codierpaste Geschrieben: 10. Juli 2006 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Juli 2006 Mahlzeit, wir haben wieder mal die Falschen gewählt, aber das macht nichts, heute nachmittag kaufe ich mir neue Munition. VM Tiefensee möchte, dass in Zukunft nur noch Fahrzeuge mit einen Zustand 2 und besserdie sich in einem absoluten original Zustand befindenderen Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Zulassung stattgefunden habenund die HU mängelfrei bestanden habenein H-Kennzeichen ermöglichen. Ist bei der nächsten HU der Zustand schlechter als die Note 2, wird das H-Kennzeichen eingezogen. D.h.: Ein E30 der jetzt mit einem Breitbau versehen wird (nur als Beispiel) wird dann, nie ein H-Kennzeichen bekommen. Ich bin den Aufruf der Deuvet (Klick!) gefolgt und habe Tiefensee und meinem Wahlversprecher eine Mail geschickt. Schliesslich sollen unsere Schätzchen auch mal ein H tragen, oder! Zitieren Viele Grüße, Henning E39 520d Touring http://www.spritmonitor.de/image_105005_5.png E30 325i Cabrio http://www.spritmonitor.de/image_115489_5.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
degrees Geschrieben: 10. Juli 2006 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Juli 2006 hm, ob das durchkommt...ich frag mich manchmal, was die typen den ganzen tag treiben und ob es in D-land keine wichtigeren probleme im verkehr gibt.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 10. Juli 2006 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Juli 2006 den ersten und letzten punkt untertütze ich zu 100% bei den anderen sollte man distazieren, finde ich.punkt 2 und 3 wiedersprechen sich irgendwie finde ich?ich finde zeitgenössischer umbau sollte möglich sein, z.B. eine alpina schürze nachrüsten...besser wäre es wenn nur umbauten erlaubt sind die zum zeitpunkt des produktionszeitraums des fahrzeuges auch schon möglich waren. Aber wer will dir nachweisen dass die Frontschürze erst seit 2 und nicht seit 20 Jahren drauf ist? Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3ikl Geschrieben: 10. Juli 2006 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Juli 2006 Das läuft doch in diesem Bürokratenstaat ganz einfach:Wenn du nicht beweisen kannst dass sie schon 20 Jahre dran is muss angenommen werden sie kam erst gestern dran also gibts kein H-Kennzeichen. Ende der Geschichte... Gruß, M3ikl Zitieren http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
...chris316iM10 Geschrieben: 10. Juli 2006 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. Juli 2006 Halt mal den Ball flach. Das ist nur Panikmache vom DEUVET, nachdem der mit der 07-Nummer und den Feinstaubfahrverboten (auch) für Oldtimer kräftig auf die Schnauze gefallen ist. Zitieren Gruß...christian Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarroQ Geschrieben: 11. Juli 2006 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juli 2006 ich persönlich finde das gar nicht einmal so schlecht. Das H-Kennzeichen ist für historisch wertvolle Fahrzeuge gedacht und nicht als Geldsparkennzeichen. Ich würde es schon merkwürdig finden, total verbastelte E30 in einigen Jahren mit einem H-Kennzeichen zu sehen. Was soll daran historisch wertvoll sein, wenn der neueste Schnickschnack verbaut ist???? Da sollte man sich rechtzeitig entscheiden: Entweder will ich ein Original oder eben nicht. Auch, wenn ich damit vielen hier auf den Schips trete: Das ist jedenfalls Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M3ikl Geschrieben: 11. Juli 2006 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juli 2006 @HarryQ: Was ist jetzt aber, wenn ich mir erst vor kurzem das Fahrzeug gekauft habe und somit erst dann einen zeitgenössischen Umbau hab vornehmen können? Das würde in dem obigen Fall zum Einzug des H-Kennzeichens führen.Zum einen weil das Auto nicht mehr Original ist und zudem der Umbau erst neu gemacht wurde.Ich finds Käse zu fordern dass das Auto absolut Original sein muss. Die sollen ja keine Bastelbuden zulassen.Wenns absolut Original sein muss, dann dürfen nicht mal Alpinas oder 3tlg. BBS Felgen aufs Auto! Nicht Original!Und sowas finde ich absolut schwachsinnig.Ich kann mir das Kennzeichen eh abschminken, mein Umbau ist ganz und gar nicht zeitgenössisch. Aber wenigstens sollte man gewisse Modifikationen zulassen. Gruß, M3ikl Zitieren http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
HarroQ Geschrieben: 11. Juli 2006 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 11. Juli 2006 Hallo M3ikl, ich denke, einen nachträglichen Umbau kann man nicht nachweisen, wenn es diese Teile zu der Zeit schon in dieser Form gab. Ansonsten wäre ja noch nicht einmal eine Reparatur möglich! Kann also so nicht gemeint sein. Soweit mir bekannt ist, dürfen sicherheitsrelevante Sachen auch neuer sein. Zum Beispiel verhindert ein Sicherheitsgurt in einem alten Käfer NICHT das H-Kennzeichen. Die Frage ist, wo denn die Grenze sein soll. Alpinas oder so ist ja ok. Aber bei wieviel Zoll?? 19 und dann noch Dauervollbremsoptik? Ein Freund von mir hat einen alten TR6. Der hat auch schon gesagt, dass ihm die Muffe geht. Die Farbe, in der der Wagen lackiert war, gibt es nicht mehr. Nun hat er fast die gleiche Farbe, die aber von MB ist. Zwar kennen sich die Deutschen nicht so bei den Engländern aus, aber wenn er Pech hat.... DAS finde ich übertrieben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stefan Geschrieben: 12. Juli 2006 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 12. Juli 2006 Wenn er die bestimmungen zum H-Kennzeichen gelesen hätte wüsste er dass bei einfarbigen Uni- und Metalliclacken alles lackiert werden darf. Gabs 19" Alpinas für den e30, ich denke nein, daher bestünde auch keine gefahr diese als zeitgenössisch anzusehen.Es sollte meiner meinung nur alles verbaut werden dürfen was man eben damals als das auto neu war auch schon draufbauen hätte können, oder 10 jahre nach ez verfügbar war. Zitieren Grüße,StefanJetzt noch zum rechtlichen Teil: Aufgrund des neuen EU Gesetzes muss ich leider die Rechtschreib, Gramatik und Benimmregeln aus meinem Text ausschließen. Garantie und Gewährleistung auf Sinn des Geschriebenen gibts von mir als Privatperson sowieso nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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