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Cabrio nur mit "geschlossenem Dach" versichert???


Sobi
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Hi

Letztens hat mir ein Bekannter erzält, das Cabrios nur noch versichert sind, wenn das Dach geschlossen ist?

Ich kennne es so: Dach auf, Scheiben hoch, abgeschlossen.

Er hat mir aber erzählt, daß bei einem Kollegen die Versicherung nix zahlen wollte, weil das Dach auf war??

Was ist nun richtig, oder ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich???

Sobi

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also ich kenns auch so, dass ein cabrio mit hochgefahrenen scheiben als geschlossen gilt... macht auch sinn --> wird das dach 50mal am tag auf und zu gemacht gehts schneller kaputt und viele lassen sich dann radio und verdeck von der versicherung zahlen. ist also purer eigennutz der versicherungen *G*

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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Handschuhfach sollte auch abgeschlossen sein und nichts von (offensichtlichem) Wert offen und lose drin herumliegen ....

Abend04.JPG

... seit 4.492 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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hmmm.......woher soll die versicherung wissen das es offen war...?

selbst wenn es offen war, sagt mane s war zu und gut...also in nen e30 cabrio ein zu brechen selbst wenn es geshclossen is is ja wohl keine kunst.

btw. ic hkenn das auc hso das sobald die fenster oben sind, das es als abgeschlossen gilt, aber is mir eh wurst lass die scheiben immer unten..hab alarmanlage und haftpflicht...also sowieso egal^^

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da das dach beim cabbi fuer ein gutes teppichmesser maximal 20 sekunden hinderniss darstellt reicht es wenn die scheiben hochgefahren sind und abgeschlossen ist.

 

kenne ich nicht anders von zig verschiedneen versicherungen.sollte ein versicherung das nicht so sehen würde ich zu ner anderen wechseln.

 

gruss sascha

ex flammis orior

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sowas steht in den bedingungen! Da sollte dein Kumpel mal in der Police bei den Bedingungen lesen. Vielleicht handhabt es seine Versicherung anders! Sollte es aber nicht so sein und dein Kumpel hat sich nicht falsch verhalten, so bleiben der Versicherung nur 2 möglichkeiten: a) Sie muß den Schaden zahlen b) wenn Sie nicht zahlt, muß sie den Vertrag innerhalb vier Wochen kündigen.

Alle angaben ohne Gewähr (berufe mich auf einen bekannten Versicherungsanwalt aus dem Müchner Raum)

https://www.bmw-club-taunus.de  Der BMW Club für die Region Taunus und Rhein Main!

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Hi

Das kannte ich eigentlich auch so, da sich die Versicherungen aber immer wieder neue Klauseln einfallen lassen, dachte ich schon ich hätte was "verpasst".

Dann kann ich meinen ja auch weiter, mehr oder weniger bedenkenlos, offen stehen lassen.

Sobi

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