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Ty Royale
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Und es liegt im Ermessen des Prüfers, ob eine Tachoüberprüfung (nicht Tachoangleichung) vonnöten ist oder nicht. Bei der GTÜ hätte ich eine Tachoüberprüfung benötigt, TÜV und KüS hätten/haben es mir so eingetragen.

An Ärger festhalten ist wie wenn du ein glühendes Stück Kohle festhälst, mit der Absicht, es nach jemandem zu werfen - derjenige, der sich dabei verbrennt, bist du selbst.
(Weisheit von Buddha)

http://www.thebigm75.com

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