spritmonitor.de/416892_5.png

 

Suche:

- Tür Fahrerseite für Zweitürer in diamantschwarz / shadowline

- Beide Kotflügel vorn in atlantisblau

- Heckklappe in atlantisblau

- Frontblech in atlantisblau

 

Biete:

- Heckablage in indigo (0276)

- Schlingenteppich indigo (0276)

- Neue Sidemarkers in schwarz (2 Sätze)

 

- diverse E30-Teile, einfach nachfragen (nichts vom VFL und kein M-Technic II)

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Nach meinen Erfahrungen könnes sie dir nichts mehr weil du als privat Person ja keine Garantie und Sachmangel haftung geben kannst es sei denn du hast es so im Kaufvertrag vermerkt das du dieverse Haftungen übernimmst. du mußt bloß ein 14 Tägigesrückgaberecht gewähren. Wichtig ist das du nicht an Unfällen oder mit der Laufleistung was gedreht hast.

Das ganze leben ist ein scheiß Spiel, aber die Grafik ist sau Geil

 

Alle Rechtschreibfehler die ihr finde sind zu verschenken

 

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@ jd-touring:

das ist nicht ganz richtig, um nicht zu sagen, völlig falsch !

grundsätzlich hat jeder verkäufer (egal ob gewerblich oder privat ) eine sachmängelhaftung von 2!! jahren zu gewähren.

bei gebrauchter ware KANN man die sachmängelhaftung auf 1! jahr beschränken, dies gilt jedoch nur, wenn im angebot und im kaufvertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

privatverkäufer haben darüber hinaus die möglichkeit, eine gewährleistun komplett auszuschliessen, aber auch dies gilt nur, wenn im vertrag und im angebot ausdrücklich darauf hingewiesen wird und auch nur dann, wenn dem verkäufer keine täuschungsabsicht nachgewiesen werden kann.

 

alles wird gut--- ollo

bei guten fliegen kleben die autos an der seite

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jo, wesentlich.... danke ;)

Dürfen wir noch mit kleinen Verbesserungsvorschlägen weitermachen, oder rricht Dir das jetzt?

B3st hat nämlich gar nicht so unrecht. Wenn schon Seitenmarkierungsleuchten, dann doch bitte die originalen und nicht die hässlichen Hella-Eier ;)

 

Gruß

 

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