Yoggl Geschrieben: 13. Juli 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 Guten Morgen miteinander, ich weiß, dass das Thema schon öfters diskutiert wurde, aber nie ganz abschließend... Ist es mittlerweile möglich nen ix auf Euro II mittels Twintec oder GAT-System umzurüsten? Zitieren Sommer: 325i Cabrio Bj. 4/87Sommer: Z3QP Bj. 3/1998Winter: 320i Touring Bj. 9/04 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 13. Juli 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 Nein....ausser über einzelabnahme.... und da ist dann noch die Frage ob das der aaS macht bzw. die Tusse vonner Zulassungsstelle! Heisst: Kannste nur individuell mit deiner Zulassungsstelle abklären, weil die habend as letzte Wort! Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bobafett Geschrieben: 13. Juli 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 also bei mir ging es problemlos und das ohne einzelabnahme.betrifft ja den motor und nicht die antriebsart Zitieren http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 13. Juli 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 In der ABE steht ne Typschlüsselnummer. Und der IX ist da nicht aufgeführt.Da haben welche nicht vernünftig aufgepasst! Normal geht es nur so wie oben beschrieben! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bobafett Geschrieben: 13. Juli 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 trotzdem brauchst keine einzelabnahme,bau des ding ein,laß die au machen und dann läßt des bei der zulassung vermerken.war beim tüv und die leut von hjs haben des mir das damals gesagt,der ix wird halt nicht aufgeführt,aber da die abgasnormen gesetzlich vorgeschrieben werden und durch den einbau auch problemlos erreicht werden,besteht da kein problem.habs seit 2002 drin und es gab beim tüv auch nie probsbei hjs steht der motor drin undder ix motor hat den gleichen motorkennbuchstaben wie der "normale" m20 und da das klr den motor betrifft und nicht die antriebsart wirst des auch ohne probs hin bekommen.weiß nicht wie alle drauf kommen mit steuerhinterziehung und so nem käse und wenns ein gut informierter prüfer ist wird er dir das auch sagen/bestätigen.hab mich da auch mal beim finanzamz und dem kba erkundigt und keiner sah probleme.man kann aus jeder mücke nen elefanten machen;-) sorry hab die lösch funktion nicht gefunden,werds aber etz noch mal probieren Zitieren http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Franko Geschrieben: 13. Juli 2007 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 trotzdem brauchst keine einzelabnahme,bau des ding ein,laß die au machen und dann läßt des bei der zulassung vermerken.war beim tüv und die leut von hjs haben des mir das damals gesagt,der ix wird halt nicht aufgeführt,aber da die abgasnormen gesetzlich vorgeschrieben werden und durch den einbau auch problemlos erreicht werden,besteht da kein problem.habs seit 2002 drin und es gab beim tüv auch nie probsbei hjs steht der motor drin undder ix motor hat den gleichen motorkennbuchstaben wie der "normale" m20 und da das klr den motor betrifft und nicht die antriebsart wirst des auch ohne probs hin bekommen.weiß nicht wie alle drauf kommen mit steuerhinterziehung und so nem käse und wenns ein gut informierter prüfer ist wird er dir das auch sagen/bestätigen.hab mich da auch mal beim finanzamz und dem kba erkundigt und keiner sah probleme.man kann aus jeder mücke nen elefanten machen;-) sorry hab die lösch funktion nicht gefunden,werds aber etz noch mal probierenKomisch, ich arbeite öfters mit HJS zusammen, und mir sagten sie das gegenteil.... liegt daran das der IX (genau wie Automatikfahrzeuge) mehr Verbrauch und damit schlechtere Werte hat darum ist er ausgeschlossen, du brauchst bei einem KLR für VW´s sogar spezielle für Automatikfahrzeuge! Zitieren "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"* Marie von Ebner-Eschenbach Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bobafett Geschrieben: 13. Juli 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 weil er mehr verbraucht hat er schlechtere abgaswerte???ahatolle begründung dafür,dann dürften autos die mehr verbrauchen ja auch keine euro 2 bekommen??!!hab dann wohl damals in meiner lehre und beim au lehrgang nicht aufgepaßt.tut mir leidals nächstes bekommen autos mit ke keine euro 2 mehr?!nach dem einbau erreicht er ohne probleme die gleichen euro 2 werte wie ein normaler 325er und das sollte dann ja nach deiner theorie nicht möglich seinkomisch..des war die auskunft die ich damals von denen bekam als ich dort anrief.wenn der tüv,des finanzamt und des kba da kein problem sehn,weil sichs um den gleichen motor handelt dann kann mans sich auch unnötig selber schwer machen.des ganze erinnert mich immer an die aussage,man darf kein m-packet an nem ix verbauen,weil für den gabs es ja nicht.hab ka lust zum streiten und es soll auch nicht so aufgefasst werden,aber wenn man einiges berücksichtigt und beachtet ist die umrüstung des ix auf euro 2 problemlos und im grünen bereich,ich hab mich damals ausgiebig erkundigt,weil der ix nicht drin stand und da ich immer die gleiche auskunft bekam habs ich dann auch eingebaut und hab seither auch keine probleme. wie schon erwähnt sind die abgasnormen gesetzlich vorgeschrieben und nicht im ermässen von irgend jemanden auf der zulassung das ist aber wieder so ein thema wies thema öl wo jeder ne andere meinung hat und man kaum auf nen gemeinsamen nenner kommen wird;-) Zitieren http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 13. Juli 2007 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 Herrgott. Der 325iX steht nicht in der ABE! Folglich geht es nur über eine Ausnahmegenhmigung!Und die muss als erstes bei der Zulassungsstelle angefragt werden.Wenn man da einen vernünftigen Beamten erwischt sollte das auch kein Problem sein.Evtl. verlangt der ne Bestätigung vom TÜV oder vom Hersteller. Beides ist wohl evtl. machbar. Muss man aber rausfinden!Aber nach ABE geht es NICHT! Gruß Ps: Weisst Du denn auch die Unterschiede der Werte, zwischen Euro1 und Euro 2? Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bobafett Geschrieben: 13. Juli 2007 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 nach der abe stimme ich dir zu,trotzdem ist eine einzelabnahme nicht nötig und ein abgasgutachten erstellen zu lasen ist auch nicht nötig.hab ja auch geschrieben einbauen und dann zur zulassung und gut ist es,bloß es wird ein tertz draus gemacht und argumente genannt die überhaupt nicht stimmen.jedes beladene auto das durch das zusätzliche gewicht mehr sprit verbraucht hat demnach andere abgaswerte und müßte dann ne andere abgasnorm bekommen.klar weiß ich was der unterschied zwischen euro 1 und euro 2 ist,komische frage.wenn weiß was des klr macht und wies funzt dann wird einem auch einiges klarer.wer des nicht weiß braucht ja blo im netz nachschauen und bekommt die infos.dumm darf man sein aber man muß sich zu helfen wissen;-) wenn hier jemand fragt weger dem euro 2 dann sollte man den einfach sagen ja es geht das der ix die euro 2 schafft aber da er nicht in der abe drin steht es besser is sich bei der zulassung/tüv zuerkundigen als mit wörtern wie einzelabnahme oder abgasgutachten umsich zu werfen oder nicht??wenn sich hier jeder an vorschriften halten würde dann könnte man sich einiges sparen.oder macht hier jeder alles genau nach vorschrift oder vorgaben??? Zitieren http://e30-talk.com/%3Ca%20href=http://bfbc2.statsverse.com/stats/ps3/lordvader480%20target=_blank%3E%3Cu%3E%5Bimg%5Dhttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.pnghttp://bfbc2.statsverse.com/sig/clean1/ps3/lordvader480.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Pred2k3 Geschrieben: 13. Juli 2007 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 Ist das ganze jetzt rechtlich oder nicht? Oben haste geschrieben, dass alles im "grünen Bereich" ist, also nehm ich an rechtens, in deinem letzten Beitrag liests sich dann wieder so, dass es nicht rechtens ist :). Wenn du mit dem KLR-System die gesetzlichen Abgaswerte erreichst ist das ja schön und gut, aber was bringt dir das, wenn du den KLR dank fehlender ABE nicht eingetragen bekommst? Ich denke, dass dann wiederum ne Einzelabnahme von Nöten ist, aber ich kenn mich damit nicht aus und versuche nur aus logischen Zusammenhängen heraus zu argumentieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 13. Juli 2007 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 13. Juli 2007 Also, gehst Du hin und sagst jedem, Bau ein.... geh zur Zulassungsstelle und das passt schon??Quatsch. Du brauchst als normalsterblicher immer noch nen Laden, der Dir den Steueränderungsantrag abstempelt. Übrigens steht auch in der ABE, dass man vorher eine erweiterte Abgasuntersuchung machen sollte (oder steht das nur in den Garantiebedingungen?). Also Sorry.... ich habe von Anfang an gesagt er soll das mit der Zulassungsstelle abklären. Du kommst daher und schreibst es wär blödsinn. Es ginge ohne Probleme. Wenn er nen störrischen Beamten erwischt geht es eben nicht ohne Probs! Und die ABE GILT EINDEUTIG nur für normale 325i's! Das haben wir ja schon geklärt. Folglich MUSS nach deutschem Recht eine Anbauabnahme erfolgen. Und die nennt sich Einzelabnahme! *IronieAN*Aber na gut.....Wir wollten uns ja nicht immer ans Recht halten und die Umgehung des Rechts propagieren*IronieOFF* Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.