TwoFace Geschrieben: 20. März 2018 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 20. März 2018 Guten Abend, ich habe mir vor einigen Tagen eine Karosse für mein anstehendes E30 Projekt gekauft. Ist ein 318i aus Bj. 1989.Ursprünglich war der "herkömmliche" M50B25 Umbau geplant, allerdings wurde mir jetzt ein M50B25 angeboten, welcher auf 3L aufgebohrt wurde...und bekanntlich ist Hubraum durch nichts zu ersetzen außer noch mehr Hubraum.. Nun stellt sich mir aber die Frage, wie der TÜV das sieht?Bekomme ich den Motor genau wie den B25 ohne weiteres eingetragen? (saubere Arbeit und Anpassen der Bremsen etc. natürlich vorausgesetzt) Habe im Web bisher nichts gefunden. Danke schon mal für die Hilfe Grüße,TwoFace Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pngbr Geschrieben: 20. März 2018 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 20. März 2018 Ist so wie bei den 327i Umbauten.Den Brennraum wird dir kein Prüfer auslitern. Wo kein Kläger, da kein Richter.Hieb- und stichfeste Eintragung ist gegen einen höheren vierstelligen Betrag sicher möglich, ansonsten geht der wohl als B25 bzw. das was auf dem Block steht durch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Franko Geschrieben: 20. März 2018 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 20. März 2018 ... ansonsten geht der wohl als B25 bzw. das was auf dem Block steht durch.Bei uns bestehen die Prüfer mittlerweile auf Leistungsmessungen, bei einem bestimmten Tuningbetrieb in unserer Regionweicht die Leistungsangabe zur Werksangabe zu stark (> 10%) ab, gibt es keine EintragungEingetragen wird die tatsächliche Motorleistung, das waren bei den letzten M52B28 Umbauten 1 X 203 PS und 1X 207 PS Gemacht wird das ganze (laut dem Prüfer meines Vertrauens) da in diversen VW und BMW Foren immer behauptet wird: Der Prüfer kontrolliert eh nur was auf dem Block steht! Merkste selbst ne???? Zitieren "Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit"* Marie von Ebner-Eschenbach Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
pngbr Geschrieben: 20. März 2018 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 20. März 2018 Ist von Region zu Region und von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich. Am Besten einfach vorher mit dem zuständigen Prüfer abklären, was benötigt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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