Neutron2XLC Geschrieben: 8. Januar 2007 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 Servus!Da bei mir der TÜV die nächste Woche ansteht, habe ich noch ein paar fragen!! 1. LWR!funktioniert, wie fast überall nicht!Macht das was!?2. Platine vom Combiinstrument ist am A**** und die Lämpchen für die Inspektion und Bremsen leuchten!Soll ich da einfach die Birnchen raus machen!? Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Tom101 Geschrieben: 8. Januar 2007 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 Was die LWR angeht hast Du nach meinem Wissen Glück. Da diese erst ab Bj 1990 vorgeschrieben ist, und Deiner ja Bj.88 ist, also nicht zwingend notwendig.Falls ich falsch liege, sagt es mir. Das Problem, meiner ist BJ. 90 und bei mir geht die LWR auch nicht. Gruß Tom Zitieren „Wenn Du tot bist, dann weißt Du nicht dass Du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn Du blöd bist ......“ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 8. Januar 2007 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 Was die LWR angeht hast Du nach meinem Wissen Glück. Da diese erst ab Bj 1990 vorgeschrieben ist, und Deiner ja Bj.88 ist, also nicht zwingend notwendig.Falsch, was dran ist muß auch funktionieren ... in diesem Fall also LWR ausbauen + ne andere Lenkradabdeckung verbauen. Die Inspectionsanzeige interessiert den TÜV überhaupt nicht denn der Wartungszustand wie Öl, Zahnriemen etc ist ja Dein Problem. Eine leuchtende ABS Lampe wäre zBsp ein Problem. Wenn die Beläge ansonsten ok sind dann würde ich die Lampe brennen lassen. mfGPeter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tom12 Geschrieben: 8. Januar 2007 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 LWR o.Funktion ist n geringer Mangel.Wenn kein erheblicher dazu kommt bekommst du die Plakette.Kommt ein erheblicher dazu,muß die LWR zur Nachprüfung auch funktionieren.GrußThomas Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
VD Geschrieben: 8. Januar 2007 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 erheblicher Mangel wäre zum Beispiel dabei auf jeden Fall die Scheinwerfereinstellung zu hoch.Wie schon geschrieben: EZ vor 01.01.1990 einfach ausbauen den Müll. zu gegebener Zeit auf elektrisch oder sogar automatisch umbauen. Die Summe von geringen Mängeln kann auch zur Nichterteilung der Plakette führen (kommt auf den Prüfer an!).Bei Wiedervorführung muss das Fahrzeug Mängelfrei sein. Es werden aber nur die bei Erstvorführung aufgezeigten Mängel überprüft (so lange man in der 1-Monatsfrist ist). Wie das mit der Bremsenverschleissanzeige aussieht kann ich Dir nicht sagen. Sollte aber normalerweise kein Mangel sein.Abhilfe --> Anderes Kombiinstrument vom Schrott besorgen und einpflanzen, oder nur die Platine umbauen. Sollte ja nicht sooooo kimpliziert sein! Gruß Zitieren Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Neutron2XLC Geschrieben: 8. Januar 2007 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 da hab ich ja Glück, das der von 1989 ist!!Ich mach einfach die Birnchen raus und werf die LWR aufn Müll! Danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Poppy2 Geschrieben: 8. Januar 2007 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 Und Abdeckung ohne LWR-Regler noch tauschen . Zitieren Und tut mir mal die Seele weh,dann fahr ich offen BMW. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Neutron2XLC Geschrieben: 8. Januar 2007 Autor #8 Meldung Teilen Geschrieben: 8. Januar 2007 Ja, die hol ich mir vom Schrotti!Sofern er hoffentlich noch eine hat! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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