Malachit Geschrieben: 27. März 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2007 Hi, hab so über 8 Ecken gehört, daß ab Nov. 2007 keine Acryllacke mehr erhältlich sein werden weil Eu weit verboten.Das ist doch auch das Zeug was in den Spraydosen ist, 2k Lacke ?? Was ist da dran ?Wie bessert man denn dann aus ?Irgendwas von Lacken auf Wasserbasis hab ich gehört,die sich aber als Hobbyschrauber gar nicht mehr verarbeiten lassen würden.Weil zu lange Trockenzeit (---> viel Dreck und Viehzeug),dünner (---> mehr Nasen),etc.pp Sollte ich mir jetzt eine komplette Palette an allen e30-Farben zulegen bevor es zu spät ist ? gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jannis320iM20 Geschrieben: 27. März 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2007 also von den spraydosenlacKen weiss sich nix, wohl aber das in meinem betrieb nur noch wasserlacKe verarbeitet werden, bzw neubestände nur noch als wasserlacK geliefert werden.selten gibts von original her mal noch den normalen. wasslacKe sind wirKlich schwierig zu verarbeiten, so sieht einer von DC z.b. beim sprühen aus wie quietschgelb und wird nachher dann blau metallic... wirKlich Kein spaß. trocKnungszeit ohne wärmeKabine jenseits von gut und böse... ich denKe vorerst sind nur lacKiererein bzw werKstätten davon betroffen, obs wirKlich soweit geht die dosen zu verbeiten? naja möglich ist alöles, den genauen termin weiss ich auch nicht dachte aber dass es ein jahreswechsel ist? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
fortytwo Geschrieben: 27. März 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 27. März 2007 So wie ich das kenne sind erstmal nur Lackierereien davon betroffen. Diese müssen erklären wieviel Lösemittel sie pro Jahr verbrauchen. Dazu wird für jeden Stoff vom Hersteller ausgewiesen, wieviel Lösemittel darin enthalten ist und aus der Menge des Lacks lässt sich dann die Lösemittelmenge berechnen. Je nach Menge ergibt sich dann der Aufwand. Am einfachsten geht es für den Betrieb, wenn er nur Lacke unter einem bestimmten Grenzwert verwendet. Dann muss nicht groß nachgerechnet werden, der Aufwand an den Anlagen hält sich in Grenzen. Nur die Auskunft, dass sie Lacke unter soundsoviel Gramm pro Liter verwenden. Kein Lack wird verboten, sogar die schlimmeren bleiben als Sonderlacke erlaubt. Ohne Mengenbegrenzung.Und wer keine Lackieranlage betreibt, ist sowieso raus. Zitieren Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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