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Jemand will in unsere Halle einbrechen!!!


Ridetilludie
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Kondensatoren. So 100 Voll und 20 mü (oder so ähnlich)

Ab in die Steckdose und Strom an. Ballert we sau.

 

Wir müßten immer irgendwelche Schaltungen auf Holzbretter bauen. In den Verteilerkästen haben die das diese elkos versteckt. :D

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uiiih, ich könnt nicht mehr schlafen wenn ich wüsste das es jemand auf mein Hobby abgesehen hätte...

 

evtl kann man auch pfefferspray mit einsetzen

Biete:

-=Led-Umbau in Wunschfarbe für elfh Schalter=-

einfach anfragen

 

Suche: e30 Frontblech NFL LACHSSILBER

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Gast The_Watcher
Das seh ich etwas anders , da ich in meinen 4 wänden normal alles unter strom setzen kann , weiß ich zwar nicht aber ich geh mal vom gesunden menschenverstand aus , zumal kann man ja noch ein schild aufstellen vorsicht hochspannung oder sowas .

insofern ist das für mich ein versuch oder sonstwas , und wenn dann ein einbrecher zum erliegen kommt ist das eigentlich nicht mein problem denn hätte er sich das ganze wie jeder normale mench von draussen angeschaut wär ihm nix passiert

 

sowas fällt für mich dann unter die sparte berufsrisiko eines einbrechers :D

 

Vom gesunden Menschenverstand her darf man bei einigen Sachen sowieso nicht rangehen. Ich hab wie Stefan auch den §34a GWO (Gewerbeordnung) den man braucht um im Sicherheitsgewerbe arbeiten zu dürfen. Bei der Ausbildung habe ich mich auch manchmal gefragt warum und wieso einige Dinge so sind und ob das alles richtig ist. :watch: Da schluckt man ganz schön wie schnell man im Bereich der Straftaten ist, obwohl man nur sich schützen oder helfen will.

 

Aber das ist ein anderes Thema.

 

Back to Topic: Schön zu hören, daß die Polizei sich der Sache angenommen hat. :applaus:

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mir ist es ehrlich gesagt egal was du angemeldet hast , weiter sagen mir paragraphen gar nix .

 

aber , selbst ich hab meine garage mit so nem extra ausgestattet a. weil ich mich lieber auf mich selber verlasse b, weil ich mir nicht gerne etwas klauen lasse ( wem gefällt das schon ) und c ist es mir eigentlich recht egal was mit dem mensche passiert der mir was anhaben will ....

 

Ich will damit nicht sagen das 380 volt an dem garagentor anliegen aber es wird den übeltäter sicherlich für einige zeit flachlegen :D

 

 

naja so seh ich die sache eben , eventuell wird mir ein feundliches gericht im ernstfal seinen standpunkt anders darlegen aber es ist eben alles eine frage der umschreibung ...

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Gast The_Watcher

Tja, dann wünsche ich Dir nicht, daß jemand bei Dir einbricht. und wenn doch sollte er Dich bis aufs letzte verklagen wenn er einen bleibenden Schaden durch den Stromschlag erlitten hat.

 

Vielleicht merkst Du es dann, wenn du vom Gericht verurteilt bist, was Du falsch gemacht hast.

 

 

Sicherlich ist es nicht schön wenn man bestohlen wird, aber es gibt auch andere Wege seine Wertsachen zu schützen.

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Also,

 

wir hatten damals in unseren Spielhallen immer eine Gas-schussanlage. Ist ein kasten mit Gaspistole drin, obendrauf ne Kamera. Wenn man den laden betreten hat sachte einem ne tonband-stimme " Bitte verlassen sie den Laden sonst müssten sie mit Körperlichen schäden rechnen". Dann hat er von 10 runtergezählt und geschossen, ham wa so eingestellt das er schon bei 8 schiesst. Hatten danach nie wieder ärger...

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Es muß einfach Zweckmäßig sein.......

 

bei der notwehr darf ich einen auch nich tot schlagen nur weil er mir eine auf den backen gegeben hat.......

 

klaut einer grad was an meinem auto darf ich auch nich hin gehen und ihm die fresse einschlagen......

 

ER hat dann nämlich mehr davon als ich.... weil ER dann schmerzensgeld bekommt und ich noch ne strafe wegen körperverletzung.....

 

klar will man sich und sein eigentum schützen....... aber leider gibts da regeln und grenzen........

so n weidezeun gerät is ja was cooles.......

aber 230Volt....... das is schon eher uncool......

 

dann lieber ne schussanlage mit CS oder pfesser gas.....

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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hmmm...also vernünftigste sind einfach sensoren die auf bewegung reagieren udn dann das licht anschalten und eben 2 hunde...was bessere gibt es nicht....beim kollege in der halle is das auch so...sind 2 doberman hunde....seitdem die da sind hat er keine probleme mehr mit einbrechern.

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naja pech is nur wenn helden kommen und die hunde vergiften......

hab ich leider schon zu oft miterlebt......

die heutigen einbrecher sind nich immer planlos und blöd.......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Ihr habt ja jetzt schon einiges gemacht. Mein Senf dazu:

 

Eventuell mal öfter vorbeigucken, mal dort nächtigen, falls das geht, bzw. ihr Zeit habt und die Möglichkeit.

 

Du darfst übrigens jemanden kräftig verhauen, der sich an deinem Eigentum vergreift. §34 StgB rechtfertigender Notstand z.B. beeinhaltet ganz deutlich nicht nur deine Körperliche unversehrtheit, sondern ebenfalls deine "Ehre und dein Eigentum". Die hatte und die Sachen dort drin sind dein Eigentum, also ist das Notwehr und nicht rechtswiedrig. Desweiteren könntest du nach § 33 StgB dich in einer "Überschreitung der Nortwehr" befinden. Hierzu der Gesetzestext: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

 

So siejhts aus, wenn du dort pennst und plötzlich hochschreckst, weil wer in die Halle eingedrungen ist, befindest du dich in einer Situation, wo eine "ÜÜberreaktion" aus "Furcht" durchaus zu rechtfertigen ist, sodass du selbst den Typen wohl umbringen könntest, ohne wirklich bestraft zu werden.

Natürlich soll das jetzt kein Tip sein. Es währe auch dumm, wenn du den Typen zunächst "stellst" und dann 30 min. lang prügelst, dann eine rauchst und nach 2 Stunden die Polizei rufst... dann bist du wirklich dran.

ABER, du darfst dich schon aktiv wehren und auch relativ drastische Mittel einsetzen, wenn bei dir wer einbricht. Notwehr ist übrigens Abwendung eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffges. Gegenwärtig ist, wenn der Einbrecher in dem Fall dabei ist einzubrechen, im Haus/ Halle ist usw. . Einbrechen ist desweiteren rechtswidrig, sowie ein Anrgiff, also juristisch eigentlich Problemlos, wenn du dich dann zur Wehr setzt.

 

Also, immer rauf da! (Es sei denn, du bist vorbestraft/ bewährung, dann würde ichs lassen.

 

Nenen Bekannter ist Kickboxer, macht viele Kampfsportarten usw. . Der hat einen erwischt, der mitm Schraubendreher an seinem Auto war. Der Typ ist dann mit dem Schraubenzieher auf ihn losgegangen. Gott sei dank ist der Typ echt top fit. Der hat dem Autoklauer beide arme ausgerenkt und das Knie kaputt getreten. Ok, ist echt hart, kann auch mal passieren, dass sojemand später immer humpeln muss, oder sowas. Andererseits ist es schon dumm Autos zu knacken. Wenn man dann erwischt wird, sollte man laufen, aber nicht noch auf den Besitzer, der schon macken am Auto hat, losgehen. Ich möchte auch nicht sonen Schraubendreher in den Bauch/Gesicht, oder wohin auch immer gerammt haben.

 

Bei ihm ist übrgens nichts passiert, er hat auch keine Anzeige bekommen, sondern war eher ein Held, denn die Polizei hatte dort schon jemanden gesucht, der mehrer Autos geknackt hatte. Ham sich sozusagen fast bedankt.

 

Mit den Hunden: Ein "richtiger" Schutzhund frisst nichts von Fremden, lässt sich weder durch schüsse, tritte, oder sonst was von seiner Aufgabe abbringen. Leider gibts wenige Hunde, die wirklich so gut trainiert wurden. (Kostet viel Zeit und noch mehr Geld, dazu sterben Hunde mal usw... Heutzutage ist das nicht mehr so angesagt, gibt viele andere Möglichkeiten)

 

Allerdings ist im Nachbardorf wer, Schutzhunde hauptberiuflich ausbildet, diese beschützen u.a. das Atomkraftwerk bei uns, bzw. das Gelände. Wer sich mit einer Schieb Wurst dort aufs Gelände begibt, könnte genauso gut ein Handpflaster mitnehmen...:-D

Falls du irgendwie Konektions hast, ist soein Hund in der Halle wirklich das non Plus ultra, wobei egentlich ein Mensch, der den Hund kontrollieren kann, schon dabei sein muss. Sonst hast da nachher 2 angeknaberte Leute liegen, bzw. schlafende vor denen ein Hund sitzt und aufasst.

 

MFG

 

Christian, der mit seinem Hund dort mal nen paar Nächte verbringen würde.

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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jo das is alles auslegungs sache...... aber es muß eben zweckmäßig sein......

und dann kommt es noch drauf an ob du einen auf frischer tat erwischst oder ob er schon wieder weg gelaufen is und du hinterher gehst......

is alles nich so einfach.... auch nich die notwehr.......

 

naja und das hinde nix fressen....... naja also wachhunde für irgendwelche hallen oder so..... ;-)..... kannst mir nich erzählen das die nix fressen wenn du denen ein stück fleisch hin legst....... oder was zu saufen.... ;-)

so gut sind die meisten nich ausgebildet.....

die sind nur scharf und das wars......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Gast The_Watcher

Du darfst Dich, selbst in der Notwehr nur zweckmäßig verteidigen. Also wenn einer mit nem Knüppel auf Dich losgeht darfst Du nicht eine Pistole ziehen und abdrücken.

 

Die Mittel um sich zu verteidigen müssen sich im Rahmen halten, und dann KANN einem vor Gericht keine Strafe drohen wenns zur Anzeige kommt.

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der der schaden darf nicht höher sein als der den der typ dir zufügen könnte......

es gab schon viele die meinten sie müssen dann abgehen wie sau..... tja und nachher hatten sie selbst das pech.......

also immer gut überlegen was man macht und wann.....

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Du darfst Dich, selbst in der Notwehr nur zweckmäßig verteidigen. Also wenn einer mit nem Knüppel auf Dich losgeht darfst Du nicht eine Pistole ziehen und abdrücken.

 

Die Mittel um sich zu verteidigen müssen sich im Rahmen halten, und dann KANN einem vor Gericht keine Strafe drohen wenns zur Anzeige kommt.

 

Hallo,

 

ich muss dir leider widersprechen. Wenn du, als mildestes Mittel nur eine Pistole hast und jemand mit einem Knüppel auf dich losgeht, darfst du schießen. Wenn du auch einen Knüppel hast, sieht das eventuell anders aus, gerade wenn du körperlich auch überlegen bist.

 

ABER, Das Recht muss dem Unrecht NICHT weichen. D.h. du bist maraton Läufer, ein alter Knacker steht mit einem Messer vor dir und bedroht dich.

DU könntest zwar einfach weglaufen und alles währe ok, ABER du darfst dich in diesem Fall wehren und den typen niederschießn. So ist das und nicht anders.

 

Das ganze sind jetzt Beispiele, aus dem Lehrbuch. In der Realität kommen 1000 Faktoren dazu, die nochmals für und gegen etwas sprechen. Z.B. der Typ behauptet einfach du hast ihm vorher (Bevor er das messer zog) eine Ohrfeige gegeben. Du kannst nicht das gegenteil beweisen usw. dann ist es seinerseits Notwehr und du bist eigentlich dran.

 

Hier mal ein "Grundfall" aus meinem Studium. Ich weiß zwar nicht, ob ich sowas veröffentlich darf, aber sowas steht auch in 1000 Lehrbüchern für Jura.

 

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

 

A will B mit einem Messer erstechen und steht in Lauerstellung etwa fünf Meter von B entfernt. B hat einen Revolver bei sich. Obwohl der viel behendere B dem Angriff des behäbigen A ausweichen könnte bzw. die Möglichkeit zur Flucht hat, verkürzt er die Distanz zu A bis auf zwei Meter, zieht drohend seinen Revolver und schießt A, als sich dieser nicht entfernt, ohne weitere Vorwarnung gezielt in den Oberschenkel.

Strafbarkeit des B?

 

 

LÖSUNG (man achte auf das minus der Strafbarkeit -) Wobei man natürlich sagen muss, dass hier nur die naheliegensten Möglichkeiten geprüft wurden)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

 

Grundfall

 

§§ 223 I, 224 I Nr. 2, 5 StGB

I. Grundtatbestand, § 223 I

1. Objektiver Tatbestand

a) Körperliche Misshandlung (+)

b) Gesundheitsschädigung (+)

c) Kausalität (+)

2. Subjektiver Tatbestand

B kannte bei der Vornahme des tatbestandsmäßigen Verhaltens die tatbestandsspezifische Unwert seines Verhaltens und hat dennoch (willentlich) gehandelt. B kam es ja gerade darauf an, den A zu verletzten. Er handelte somit vorsätzlich. (+)

II. Qualifikation, § 224 I StGB

1. Objektiver Tatbestand

a) Nr.2 Alt.1 (Waffe) (+)

b) Nr. 5

Aufgrund der Nähe zum Opfer und der Vornahme eines gezielten Schusses auf den Oberschenkel kann nicht einmal von einer abstrakten Eignung des Schusses zur Lebensgefährdung ausgegangen werden. (-)

2. Subjektiver Tatbestand (+)

III. Rechtswidrigkeit

1. § 32 StGB

a) Notwehrlage

aa) Angriff

Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen.

Das spätere Opfer lauerte in kurzer Entfernung auf das Eintreffen des B, um ihn dann zu erstechen. Dies stellt einen Angriff auf dessen Leben dar. (+)

bb) Gegenwärtigkeit

Gegenwärtigkeit ist gegeben, wenn der Angriff unmittelbar bevorsteht, bereits im Gange ist oder noch andauert.

B ist bis auf wenige Meter an A herangekommen. Der Angriff auf sein Leben stand also unmittelbar bevor und war damit gegenwärtig. (+)

cc) Rechtswidrigkeit

Rechtswidrig im Sinne des Notwehrrechts ist der Angriff, wenn er im Widerspruch zu den Normen des Rechts steht. Ein Erlaubnissatz für die Tötung des A kommt für B nicht in Frage. Der Angriff des A war folglich auch rechtswidrig. (+)

a) Notwehrhandlung

aa) erforderliche Verteidigung

Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die einerseits geeignet ist, den Angriff sofort und endgültig zu beenden und andererseits das relativ mildeste Gegenmittel darstellt (Wessels/Beulke, AT Rn 335).

Der Schuss in den Oberschenkel war geeignet zur sofortigen Beendigung des Angriffs.

Fraglich ist, ob B auch das relativ mildeste Mittel wählte. Dabei ist zu beachten, dass eine „schimpfliche Flucht“ allgemein nicht als geeignetes Alternativmittel zur Abwendung des Angriffs angesehen wird. Auch dann, wenn diese Flucht, wie hier, ohne weiteres möglich und erfolgsversprechend ist.

Daher ist der Schusswaffengebrauch grundsätzlich zulässig. Es bestehen aber Einschränkungen hinsichtlich eines abgestuften Vorgehens (s. Sch/Sch-Perron, § 32 Rn. 37):

- Androhung (wenn möglich)

- Warnschuss (wenn möglich)

- gezielter Schuss

Eine Androhung des Schusswaffeneinsatzes hat laut Sachverhalt stattgefunden; ein Warnschuss ist nicht erfolgt. Allerdings war B bis auf 2 Meter an A herangetreten, so dass die Auffassung plausibel ist, ein Warnschuss sei jedenfalls nicht das Mittel gewesen, um in dieser prekären Lage den Angriff sicher zu beenden. Da der Verteidigende nicht ausweichen muss (Rechtsbewährungsgedanke), dem Angriff also offen entgegentreten kann, war hier der Warnschuss aufgrund eben dieses legitimen Entgegentretens nicht mehr möglich. Der gezielte Schuss war das mildeste Mittel. (+)

bb) Gebotenheit

Hier liegen keine Anhaltspunkte vor, die die Annahme einer sozialethischen Notwehreinschränkung aufgrund eines Rechtsmissbrauchs nahelegten. (+)

bb) Verteidigungswille (+)

III. Ergebnis

Strafbarkeit nach §§ 223 I, 224 I Nr.2 StGB: (-)

 

 

 

MFG

 

 

Christian, der schon merkt, dass selbst dieser Anfänger Krams noch nicht wirklich sitzt und schon bald 5 Klausuren kommen :kotz:

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Moin,

 

d.h. man muss zwar, wenn man mit Notwehr handelt das mildeste Mittelö nehmen, was einem zur verfügung steht, aber wenn man gerade nur eine Kalaschnikoff dabei hat, darf man auch damit schießen.

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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Ich habe mit eine alarmanlage selber gebaut wenn jemand einbricht Heulen 2 Fanfaren(ausem E30) los solange bis die 90 Amperestunden Batterie alle ist,

und die Batterie wird über Solarcellen geladen also nix mid Kabel durch knipsen und sie leuft über Fernbedinung also nix Schlüsselschalter zum manipulieren

Ich schaffe es nicht mal einen Schraubendreher zu holen wenn die an sind und alle anwohner in der Nähe wissen bescheit wenn sie die hören rufen sie mich an.

Ich bin auch der einzige der das ding ausschalten kann weil wenn einmal an geht nimmer aus bis die Batterie alle ist.

Du veränderst nicht den E30,der E30 verändert dich :daumen:

Lieber Tot als Zweiter :drive:

Is nur Spaß :D

 

Arabella Kiesbauer: „Und was ist, wenn du einen Unfall baust, und dadurch einen vierköpfigen Familienvater umbringst?“

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Gast The_Watcher
Hallo,

 

ich muss dir leider widersprechen. .....

 

 

Ich hab Dein Post mal abgekürzt. :-p

 

 

Du studierst also Jura?

Mir wurde es so beigebracht und vielleicht habe ich mich auch ein klein wenig falsch ausgedrückt. Wenn Du natürlich nur eine Pistole dabei hast darf man die sicherlich einsetzen, sollte man aber nicht ertsmal einen Warnschuß abgeben?? Im Grunde weißt Du bestimmt was ich sagen wollte oder worauf ich hinaus wollte. :-UU

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Es ist schon traurig wenn man um sein Eigentum zu beschützen solche Massnahmen braucht! Ich hoffe für euch das diese Idioten nicht auf die Idee kommen bei euch einzubrechen!

Gruss Yves

 

Ich wüsste nicht wie ich reagieren würde wenn einer mein Verdeck aufschlitzen würde und was aus meinem Cab klauen würde. Aber es

wäre sicher Rechtswidrig!!

BEST LIVE IS CABRIODRIVE:beemwe:

 

POWERED BY SIX IN LINE

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lol......... hast mal gelesen was du da schreibst?????

*ohne weitere Vorwarnung gezielt in den Oberschenkel*

 

das is ja ok........ würdest ihm nen kopfschuss verpassen oder ins herz oder so wo er gleich tot is sieht das anders aus.......

 

aber die andere seite is, wer hat schon ne knarre......

wenn ein bulle einen erschiesen muß weil er bedroht wird is das wieder was ganz anderes........

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Hallo!

 

1. Wie es in dem Gutachten steht, muss man zuerst einen Warnschuss abgeben, wenn du jedoch z.B. mit gezogener Waffe auf jemanden zugehst, ist das schon eine Warnung, bzw. konkludent.

 

2.@Stefan: das habe nicht ich geschrieben, das ist eine Kurzlösung von einem Professor, sowie ein Lehrbuchfall, der relativ unstrittig ist, also auch in der Realität soweit unproblematisch ist. Dennoch muss man bedenken, dass der Anwalt eines Täters das ganze versuchen wird anders hinzudrehen. Aber im Enddefelkt ist das eine Lösung, die so auch in der Realität angewand wird und nichts, was ich mir ausgedacht habe.

 

3.@The W.: du hasyt natürlich auch recht, man sollte eine Notwehrsituation nicht dazu nutzen, seinen Frust abzulassen, nur weil man sich eben gerade in einer Notwehrsituation befindet. Ich meine, wenn der Einbrecher dann ein 1,5M Zwerg ist, sein Messer ein Taschenmesser aus einem Automaten und du bist 2m und Bodybuilder, ist es dann schon fraglich, ob deine mildeste Waffe nicht zunächst dein Körer sein könnte, bzw. obs denn gleich mit der Pistole sein muss.

 

Naja, aber ich bin auch wirklich erst Anfänger (2Sem) und habe noch nicht wirklich den super Plan. Aber es ist eben nicht so, dass man selber in Notwehr nur so handeln darf, wie der Angreifer. Man darf da schon "drastischer" reagieren.

 

MFG

 

 

Christian, der heute uniblaumacht, um zu lernen...G aber als erstes an den PC geht und mal hier her guckt. Man muss eben Prioritäten setzen, oder? E304ever!

Egal, wie dicht du bist: Goethe war Dichter!

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