Zedsdead_e30 Geschrieben: 20. August 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2007 Hallo ich habe am 16.07.07 einen GT Cupline Sport Federnsatz für einen bmw e30 erstanden Gekauft wurde der Artikel bei H&K Motorsport Zubehör GmbH & Co. KG über die Plattform ebay (ebay name Tuning-online24) Der Artikel kam auch rech zügig zu mir, die rückgabe frist beträgt 30tage. Nun habe ich vor ein paar Tagen zum erstmal mich an den Einbau gemacht und habe dafür NUR die hintere Rechte feder genommen um zu schauen ob sich´s schon sichtbar Senkt im gegensatz zu meinen davorigen weitec federn war absolut nicht der fall eher höher , mag sein das sie sich noch nach ein paar monaten senken aber solange fahr ich den jetzigen e30 nicht mehr. Das Problem ist das die Firm einfach die ware nicht zurücknimmt da ich ja schon die hintere rechter feder eingebaut habe alle anderen sind unbenuzt, Nur sind sie nicht verpflichtet dazu? Und ich muss wertersatz leisten? d.h ich bekomme nicht den vollen neupreis zurück? Hier kurz deren Rücknahme recht Rücknahme - Weitere Angaben:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:H&K Motorsport Zubehör GmbH & Co. KGEichborndamm 141 - 16513403 BerlinTel.: 030 - 4099920Fax.: 030 - 40999222Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzung (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
98Olli Geschrieben: 20. August 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2007 Letztendlich geht das BGB immer über den Firmen AGB. BGB sagt, dass Endverbraucher 6 Monate lang die Chance hat, eine gekaufte Ware zurück zu geben, ohne Begründung ( naja, die Ware sollte Schadhaft sein, etc. ist aber i.A. Auslegungssache).Nur gibt es, wie fast überall, auch da Lücken und Ausnahmen, insofern z.B. ein orndungsgemäßer Erhalt der Ware gem. Beschreibung erfolgte. In deinem Fall wird es von der Argumentation 2 Wege geben: 1.) Die Ware wurde ordnungsgemäß ausgeliefert. Sie entspricht der Spezifikation und passt auch für deinen Wagen. Ausserdem ist es normal, dass sich das noch ein wenig setzt. 2.) Die Ware entspricht - aus deiner Sicht - nicht dem angestrebten Ergebnis, weil die Tiefe nicht von vornherein erreicht wurde. Das wird letztendlich eine Auslegungssache werden, wobei der Endverbraucher immer etwas besser da steht, wie der Gewerbetreibende, in den ersten 6 Monaten. Das Problem des Verkäufers ist: Er kann diese Ware nicht mehr als "Neu" verkaufen und hat somit dann Verdiensteinbusse. Zitieren http://www.98olli.de/banner07-03.gifhttp://www.bmw-sportiv.de/templates/rt_showcar/images/sc_title.png29.06.08 Große Tour /// Nordschleifentraining im August Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Zedsdead_e30 Geschrieben: 20. August 2007 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 20. August 2007 Ich mein die federn haben 80€ gekostet ist nicht die welt aber ich hätte gern 50€ wieder dafür das der satz eben etwas gebraucht ist. nur wie verklicker ich das jetz dem händler? der sagt er nimmt sie nicht zurück und ich bekomm auch kein geld zurück Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Schumuckl Geschrieben: 23. August 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2007 Ich weiß ja nicht ob die Federn mit dem Vorschlaghammer gewechselt wurden jedoch wenn ich hinten eine neue feder reinsetzte nehme ich sie danach wieder raus und es sind keine gebrauchsspuren zu sehen und somit kann ich locker Ihre AGB´s erfüllen und sagen die waren noch nie verbaut. Zitieren http://www.e30-portal.de/logo.gif Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30 DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet. Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel* Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
toschu Geschrieben: 23. August 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 23. August 2007 Du solltest unterscheiden zwischen dem - Widerruf => Du machst die Bestellung rückgängig, weil Du das Produkt nicht mehr möchtest oder Dich bei der Bestellung geirrt hast und der - Mängelrüge => Federn bringen nicht das zugesagte Ergebnis und sind damit mangelhaft. In Fall eins nimmst Du - falls der Versand bereits durchgeführt wurde - die Teile nicht einmal aus der Verpackung, sondern schickst umgehend zurück. Ansonsten kann Dir der Verkäufer die Ingebrauchnahme unterstellen. In Fall zwei bemerkst Du den Mangel erst nach Prüfung (logisch), Du musstest die Teile also in Gebrauch nehmen. Versuche es mit der Mängelrüge und lass Dir einen neuen Satz schicken. Diesen tastest Du nicht an (wenn Du wirklich nichts mehr damit zu tun haben willst) und erfüllst die Voraussetzungen für den Widerruf. Das BGB und i.d.R. auch AGB sieht/sehen vor, dass dem Verkäufer ein Nachbesserungsrecht eingeräumt werden muss. Erst nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung kann der Vertrag rückgängig gemacht werden. Mir erscheint die Sache mit dem mehrfachen, erfolglosen Nachbesserungsversuch und damit der Möglichkeit zur Wandelung jedoch aussichtsreicher. Zumal es, wie Du schilderst, auch eher der Wahrheit entspricht. Zitieren ... seit 4.445 Tagen wieder im E30 unterwegs! Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.