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Gewährleisung / Umkehrung der Beweispflicht


Malachit
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Niemand meldet sich - okay ist auch zu vage beschrieben.

Etwas genauer;

Folgendes :

 

Mann kauft BMW e30 Touring 1994 154tkm von Händler.

Februar 2006.

Auto wird Probe gefahren und mit neuem Tüv verkauft.

Händler war nicht so klug erwähnt zu haben, daß bei einem 12 Jahre alten Wagen mit 155tkm demnächst so einiges kommen könnte an Reparaturen.

War halt doofer Händler weil er dachte nuja, versteht sich ja von selbst.

Außerdem waren Rechnungen dabei über bereits gemachte Reparaturen

(Tonnenlager,Auspuff,Spurstangenkopf,Traggelenke) - ist ja schon mal besser als nix...

 

Jetzt - also 9 Monate später - tropft die Servo.

 

Mann ist der Ansicht, daß der Händler reparieren muß (kostenlos) oder zumindest 50% übernehmen sollte.

Händler sagt

a) Servo war beim Verkauf okay - doppelte Tüvprüfung einmal Juli 05 und

nochmal (2tkm später) Feb 06 -- kein verschwiegener Mängel

b) bei e30 mit 155tkm ist es nicht unnatürlich, daß die Servo leckt -- kein

Vorschaden

 

Zudem 9 Monate seit Verkauf vergangen = Kunde muß beweisen, daß Servo

schon kaputt war - nicht der Händler.

Allerdings sagt Mann, daß er bereits seit Juli immer mal wieder Servo-ATF auffüllen muß. Nur kam Mann erst jetzt damit raus...meint aber trotzdem, daß die Beweispflicht beim Händler liegt, weil er ja schon seit Juli nachfüllt.

Sieht Händler aber nicht so.

Hinzu kommt , daß Mann den Wagen 3 Wochen nach Kauf seitlich in die Leitplanke gefahren hat - Servo könnte evtl. auch dabei Schaden genommen haben (??) , fragt sich der Händler.

Will Mann aber nix von hören natürlich.

 

 

Also wie sieht es aus ?

Was ist gerecht und was is Gesetz ?

Das ganze Zeug mit der Gewährleistung ist schon irgendwie schwammig - zumindest alles was ich bisher dazu recherchieren konnte.

 

Vor allem scheint es dabei doch eher um jüngere Autos zu gehen.

So wenn z.B. ein Golf/Opel/BMW mit 50tkm verkauft wird und bei 80tkm gibt die Kupplung auf -- da greift die Gewährleistungspflicht weil die Kupplung erfgahungsgemäß länger hält.

Ander ist es wenn BMW/Opel/Golf mit 140tkm verkauft wird und bei 150tkm

geht Kupplung kaputt --> keine Gewährleistung weil gehört zum laufleistungsbedingten Verschleiß.

Sowas habe ich irgendwo gelesen.

Und daß es auch immer Chaos vor Gericht gibt weil es eben keine Richtlinien gibt/ geben kann. (und die Leute irgendwie immer mehr KLagewut bekommen...)

 

 

Bitte sagt mal was dazu.

 

Gruß

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Wielang er schon ATF nachfüllt ist unwichtig. Er muss den Mangel schon innerhalb der Zeit anzeigen.

 

Der Seitenschaden ist natürlich nicht gerade ein Argument für den Käufer. Kommt aber drauf an wie schwer der Schaden ist. Solange Reifen und Felge keinen Schaden haben, die Spurstangen(-köpfe) in Ordnung sind, bekommt das Lenkgetriebe wohl nichts ab. Schon garnicht die Simmerringe.

 

Sogar wenn der Händler die Beweislast hätte, sind die 2 TÜV Berichte schon ein guter Anfang.

Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

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Hi, man sollte sich im klaren sein, das man bei dem Fahrzeug keinen Neuwagen erworben hat.

Verschleissteile lassen wir, wie Du schon sagtest, mal aussen vor.

Es ist bei Autos,Pferden und allem anderen so, das Vk für versteckte Mängel haften soll.

 

Das wäre z.B. ein Unfallfahrzeug,welches nicht als solches deklarieret wurde.

 

Ich denke nicht, das der Käufer des Pkw in diesem Fall eine Handhabe hat.

Grade nach einem nachweisbaren Unfall.

Übrigens ist das "Opfer" immer Schadensminderungspflichtig.

D.h.: Wird einem z.B. beim Pkw die Scheibe eingeschlagen,und der Besitzer klebt diese nicht zu, so wird die versicherung in keinem Fall ein versautes Polster oder defekte Elektrik ersetzen.

In deinem Fall wäre es so:Die Servopumpe leckt und Du füllst nur nach, irgendwann ist die Pumpe dahin.

Den Folgeschaden zahlt keiner.

Ich bin nicht sicher etwas geholfen zu haben, aber das konnte ich beisteuern...

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Kein Neuwagen erworben - Ja ne klar - das sehe ich doch auch so in etwa....btw ich bin voll auf der Seite des Händlers.

 

Also muß Händler nun nicht nachweisen können, daß Servo okay war weil schon 9 Monate rum.

 

Und was meint Ihr generell dazu, daß sie jetzt tropft ?

Ist 94-er EZ mit 154tkm damals im Feb, mittlerweile wohl so 160tkm.

Ist dem normal oder ungewöhnlich ??

(ich persönlich fahr ja ohne alle Extras)

 

 

Ach so, war jetzt noch kein Thema aber der Mann meinte sein Motor klackert....

der gute Mann hat Ölwechsel gemacht und 0W30 rein geschüttet.

Alla hopp, ich habe gesagt wir sind nicht in Omsk aber evtl. weiß er nicht wo das liegt.....Wenn der den ehemals mineralisch betriebenen Motor so kaputt fährt weiß ich was als nächstes (auf den Händler für eine Frage zukommt.

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Die Servo kann bei dem Kilometerstand und alter schonmal undicht werden, hängt halt auch von der Pflege ab. Wenn der lange mit kaputten Manschetten gefahren ist, gehts natürlich schneller.

 

Meiner Meinung nach trifft den Händler keine Schuld und keine Pflicht, und das auch moralisch zu Recht.

Wenn er mit dem Motor so umgeht kann ihm auch keiner helfen....

 

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Ich habe noch nie Fahrerflucht begangen; im Gegenteil, ich mußte immer weggetragen werden.

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Der Kunde braucht einen Arzt, aber keinen Orthopäden.

Der Händler ist zu 100% im Recht. Das bei einem 12 Jahre alten Auto mal ´ne Dichtung kommt ist ja wohl nicht ungewöhnliches und das ein solcher Motor ein Problem hat bei 0W (wie Wasser:-D ) Öldruck aufzubauen ist ja wohl auch jedem klar. (außer dem Herren Käufer warscheinlich)

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Solche Leute sind der Grund, warum man ältere BMW's im Normalfall nicht mehr beim Händler kaufen kann. Er soll sich mal überlegen, was er da verlangt...

:applaus: :meinung: Erste Hilfe für den Kunde: :popo:

Für die Umwelt:

Altagsauto 525TDS mit :rot: Plakette verkauft:-D

Jetzt 530D E39 DPF mit reinem Gewissen:-D

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