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Recht beim Parken


Berti 316 i
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Also ich wohn momentan in einer 4,50 m breiten Sackgasse. Mein Auto parkt auf einem Stellplatz vor der Garage meines Vermieters. Die Breite der Auffahrt beträgt ca. 3,20 m und endet an der Grundstückgrenze. Der Nachbar parkt seine PKWs und PKW-Anhänger auf der Straße bis zur Grundstückgrenze meines Vermieters. Durch das parken bis direkt an die Ausfahrt kann ich da nicht rechts rum rausfahren. Ich fahre frühs erst links rum bis zum Straßenende und wende da teils im Grünen. Den Nachbarn habe ich mal darauf hin angesprochen dass ja Einfahrten rechts und links ein paar Meter laut STVO nicht zugeparkt sein dürfen. Ich glaube es waren 3 jede Richtung oder zusammen? Da hat er gesagt dass ist mein Grundstück und davor darf ich parken.

Da die Straße nur 4,50 m breit ist und der Rettungsweg laut STVO 3,5 m (oder nur 3,0 m) betragen muss, ergibt sich doch schon bei normaler Fahrzeugbreite eines Golf III eine befahrbare Restbreite von weniger als 3,0 m.

Wenn ich rechts rum rausfahren würde und bleibe am Golf hängen bin ich doch der Dumme?

Deshalb, darf er nun da parken oder nicht? Wer hat so etwas schon erlebt?

Gruß Robert

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Hallo Robert,

 

versuche einmal anhand der Schilderung die Rechtslage darzulegen:

 

dass ja Einfahrten rechts und links ein paar Meter laut STVO nicht zugeparkt sein dürfen. Ich glaube es waren 3 jede Richtung oder zusammen?

Das sagt der Rechtskommentar zum § 12 STVO:

 

Nr. 3 verbietet, unmittelbar vor (nicht dagegen beidseits) einer Ausfahrt zu parken (vgl. OLG Köln in DAR 60, 602).

 

Also darf er neben der Einfahrt parken.

 

Mindestabstände beim Parken gibt es lediglich vor Kreuzungen und Einmündungen, bzw. vor Bushaltestellen und Zebrastreifen.

Ein/Ausfahrten sind nicht erfasst.

 

Lediglich das Parken gegenüber selbigen wäre verboten, wenn die Straße zu eng ist.

 

Da die Straße nur 4,50 m breit ist und der Rettungsweg laut STVO 3,5 m (oder nur 3,0 m) betragen muss, ergibt sich doch schon bei normaler Fahrzeugbreite eines Golf III eine befahrbare Restbreite von weniger als 3,0 m.

Zur Restfahrbahnbreite gilt folgendes:

 

Eng ist eine Straßenstelle i. d. R, wenn der zur Durchfahrt insgesamt

freibleibende Raum für ein Kfz höchstzulässiger Breite von 2,55 m

zuzüglich 0,5 m Seitenabstand auch bei vorsichtiger Fahrweise nicht

ausreicht, um ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche

Schwierigkeiten zu ermöglichen. Erforderlich ist also ein seitlicher

Mindestabstand von 3,05 m − 2,55 m zuzüglich 0,5 m (OLG Düsseldorf

v. 30. 12. 1999 in VerkMitt. 2000 Nr. 71).

 

Geahndet wird ein solches Parken bei Fahrbahnrestbreiten von unter 3 Metern.

 

Also dürfte dort, wenn die Restfahrbahnbreite 3 m unterschreitet, grundsätzlich nicht geparkt werden.

 

Wenn ich rechts rum rausfahren würde und bleibe am Golf hängen bin ich doch der Dumme?

Ja

 

Deshalb, darf er nun da parken oder nicht?

Aufgrund der Restfahrbahnbreite nicht, wobei es je nach Lage vor Ort eine Einzelfallentscheidung sein kann.

 

Neben der besagten Ausfahrt darf er parken.

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Hab ich im Sommer schon mal versucht. Aber ohne Erfolg. mit einem PKW-Anhäger hinten dran geht das überhaupt nicht. Da muss ich erst das Auto auf der Straße wenden, den Anhänger von Hand hinziehen und dort dann anhängen.

Gruß Robert

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  • 3 Jahre später...

Wenn die Mindestdurchfahrtsbreite nicht eingehalten wird, freut sich das Ordnungsamt immer drüber und verteilt Dankschreiben.

Im Falle des Falles kann das sogar Rettungsaktionen behindern und dann wird's richtig prekär.

Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.

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Da hat er gesagt dass ist mein Grundstück und davor darf ich parken.

Nicht nur er sondern auch du ;-)

 

Wenn es bei euch anscheinend so wenig Parkmöglichkeiten gibt das der Nachbar sturr an seine Gewohnheiten festhält ohne Rücksicht auf andere, kannst du ihn am besten treffen wenn du bei jeder Gelegenheit seinen Parkplatz besetzt.

 

Vielleicht endet eurer nächstes Gespräch dann so:

Er parkt etwas weiter vor und du nicht mehr auf "seinen" Platz. ;-)

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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Hier ist es auch nicht besser. 12 Mietparteien, 4 Parkplätze. Bevor ich mir aber Dellen in mein Auto hauen lasse (Fahrtechnisches Unvermögen seitens der Nachbarn), stell ich meine Juppikiste lieber wo anders hin und gut ist. Wenn ich dann in Dresden wohne kommt eh ein fester TG-Platz her.

Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.

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Warum sind sich die Zahlen 6 und 9 so ähnlich? :freak:

Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.

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Immer noch. Autsch, 17" Röhre ist verdammt schwer!

Noch sind wir zwar keine gefährdete Art, aber es ist nicht so, daß wir nicht oft genug versucht hätten, eine zu werden.

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  • 2 Jahre später...

Er hat jetzt mittlerweile neben seine Garageneinfahrt noch einen Doppelstellplatz auf seinem Grundstück gebaut und auf der restlichen Länge des Grundstücks parken 2 Autos und ein Tandemanhänger auf der Straße. Auf dem Stellplatz und in der Garage lagert er alles mögliche, nur seine Autos und Anhänger parken dort nicht.

Gruß Robert

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Er hat jetzt mittlerweile neben seine Garageneinfahrt noch einen Doppelstellplatz auf seinem Grundstück gebaut und auf der restlichen Länge des Grundstücks parken 2 Autos und ein Tandemanhänger auf der Straße. Auf dem Stellplatz und in der Garage lagert er alles mögliche, nur seine Autos und Anhänger parken dort nicht.

 

Sprich doch einfach einmal jemanden von der oertlichen Feuerwehr an, dass sie im Rahmen ihrer Testfahrten eine Ueberpruefungsfahrt durch Eure Strasse machen sollen.

Wenn die dann nicht gefahrlos durchkommen, gibt es Stress fuer den Verursacher.

Und im Wiederholungsfall wird das dann unter Umstaenden auch richtig teuer.

Ich fahre so gerne Heckantrieb, weil ich schon immer faul bin:

Was das Auto hinten rutscht, brauche ich vorne nicht zu lenken!

 

Ciao, Peter

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